IG:Übermittlung meldepflichtiger Krankheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Vor dem Hintergrund der EHEC-Epidemie  im Sommer 2011 wird aktuell der Ansatz wieder aufgenommen, die Meldungen der meldepflichtigen Personenkreise an die zuständigen Behörden vom heute üblichen Post- oder Fax-Versand durch eine elektronische Übermittlung mittels eines standardisierten und strukturierten Datensatzes abzulösen. Zielsetzung ist dabei zum Einen den meldepflichtigen Personenkreisen (insbesondere Ärzten und Laboren) einen zeitgemäßen Übertragungsweg zu eröffnen, der eine optimierte Integration in die Abläufe der Praxen, Krankenhäuser und Labore ermöglicht und zum Anderen das Potential bietet, die Geschwindigkeit, Qualität und bei bestimmten Erkrankungen auch die Quantität der Meldungen erheblich zu verbessern.  
 
Vor dem Hintergrund der EHEC-Epidemie  im Sommer 2011 wird aktuell der Ansatz wieder aufgenommen, die Meldungen der meldepflichtigen Personenkreise an die zuständigen Behörden vom heute üblichen Post- oder Fax-Versand durch eine elektronische Übermittlung mittels eines standardisierten und strukturierten Datensatzes abzulösen. Zielsetzung ist dabei zum Einen den meldepflichtigen Personenkreisen (insbesondere Ärzten und Laboren) einen zeitgemäßen Übertragungsweg zu eröffnen, der eine optimierte Integration in die Abläufe der Praxen, Krankenhäuser und Labore ermöglicht und zum Anderen das Potential bietet, die Geschwindigkeit, Qualität und bei bestimmten Erkrankungen auch die Quantität der Meldungen erheblich zu verbessern.  
  
Die Inhalte der Meldung sind im Infektionsschutzgesetz (§ 6 Meldepflichtige Krankheiten, § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) bundesrechtlich geregelt. Entsprechend der unterschiedlichen Inhalte und Struktur der Meldungen bei Krankheiten und Erregern, adressiert die Meldepflicht hierfür unterschiedliche Personengruppen. '''''Meldungen von Krankheiten''''' erfolgen gemäß § 6 i.V.m. § 8 Abs. 1 IfSG größtenteils durch den feststellenden Arzt in Praxis, Krankenhäusern oder anderen stationären Einrichtungen. Daneben sind in diesen Fällen eine Reihe weiterer Personen meldepflichtig (z.B. Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, Leiter von stationären Einrichtungen, Flugzeug- oder Schiffsführer), wenn eine Meldung durch den Arzt noch nicht erfolgt ist. Die '''''Meldung von Krankheitserregern''''' erfolgt gem. § 7 i.V.m. § 8 Abs. 2 und 3 IfSG durch Labordiagnostische Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund finden sich auch unterschiedliche Musterformulare des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Meldungsarten Arztmeldung und Labormeldung. Aufbauend auf den Musterformularen des RKI existieren eine Reihe von bundesland-spezifischen Ausprägungen der Arzt- und Labor-Meldebögen, die sich z.T. nicht nur im Layout unterscheiden sondern darüber hinaus in Einzelfällen Angaben enthalten, die aus landesspezifischen Vorgaben resultieren. (Beispielsweise wurden in NRW im Arztmeldebogen zusätzlich Informationen zum Impfstatus aufgenommen.)
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Die Inhalte der Meldung sind im Infektionsschutzgesetz (§ 6 Meldepflichtige Krankheiten, § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) bundesrechtlich geregelt. Entsprechend der unterschiedlichen Inhalte und Struktur der Meldungen bei Krankheiten und Erregern, adressiert die Meldepflicht hierfür unterschiedliche Personengruppen. '''''Meldungen von Krankheiten''''' erfolgen gemäß § 6 i.V.m. § 8 Abs. 1 IfSG größtenteils durch den feststellenden Arzt in Praxis, Krankenhäusern oder anderen stationären Einrichtungen. Daneben sind in diesen Fällen eine Reihe weiterer Personen meldepflichtig (z.B. Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, Leiter von stationären Einrichtungen, Flugzeug- oder Schiffsführer), wenn eine Meldung durch den Arzt noch nicht erfolgt ist. Die '''''Meldung von Krankheitserregern''''' erfolgt gem. § 7 i.V.m. § 8 Abs. 2 und 3 IfSG durch Labordiagnostische Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund finden sich auch unterschiedliche Musterformulare des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Meldungsarten ''Arztmeldung'' und ''Labormeldung''. Aufbauend auf den Musterformularen des RKI existieren eine Reihe von bundesland-spezifischen Ausprägungen der Arzt- und Labor-Meldebögen, die sich z.T. nicht nur im Layout unterscheiden sondern darüber hinaus in Einzelfällen Angaben enthalten, die aus landesspezifischen Vorgaben resultieren. (Beispielsweise wurden in NRW im Arztmeldebogen zusätzlich Informationen zum Impfstatus aufgenommen.)
  
