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Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | ||
− | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt | + | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt und abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird. |
==Der Formular-Vordrucksatz== | ==Der Formular-Vordrucksatz== |
Version vom 21. Oktober 2019, 08:07 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Antrag auf Anschlussrehabilitation.
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Hintergrund/Motivation
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt und abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird.
Der Formular-Vordrucksatz
Basis für die Spezifikation sind die beiden Formulare "Antrag auf Anschlußrehabilitation" und "Ärztlicher Befundbericht - Anlage zum Antrag auf Anschlußrehabilitation" die zusammen den "AR-Antrag" bilden.
[Abbildung 1] Formular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 2] Formular Ärztlicher Befundbericht
Akteure
Folgende Akteure kommen in Kontakt mit einem Antrag auf Anschlußrehabilitation:
- Versicherter (Antragsteller)
- Krankenhaus (Einrichtung aus der der Antragsteller in die Anschlußrehabilitation entlassen werden soll)
- Krankehausarzt (Ersteller des ärztlichen Befundberichts)
- Service-Einrichtungen des Krankenhauses wie z. B. Sozialdienste, Case Management (Unterstützung des Antragstellers)
- Krankenkasse, Rentenversicherungsträger (Empfänger des Antrags)
Zielgruppe
Zielgruppe für diesen Implementierungsleitfaden sind Software-Entwickler und Berater, die mit Implementierungen und Integrationen im Umfeld des „Entlassmanagements/Rehabilitation" betraut sind
Abgrenzung
Folgende Themen sind nicht Gegenstand dieses Implementierungsleitfadens:
- Spezifikation von Infrastrukturen, Workflows, Nachrichten, Prozeduren oder Protokollen zur Übermittlung des Antrags auf Anschlussrehabilitation
- Digitale Signaturen und andere Sicherheitsaspekte (z. B. Verschlüsselung) - mehr dazu unter [4]
- Transport von CDA-Dokumenten - mehr dazu unter [5]
- Verwendung von XSL-Stylesheets
Hinweis auf ART-DECOR®
Alle technischen Artefakte wie Templates und Value Sets sind auf ART-DECOR® als Spezifikations-Plattform einsehbar sind. Der direkte Link zur ART-DECOR® Live Version ist http://art-decor.org/art-decor/decor-project--sgevko-, die HTML-Dokumentation steht auf http://hl7de.art-decor.org/index.php?prefix=cdaaar- zur Verfügung.
es existiert noch kein eigenständiges ART-DECOR-Projekt zur Zeit befinden sich die templates im ART-DECOR-Projekt --sgevko- (gevko-Sandbox) |
Hinweis auf Neuantrag OID
- Neuantrag (DIMDI)
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-Tags für die Gruppe „Abbildung“ vorhanden, jedoch wurde kein dazugehöriges <references group="Abbildung" />
-Tag gefunden oder ein schließendes </ref>
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