CIM Anpassen des Teilnehmerkreises
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Version vom 9. September 2014, 13:43 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Inhaltsverzeichnis
Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA
Anwendungsszenario: Anpassen des Teilnehmerkreises
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.01}
Der Patient bestimmt den EFA-Teilnehmerkreis (siehe Patientenhoheit). Allgemein besteht er aus der Gruppe der behandelnden Einrichtungen und Personen, unterliegt aber Änderungen, wenn
- der Patient weitere Leistungserbringer in die Behandlung einbezieht,
- der Patient einen Arzt auswechselt oder
- die Behandlungsteilnahme eines Leistungserbringers abgeschlossen ist.
Ist eine Änderung des EFA-Teilnehmerkreises erforderlich, gibt der Patient gegenüber einem teilnehmenden Arzt eine neue Einwilligung ab, in der der zu berechtigende Teilnehmerkreis benannt ist.
Ein behandelnder Arzt stimmt die Änderung des EFA-Teilnehmerkreises mit dem Patienten typischerweise im folgenden Ablauf ab:
- Der Arzt oder der Patient erkennt, dass der EFA-Teilnehmerkreis an den Kreis der Behandlungsteilnehmer angeglichen werden muss.
- Der Arzt und der Patient vereinbaren einen dem aktuellen Behandlungsgeschehen angepassten Kreis von behandelnden Ärzten/Einrichtungen.
- Die Vereinbarung wird in einer Einwilligungserklärung festgehalten. Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung und gibt sie dem Arzt.
- Der Arzt erfasst die Daten der Einwilligung elektronisch, sofern sie nicht bereits z.B. aus einem elektronischen Formular erzeugt worden war. Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein einer vom Patienten unterschriebenen Kopie.
- Der Arzt übermittelt die für die Anpassung der Akte erforderlichen Informationen (insb. die neue Liste der zu berechtigenden Behandlungsteilnehme) an den EFA-Provider. Sofern vorliegend, wird auch eine elektronische Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider geschickt.
- Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen für den Zugriff auf die Akte gemäß den Vorgaben der neuen Einwilligungserklärung auf.
Mit diesem Interaktionsmuster können ausschließlich EFA-Teilnehmer benannt werden. Die Belegung der Rolle des Fallaktenmanagers einer EFA kann durch den Patienten nicht geändert werden und ist daher auch über dieses Interaktionsmuster nicht möglich. |
Varianten des Anwendungsszenarios
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02}
Variante: Anpassung der Zweck-Parameter
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02.01}
Im Rahmen einer Diagnosestellung kann ein Leistungserbringer eine Fallakte anlegen, deren Zweck zunächst an eine weitgefasste Beschreibung des medizinischen Falls gebunden ist. Soll die Fallakte auch im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, müssen Laufzeit, medizinischer Fall (und alle daran hängenden Konfigurationen) sowie ggf. auch der Kreis der Teilnehmer an die neue Behandlungssituation angepasst werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.
Variante: Verlängerung der Gültigkeit
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02.02}
Bei Neuanlage einer Fallakte wird diese mit einer Gültigkeitsdauer versehen. Mit Ablauf der Gültigkeit werden die bisherige Aktennutzung und die zukünftigen Kommunikationserfordernisse bewertet. Je nach Ergebnis kann dies zur Schließung der Akte mit Ablauf der Gültigkeit oder zu einer Verlängerung der Gültigkeit (ggf. mit Anpassungen an der Aktenkonfiguration) führen.
Soll die Fallakte im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, muss die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.03}
Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: Fallakte anpassen
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.04.01}
Motivation | Anpassen einer Fallakte an eine veränderte Behandlungsorganisation/-situation |
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Akteure und Rollen |
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Interaktion | Arzt --> (Aktenidentifikation, [Zweck der Akte], [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider |
Vorbedingungen |
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Ablauf |
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Eingangsinformationen |
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Nachbedingungen |
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Ausnahmeszenarien |
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Peer-to-Peer Semantik
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.05}
Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert und eine Partition der Akte bei diesem Provider besteht, wird die Anpassung einer Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt über diesen "eigenen" Provider ausgelöst.
Ansonsten kann die Anpassung der Fallakte über jeden Provider angestoßen werden, bei dem eine Partition der zu verändernden Akte angelegt ist. Der Provider ist verpflichtet, die neuen Konfigurationsdaten der Akte (Zweck, Gültigkeit, Teilnehmer) sowie die ggf. übermittelte Einwilligung an alle EFA-Peers weiter zu reichen, bei denen ebenfalls Partitionen zu der betroffenen Akte angelegt sind.