 
Es können folgende Grundtypen von Meldungen unterschieden werden:
 
Es können folgende Grundtypen von Meldungen unterschieden werden:

Version vom 9. August 2011, 16:26 Uhr

Implementierungsleitfaden zur Übermittlung meldepflichtiger Krankheiten

Einleitung

Hintergrund der etablierten Formulare zur Übermittlung von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Inhalt der Meldungen nach IfSG ist die Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten bzw. Erregernachweise durch Ärzte und Labore an die zuständigen Behörden. In den meisten Fällen hat die Meldung an die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort zu erfolgen. Dies dient u.a. dazu, dass die zuständigen Behörden geeignete seuchenhygienische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einleiten können und ein umfassendes Lagebild bei Epidemien erhalten.

Die Meldekette in ihrer heutigen Form ist - abgesehen von der "ersten Meile" vom Meldepflichtigen zum zuständigen Gesundheitsamt - weitestgehend durch elektronische Übermittlung von maschinell verarbeitbaren Datensätzen realisiert. Für die Übermittlung der Daten zwischen den Gesundheitsämtern, Landesgesundheitsbehörden und dem auf Bundesebene zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) stehen durch das RKI definierte Datensatzstrukturen und Tools (SurvNet@RKI) zur Verfügung. Bei der initialen Übermittlung auf der "ersten Meile" erfolgt die Meldung auf Basis von Formularen, deren Systematik für eine papierorientierte Meldung primär darauf ausgerichtet ist, alle relevanten Daten möglichst auf einer DIN-A4-Seite abzubilden. In der Praxis werden diese Formularmuster häufig handschriftlich ausgefüllt und per Brief oder Fax übermittelt. Daneben werden mit zunehmender Tendenz auch frei gestaltete Meldungen per Fax oder Email an die Gesundheitsämter gesandt. Dies führt zu einem erheblichen Aufwand bei der Auswertung und Erfassung der Meldungen.

Vor dem Hintergrund der EHEC-Epidemie im Sommer 2011 wird aktuell der Ansatz wieder aufgenommen, die Meldungen der meldepflichtigen Personenkreise an die zuständigen Behörden vom heute üblichen Post- oder Fax-Versand durch eine elektronische Übermittlung mittels eines standardisierten und strukturierten Datensatzes abzulösen. Zielsetzung ist dabei zum Einen den meldepflichtigen Personenkreisen (insbesondere Ärzten und Laboren) einen zeitgemäßen Übertragungsweg zu eröffnen, der eine optimierte Integration in die Abläufe der Praxen, Krankenhäuser und Labore ermöglicht und zum Anderen das Potential bietet, die Geschwindigkeit, Qualität und bei bestimmten Erkrankungen auch die Quantität der Meldungen erheblich zu verbessern.

