Übermittlung meldepflichtiger Krankheiten - Labormeldung

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Version vom 3. Dezember 2013, 08:45 Uhr

Implementierungsleitfaden zur Übermittlung meldepflichtiger Krankheiten - Labormeldung

Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
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Ansprechpartner und Autoren

Ansprechpartner:

  • Lars Treinat, Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Bochum

Autoren:

  • Lars Treinat, Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Bochum
  • Mathias Aschhoff, Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Bochum
  • Stefan Brüne, Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Bochum
  • Cindy Gieselmann, Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Bochum
  • Dr. Frank Oemig, Agfa HealthCare, Bonn
  • Dr. Kai U. Heitmann, Heitmann Consulting and Services, Hürth

Editoren:

  • Dr. Frank Oemig, Agfa HealthCare, Bonn
  • Dr. Kai U. Heitmann, Heitmann Consulting and Services, Hürth

Danksagung

Unser besonderer Dank gilt: Der HL7 Benutzergruppe Österreich für die Bereitstellung des Leitfadens "Labormeldung an das Epidemiologische Meldesystem (EMS)" und der HL7 Benutzergruppe Schweiz für die Bereitstellung des Leitfadens "Meldepflichtige Laborbefunde der Schweiz".


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Einleitung

Motivation und Ziel

Vor dem Hintergrund der jüngsten Epidemien wurden vielfach Forderungen erhoben das Meldewesen in Deutschland zu modernisieren und schneller zu machen. In Abstimmung mit den aktuellen Aktivitäten auf Bundesebene beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen die Erprobung eines elektronischen Meldeweges weiter voranzutreiben. Zu diesem Zweck wurde das Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen (ZTG) mit der Erarbeitung der Grundlagen für die Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens zur Übermittlung von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern von Ärztinnen/Ärzten und Laboreinrichtungen an die zuständigen Gesundheitsämter sowie mit der Betreuung entsprechender Pilotversuche betraut. Zielsetzung ist die Übermittlung für die Meldepflichtigen so schnell und einfach wie möglich zu gestalten. Dafür wird angestrebt, in den Primärsystemen bereits vorhandene Informationen zum Erkennen eines meldepflichtigen Falls und zum weitgehenden Vorbefüllen eines Meldedatensatzes zu nutzen, so dass eine Meldung gemäß den Vorgaben des IfSG bzw. des Robert-Koch-Instituts (RKI) „auf Knopfdruck“ verschlüsselt an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden kann. Der prinzipielle Meldeweg und -umfang an sich bleiben von der Umstellung auf eine elektronische Meldung unberührt.

Der hier dargestellte Entwurf eines Implementierungsleitfadens ist derzeit noch in Entwicklung und orientiert sich an den umfangreichen Vorarbeiten eines PDF-Leitfadens aus dem Jahr 2008. Allerdings ist vorerst der inhaltliche Fokus enger gefasst und auf die elektronische Umsetzung der existierenden (aktuell gesetzlich vorgegebenen) Meldewege für namentliche Meldungen ausgerichtet.

Hintergrund der etablierten Formulare zur Übermittlung von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Inhalt der Meldungen nach IfSG ist die Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten bzw. Erregernachweise durch Ärzte und Labore an die zuständigen Behörden. In den meisten Fällen sind dies die Gesundheitsämter entweder am Ort des Krankenhauses oder dem Wohnort des Patienten. Dies dient u.a. dazu, dass die zuständigen Behörden geeignete seuchenhygienische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einleiten können und ein umfassendes Lagebild bei Epidemien erhalten.

Die Meldekette in ihrer heutigen Form ist - abgesehen von der "ersten Meile" vom Meldepflichtigen zum zuständigen Gesundheitsamt - weitestgehend durch elektronische Übermittlung von maschinell verarbeitbaren Datensätzen realisiert. Für die Übermittlung der Daten zwischen den Gesundheitsämtern, Landesgesundheitsbehörden und dem auf Bundesebene zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) stehen durch das RKI definierte Datensatzstrukturen und Tools (SurvNet@RKI) zur Verfügung. Bei der initialen Übermittlung auf der "ersten Meile" erfolgt die Meldung auf Basis von Formularen, deren Systematik für eine papierorientierte Meldung primär darauf ausgerichtet ist, alle relevanten Daten möglichst auf einer DIN-A4-Seite abzubilden. In der Praxis werden diese Formularmuster häufig handschriftlich ausgefüllt und per Brief oder Fax übermittelt. Daneben werden mit zunehmender Tendenz auch frei gestaltete Meldungen per Fax oder Email an die Gesundheitsämter gesandt. Dies führt zu einem erheblichen Aufwand bei der Auswertung und Erfassung der Meldungen.

