cdaefa:EFA Projectathon Telefonkonferenz am 18.12.15: Unterschied zwischen den Versionen

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* EPPC-G Beispiel für die maschinenlesbare Einwilligungsdokumentation in das Wiki stellen
 
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2015, 09:29 Uhr

Teilnehmer

  • Jörg Caumanns
  • Ben Kraufmann
  • Raik Kuhlisch
  • Klaus Kleber (VISUS)
  • Sandra Schmidlehner (Tiani-Spirit)

Status

  • Bislang haben 6 Firmen Interesse an einer Projectthon-Teilnahme bekundet. Zusätzlich gab es Anfragen nicht-deutschsprachiger Unternehmen an Eric Poiseau. Um auch diese einzufangen, wurde die Wiki-Seite zum Projectathon ins Englische übersetzt und der Link in der Google-Gruppe zum Connectathon bekannt gegeben.
  • Fraunhofer FOKUS wird zur Telefonkonferenz im Januar ein Dokument bereitstellen, in dem die "Gaps" zwischen IHE und EFA konkret beschrieben sind, so dass Hersteller den erforderlichen Aufwand besser abschätzen können. Zusätzlich wird es ab Ende Januar eine über das Netz zugängliche EFA-Provider-Umsetzung geben, gegen die getestet werden kann.

Fragen und Antworten

  • Wie wird BPPC genutzt? BPPC wird von der EFA nicht genutzt. Die EFA setzt voraus, dass bei der Anlage einer Fallakte eine maschinenlesbare Dokumentation der Einwilligung mitgegeben wird, aus der der Provider die bei jeder Anfrage durchzusetzende Policy ableitet. Dieser Ablauf ist Inhalt der Option "digital consent". Für Provider-Akteure, die diese Option nicht umsetzen, wird Fraunhofer FOKUS eine fertige XACML-Policy bereitstellen, die dann entsprechend bei den Aufrufen durchzusetzen ist. Ein Beispiel wird kurzfristig in das Wiki eingestellt.

ToDo FOKUS

  • EPPC-G Beispiel für die maschinenlesbare Einwilligungsdokumentation in das Wiki stellen
  • Kontaktdaten der technischen Ansprechpartner auf der Wiki-Seite angeben