Die Inhalte der Meldung sind im Infektionsschutzgesetz (§ 6 Meldepflichtige Krankheiten, § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) bundesrechtlich geregelt. Entsprechend der unterschiedlichen Inhalte und Struktur der Meldungen bei Krankheiten und Erregern, adressiert die Meldepflicht hierfür unterschiedliche Personengruppen. Meldungen von Krankheiten erfolgen gemäß § 6 i.V.m. § 8 Abs. 1 IfSG größtenteils durch den feststellenden Arzt in Praxis, Krankenhäusern oder anderen stationären Einrichtungen. Daneben sind in diesen Fällen eine Reihe weiterer Personen meldepflichtig (z.B. Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, Leiter von stationären Einrichtungen, Flugzeug- oder Schiffsführer), wenn eine Meldung durch den Arzt noch nicht erfolgt ist. Die Meldung von Krankheitserregern erfolgt gem. § 7 i.V.m. § 8 Abs. 2 und 3 IfSG durch Labordiagnostische Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund finden sich auch unterschiedliche Musterformulare des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Meldungsarten Arztmeldung und Labormeldung. Aufbauend auf den Musterformularen des RKI existieren eine Reihe von bundesland-spezifischen Ausprägungen der Arzt- und Labor-Meldebögen, die sich z.T. nicht nur im Layout unterscheiden sondern darüber hinaus in Einzelfällen Angaben enthalten, die aus landesspezifischen Vorgaben resultieren. (Beispielsweise wurden in NRW im Arztmeldebogen zusätzlich Informationen zum Impfstatus aufgenommen.)

Es können folgende Grundtypen von Meldungen unterschieden werden:

Arztmeldung

§ 6 IfSG, Erkrankungen, namentliche Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Labormeldungen

  • § 7 Abs. 1 IfSG, Krankheitserreger, namentliche Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt
  • § 7 Abs. 3 IfSG, Krankheitserreger, nicht-namentliche Meldung an das RKI
    (bestimmte Erkrankungen: Syphilis, HIV, Echinokokkose, Malaria, Röteln/Toxoplasmose)

Nachfolgend werden die Inhalte der Standard-Meldebögen für die namentliche Meldung von Erkrankungen und Erregern vergleichend dargestellt:

Strukturelemente und Datenfelder der Meldebögen von Ärzten und Laboren gegenübergestellt
Arztmeldebogen Gemeinsame Daten Labormeldebogen
Adressat Bezeichnung Bezeichnung des Amts Bezeichnung Adressat
Anschrift Straße (einschl. Hausnummer) Anschrift
PLZ
Ort
- Telefon Kontaktdaten
Fax
Patient Personendaten Name Personendaten Patient
Vorname
Geschlecht
Geburtsdatum
Anschrift Str. (einschl. Hausnummer) Anschrift
PLZ
Ort
- Str. (einschl. Hausnummer) Aufenthaltsort
PLZ
Ort
Kontaktdaten Telefon
Absender: Praxis / KH / Einrichtung Meldende Person Einrichtungsname Meldende Stelle Absender: Labor / Untersuchungsstelle
meldende Person
Anschrift Str. (einschl. Hausnummer) Anschrift
PLZ
Ort
Kontaktdaten Telefon Kontaktdaten
Email
Meldungsdatum Datum Meldungsdatum
Meldung Meldungsart Auswahl der Meldungsart Meldung
meldepflichtiger Fall Diagnose / ICD Code Erreger / Befund meldepflichtiger Fall
Symptomauswahl Untersuchungsmaterial
nähere Angaben Labornummer
zeitliche Angaben Erkrankung Materialeingang zeitliche Angaben
Diagnose
Tod
Angaben zur epidemiologischen Situation Tätigkeit Medizinischer Bereich IgM Serrologisch Angaben zur Nachweismethode
Lebensmittelbereich IgG
Gemeinschaftseinrichtung IgA
Einrichtungsaufenthalt Gemeinschaftseinrichtung Antikörpernachweis
Krankenhaus / Stationäre Pflege Andere
seit Andere: nähere Bezeichnung
Einrichtung: Name Zusatztest
Einrichtung: Ort Toxinnachweis Toxin
Auslandsaufenthalt von Toxin-Gennachweis
bis eae Virulenzfaktor
Land ipaH
Erkrankungshäufung nähere Angaben andere
beauftragte Untersuchungsstelle Labor: Name Erreger-/Virusisolierung Direkt
Labor: Ort Nukleinsäurenachweis
Datum: Probenentnahme Antigennachweis
Mikroskopischer Nachweis
Elektronenmikroskopie
Zusatztext
charakteristische Veränderung Histologisch/Histopathologisch
Befund
weitere Angaben Impfstatus Impfung [...] einsendender Arzt weitere Angaben
Datum Text Interpretation
Anzahl
Art

dynamisches Modell

statisches Modell

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