Angestoßen von der Vogelgrippe in 2009 und der EHEC-Epidemie im Sommer 2011 wurde der Ansatz wieder aufgenommen, die Meldungen der meldepflichtigen Personenkreise an die zuständigen Behörden vom heute üblichen Post- oder Fax-Versand durch eine elektronische Übermittlung mittels eines standardisierten und strukturierten Datensatzes abzulösen. Zielsetzung ist dabei zum Einen den meldepflichtigen Personenkreisen (insbesondere Ärzten und Laboren) einen zeitgemäßen Übertragungsweg zu eröffnen, der eine optimierte Integration in die Abläufe der Praxen, Krankenhäuser und Labore ermöglicht und zum Anderen das Potential bietet, die Geschwindigkeit, Qualität und bei bestimmten Erkrankungen auch die Quantität der Meldungen erheblich zu verbessern.

Die grundlegenden Inhalte der Meldung sind im Infektionsschutzgesetz (§ 6 Meldepflichtige Krankheiten, § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) bundesrechtlich geregelt. Details legt das RKI in einem jährlich aktualisierten Regelwerk fest. Entsprechend der unterschiedlichen Inhalte und Struktur der Meldungen bei Krankheiten und Erregern, adressiert die Meldepflicht hierfür unterschiedliche Personengruppen. Meldungen von Krankheiten erfolgen gemäß § 6 i.V.m. § 8 Abs. 1 IfSG größtenteils durch den feststellenden Arzt in Praxis, Krankenhäusern oder anderen stationären Einrichtungen. Daneben sind in diesen Fällen eine Reihe weiterer Personen meldepflichtig (z.B. Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, Leiter von stationären Einrichtungen, Flugzeug- oder Schiffsführer), wenn eine Meldung durch den Arzt noch nicht erfolgt ist. Die Meldung von Krankheitserregern erfolgt gem. § 7 i.V.m. § 8 Abs. 2 und 3 IfSG durch labordiagnostische Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund finden sich auch unterschiedliche Musterformulare des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Meldungsarten Arztmeldung und Labormeldung. Aufbauend auf den Musterformularen des RKI existieren eine Reihe von bundesland-spezifischen Ausprägungen der Arzt- und Labor-Meldebögen, die sich z.T. nicht nur im Layout unterscheiden sondern darüber hinaus in Einzelfällen Angaben enthalten, die aus landesspezifischen Vorgaben resultieren. (Beispielsweise wurden in NRW im Arztmeldebogen zusätzlich Informationen zum Impfstatus aufgenommen.)

Grundtypen von Meldungen

Es können folgende Grundtypen von Meldungen unterschieden werden:

Arztmeldung

§ 6 IfSG, Erkrankungen, namentliche Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Labormeldungen

  • § 7 Abs. 1 und 2 IfSG, Krankheitserreger, namentliche Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt
  • § 7 Abs. 3 IfSG, Krankheitserreger, nicht-namentliche Meldung an das RKI
    (bestimmte Erkrankungen: Syphilis, HIV, Echinokokkose, Malaria, Röteln/Toxoplasmose)

Die Inhalte der Standard-Meldebögen für die namentliche Meldung von Erkrankungen und Erregern werden im Abschnitt Dokumenttypen vergleichend dargestellt.

