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+ | Im Rahmen der Stellvertreterregelung der HZV können auch nicht vertragsteilnehmende Ärzte Leistungen im Rahmen von Hauskomet erbringen, diese Leistungen sind jedoch durch die Vertragsssoftware dem Hauskomet-Pflegearzt zuzuordnen.</p> | ||
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Version vom 12. April 2019, 13:13 Uhr
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Beschreibung
Der Arzt, der sich als zuständig für die Pflege der Hauskomet Medikationsinformation und Stammdaten des Patienten erklärt (im Standardfall ist dieser personenidentisch mit dem HZV-Betreuarzt). Der Hauskomet-Pflegearzt muss Gesamtvertragsteilnehmer sein, da dessen Betriebsstätte über Änderungen an der Hauskomet Medikationsinformation benachrichtigt wird. Im Rahmen der Stellvertreterregelung der HZV können auch nicht vertragsteilnehmende Ärzte Leistungen im Rahmen von Hauskomet erbringen, diese Leistungen sind jedoch durch die Vertragsssoftware dem Hauskomet-Pflegearzt zuzuordnen.
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