Informationsmodell der EFA Geschäftsobjekte

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== Fallakte ==
 
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Die beteilligten Organisationen entsprechen den berechtigten Organisationen. Die Anforderung eine Liste der beteiligten Organisationen bereitzustellen, kann somit über die Patientenzustimmungen und deren Policies abgedeckt werden.
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Die beteiligten Organisationen entsprechen den berechtigten Organisationen. Die Anforderung eine Liste der beteiligten Organisationen bereitzustellen, kann somit über die Patientenzustimmungen und deren Policies abgedeckt werden.
  
Der Zweck einer zweckgebundenen Akte bei IV Verträgen sollte keine Patientenspezifische Vertragsnummern beinhalten. Allgemeiner ausgedrückt sollte ein Zweck immer prinzipiell auf mehr als einen
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Der Zweck einer zweckgebundenen Akte bei IV Verträgen sollte keine patientenspezifische Vertragsnummern beinhalten. Allgemeiner ausgedrückt sollte ein Zweck immer prinzipiell auf mehr als einen
 
Patienten anwendbar sein.
 
Patienten anwendbar sein.
  

Version vom 20. März 2013, 07:59 Uhr


Fallakte

Die beteiligten Organisationen entsprechen den berechtigten Organisationen. Die Anforderung eine Liste der beteiligten Organisationen bereitzustellen, kann somit über die Patientenzustimmungen und deren Policies abgedeckt werden.

Der Zweck einer zweckgebundenen Akte bei IV Verträgen sollte keine patientenspezifische Vertragsnummern beinhalten. Allgemeiner ausgedrückt sollte ein Zweck immer prinzipiell auf mehr als einen Patienten anwendbar sein.