Aufgabenstellung eMeldewesen

Um die Übermittlung von Meldungen über meldepflichtige Krankheiten und Erreger an die heutigen Rahmenbedingungen - welche durch eine hohe Mobilität der Menschen über große Entfernungen und ein größeres Risikopotential für die schnelle Ausbreitung von Infektionskrankheiten und Erregern gekennzeichnet sind - anzupassen, bietet sich die Nutzung von standardisierten und strukturierten Übermittlungsformaten an, die nicht nur eine schnelle Übertragung, sondern auch eine schnelle Verarbeitung und Auswertung dieser Meldungen ermöglichen. Wichtig für den flächendeckenden Einsatz eines elektronischen Meldeverfahrens ist dabei die möglichst weitgehende Unterstützung und Entlastung der meldepflichtigen Akteure von administrativen Zusatzaufwänden. Hierfür sind drei Teilaufgaben in einer für den Zweck angemessenen Detailtiefe zu lösen:

Primärsystemintegration

Idealerweise sollte die Erkennung eines meldepflichtigen Falles, das Ausfüllen einer Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde (hier im Fokus: namentliche Meldung an das Gesundheitsamt) und den Export einer elektronischen Meldung zur Übermittlung mittels eines geeigneten gesicherten Transportverfahrens in das Primärsystem integriert sein. Als Trigger für das Erkennen eines potentiell meldepflichtigen Falls kann beispielsweise bei Erkrankungen (Arztmeldung nach § 6 IfSG) die vom DIMDI in Abstimmung mit dem RKI gepflegte Kennzeichnung von Diagnosen in den Metadaten des ICD-10 genutzt werden. Das alleine löst aber noch nicht das Problem der Abbildung des entsprechenden Regelwerkes. Beispielsweise sollen Masern nur in Kombination mit Fieber gemeldet werden. Bei den Laborinformationssystemen ist die Erkennung eines meldepflichtigen Falls und eine Unterstützungsfunktion für die Erzeugung einer Meldung häufig schon implementiert. Hier liegt die Herausforderung darin eine strukturell und inhaltlich standardkonforme Meldung zu erzeugen und diese nicht wie bislang üblich an einen Fax-Server zu senden, sondern in ein CDA-Dokument einzubringen.

Strukturierter Datensatz

Für die Übermittlung vom meldepflichtigen Akteur an zuständigen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) bietet es sich an, in Anlehnung an den VHitG-Arztbrief auf der Basis HL7/CDA aufzusetzen und in diesem Rahmen einen standardkonformen Datensatz zu definieren. Die Inhalte des Datensatzes basieren im Wesentlichen auf den existierenden Muster-Meldebögen und versuchen auch die Perspektive der weiterverarbeitenden Meldekette (Gesundheitsamt, zuständige Landesbehörde und RKI) berücksichtigen. Des Weiteren muss der Datensatz den Anforderungen des Datenschutzes (hier insbes. Erforderlichkeit, Datensparsamkeit und Zweckbindung) genügen. Dies bedeutet u.a., dass die Inhalte auf jene personenbezogenen Informationen zu beschränken sind, die von der Rechtsgrundlage der Meldepflicht (IfSG) vorgegeben sind.

Darüber hinaus soll die Spezifikation so flexibel sein, dass die inviduellen Anforderungen der einzelnen Länder abbildbar sind.

Sicherer Transportweg

Um sicherzustellen, dass auf dem Weg vom Melder zum Gesundheitsamt keine unberechtigten Personen Kenntnis von den Inhalten der elektronischen Meldung erhalten können, sind geeignete Transportmechanismen vorzusehen. Aus Datenschutzsicht stehen hier die Aspekte Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität im Vordergrund. Als Beispiele für sichere Transportwege werden technische Transportlösungen wie KV-SafeNet/D2D (evtl. künftig auch KV-CONNECT) oder OSCI-Transport angesehen, die ihrerseits bereits durch Datenschutzbeauftragte des Bundes oder der Länder positiv bewertet wurden. Perspektivisch ist jedoch bereits heute die Migration in die künftige Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (TI) konzeptionell zu berücksichtigen.

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Dynamisches Modell

Die inhaltliche Spezifikation ist unabhängig vom Transportweg:

Aufgabenstellung und Akteure einer elektronischen Meldung

IfSG-Aufgabenstellung klein.jpg

Abbildung: Aufgabenstellung und Akteure einer elektronischen Meldung

D2D

Gegenwärtig wird in einer Reihe von Szenarien D2D als akzeptiertes Transportmittel eingesetzt, das auch vom Datenschützer akzeptiert ist:

IG IfSG D2D.gif

IG IfSG D2D.gif

Abbildung: Transport per D2D

Webservices

Denkbar wäre auch die Daten über eine gesicherte Verbindung bzw. verschlüsselt an einen Webservice zu übermitteln.

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Dokumenttypen

Im Rahmen des Erprobungsprojektes in Nordrhein-Westfalen steht die Übermittlung der namentlichen Meldungen an das örtlich zuständige Gesundheitsamt im Fokus der Aktivitäten.

Während bei der Arztmeldung die Erkrankungen über den ICD-10-Code weitgehend auf CDA-Level 3 abgebildet werden können, ist für die Labormeldungen nach aktuellen Stand nicht sichergestellt, dass von allen Primärsystemen eine einheitliche Nomenklatur für die Erreger und Nachweismethoden verwendet wird. Aktuell wird bei den Labormeldungen ebenfalls CDA-Level 3 angestrebt. In diesem Zusammenhang gibt es konkrete Aktivitäten geeignete Kodiersystematiken zu erproben.

Dokumententyp Beschreibung Template-ID
Arztmeldung Arztmeldung nach § 6 IfSG 1.2.276.0.76.10.1010
Labormeldung Labormeldung nach § 7 Abs. 1 und 2 IfSG 1.2.276.0.76.10.1011

Im Leitfaden nicht betrachtet ist die nicht-namentliche Labormeldung nach § 7 Abs. 3 IfSG. Hierunter fällt die Meldung spezifischer Erreger (z.B. HIV) vom Labor direkt an das Robert Koch-Institut (RKI). Die identifizierenden Merkmale werden dabei entsprechend § 10 IfSG durch eine fallbezogene Verschlüsselung (Pseudonymisierung) ersetzt. Das Verfahren ist im Vergleich zu den anderen Meldungen im Zusammenspiel zwischen Labor, Arzt und RKI komplexer und wird derzeit noch über vom RKI herausgegebene, fortlaufend durchnummerierte Durchschreibebögen abgewickelt, die weitgehend manuell ausgefüllt werden. Dieser Meldungstyp ist aktuell nicht im Fokus des Projekts. Allerdings ist vorgesehen, die Anforderungen bezüglich der Kodierung der betreffenden Erreger und Nachweismethoden bereits konzeptionell zu berücksichtigen, um ein künftiges elektronisches Meldeverfahren zu unterstützen.

Dokumenttyp Arztmeldebogen Labormeldebogen
Header
Dokumentinformationen 1..1 1..1
Patient 1..1 1..1
Meldende Person/Stelle 1..1 1..1
Verwalter des Dokuments 1..1 1..1
Empfangendes Gesundheitsamt 1..1 1..1
Einsender 0..1 1..1
Auftragsidentifikation 0..1 1..1
Dienstleistung 0..1 1..1
Body Arztmeldung
Diagnose 1..* -
Symptom 0..* -
Angaben zum Tod (Text) 0..1 -
Zusatzangaben (Text) 0..1 -
Betreuung in Einrichtung (Text) 0..1 -
Tätigkeit (Text) 0..1 -
Impfstatus (Text) 0..1 -
Exposition (Text) 0..1 -
Spende (Text) 0..1 -
Labor (Text) 0..1 -
Body Labormeldung
Labormeldung Section - 1..1
_Probenuntersuchung - 1..*
__Abnahmeinformationen - 1..1
__Annahmeinformationen - 1..1
__Meldung - 1..1
___Erreger - 1..1
___Häufung von Beobachtungen - 0..1
__Mikrobiologische Ergebnisse - 0..*
__Laborergebnisse - 1..*
___Laborergebnis - 1..*
Zusatzangaben - 0..1
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Document Level Templates für Arzt- und Labormeldung

Dokument "Arztmeldung nach § 6 IfSG"

Besonderheiten

  • Template ID ClinicalDocument.templateId: 1.2.276.0.76.10.1010
  • Dokumententypisierung ClinicalDocument.code: 34782-3 LOINC (2.16.840.1.113883.6.1) "Infectious disease Note"
  • ClinicalDocument.confidentialityCode: V

Links

Dokument "Labormeldung nach § 7 Abs. 1 und 2 IfSG"

Besonderheiten

  • Template ID ClinicalDocument.templateId: 1.2.276.0.76.10.1011
  • Dokumententypisierung ClinicalDocument.code: 11502-2 LOINC (2.16.840.1.113883.6.1) "Laboratory report.total"
  • ClinicalDocument.confidentialityCode: V

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