Interaktionsmuster zum Anlegen einer EFA
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+ | ''Anmerkung: Die Kürzel hinter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".'' | ||
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− | == Interaktionsmuster == | + | == Interaktionsmuster {Cngea.01} == |
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[[Datei:CIM_EFA_Anlegen.png|489px|right]] In kooperativen Behandlungsszenarien mit einem Erfordernis eines effizienten Datenaustauschs zwischen den behandelnden Einrichtungen kann eine elektronische Fallakte angelegt werden. Die Anlage einer Fallakte erfolgt in Abstimmung zwischen Patienten und behandelndem Arzt und folgt typischerweise dem folgenden Ablauf: | [[Datei:CIM_EFA_Anlegen.png|489px|right]] In kooperativen Behandlungsszenarien mit einem Erfordernis eines effizienten Datenaustauschs zwischen den behandelnden Einrichtungen kann eine elektronische Fallakte angelegt werden. Die Anlage einer Fallakte erfolgt in Abstimmung zwischen Patienten und behandelndem Arzt und folgt typischerweise dem folgenden Ablauf: | ||
# Aufgrund der Diagnose des Patienten bzw. des eingeschlagenen Behandlungspfads wird in einem regionalen Verbund die Nutzung einer Fallakte empfohlen. Sofern noch keine Fallakte für den Patienten besteht, klärt einer der behandelnden Ärzte den Patienten über die Vorteile und Risiken der Nutzung einer Fallakte auf und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren über die Fallakte ausgetauscht werden. Insbesondere wird der Patient darauf hingewiesen, dass die Anlage der Fallakte ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der Akte verlangen kann ohne dass dieses einen Abbruch der Behandlung zur Folge hätte. | # Aufgrund der Diagnose des Patienten bzw. des eingeschlagenen Behandlungspfads wird in einem regionalen Verbund die Nutzung einer Fallakte empfohlen. Sofern noch keine Fallakte für den Patienten besteht, klärt einer der behandelnden Ärzte den Patienten über die Vorteile und Risiken der Nutzung einer Fallakte auf und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren über die Fallakte ausgetauscht werden. Insbesondere wird der Patient darauf hingewiesen, dass die Anlage der Fallakte ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der Akte verlangen kann ohne dass dieses einen Abbruch der Behandlung zur Folge hätte. | ||
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# Der Arzt kann nun die ihm bereits vorliegenden, EFA-relevanten Dokumente in die Akte einstellen. | # Der Arzt kann nun die ihm bereits vorliegenden, EFA-relevanten Dokumente in die Akte einstellen. | ||
− | == Varianten des Anwendungsszenarios == | + | == Varianten des Anwendungsszenarios {Cngea.02} == |
Das oben skizzierte Szenario der Aktenanlage geht implizit davon aus, | Das oben skizzierte Szenario der Aktenanlage geht implizit davon aus, | ||
* dass alle für die vollständige Anlage einer Fallakte erforderlichen Schritte unmittelbar nach Vorliegen einer 'EFA-relevanten' Diagnose erfolgen, d.h. bevor der über die Akte zu unterstützende Behandlungsprozess beginnt. | * dass alle für die vollständige Anlage einer Fallakte erforderlichen Schritte unmittelbar nach Vorliegen einer 'EFA-relevanten' Diagnose erfolgen, d.h. bevor der über die Akte zu unterstützende Behandlungsprozess beginnt. | ||
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Abweichungen von diesen Annahmen führen zu Varianten des oben skizzierten Ablaufs, die bei der konkreten Ausgestaltung der technischen Umsetzung zu berücksichtigen sind. | Abweichungen von diesen Annahmen führen zu Varianten des oben skizzierten Ablaufs, die bei der konkreten Ausgestaltung der technischen Umsetzung zu berücksichtigen sind. | ||
− | === Variante: Überführung einer bestehenden Fallakte in eine neue Fallakte === | + | === Variante: Überführung einer bestehenden Fallakte in eine neue Fallakte {Cngea.02.01} === |
Insbesondere wenn die genaue Diagnose vom Patienten benannter Beschwerden schwierig ist und verschiedene Optionen durch unterschiedliche Fachdisziplinen abgeklärt werden müssen, kann die Effizienz dieses Prozesses dadurch erhöht werden, dass eine Fallakte bereits im Rahmen der Diagnosestellung angelegt und genutzt wird. | Insbesondere wenn die genaue Diagnose vom Patienten benannter Beschwerden schwierig ist und verschiedene Optionen durch unterschiedliche Fachdisziplinen abgeklärt werden müssen, kann die Effizienz dieses Prozesses dadurch erhöht werden, dass eine Fallakte bereits im Rahmen der Diagnosestellung angelegt und genutzt wird. | ||
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− | === Variante: Ausschnitt einer Fallakte zu einem anderen Zweck verfügbar machen === | + | === Variante: Ausschnitt einer Fallakte zu einem anderen Zweck verfügbar machen {Cngea.02.02} === |
In Szenarien wie z.B. der Einholung einer Zweitmeinung durch den Patienten sollen bestimmte Daten einer EFA zu einem anderen Zweck für einen anderen Teilnehmerkreis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich wäre dies durch eine differenziertere Rechtevergabe auf Ebene von Einzeldokumenten sowie eine feingranularare Bindung von Zwecken an Dokumente realisierbar (Bildung von nutzerspezifischen Sichten auf einer Akte). Hierdurch würde aber das aktuell sehr einfach umsetzbare und für die Nutzer sehr angenehm handhabbare Berechtigungskonzept der EFA unterlaufen, was eine geringere Usability zur Folge hätte. | In Szenarien wie z.B. der Einholung einer Zweitmeinung durch den Patienten sollen bestimmte Daten einer EFA zu einem anderen Zweck für einen anderen Teilnehmerkreis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich wäre dies durch eine differenziertere Rechtevergabe auf Ebene von Einzeldokumenten sowie eine feingranularare Bindung von Zwecken an Dokumente realisierbar (Bildung von nutzerspezifischen Sichten auf einer Akte). Hierdurch würde aber das aktuell sehr einfach umsetzbare und für die Nutzer sehr angenehm handhabbare Berechtigungskonzept der EFA unterlaufen, was eine geringere Usability zur Folge hätte. | ||
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− | == Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster == | + | == Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster {Cngea.03} == |
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− | == Definition der Interaktionsmuster == | + | == Definition der Interaktionsmuster {Cngea.04} == |
− | === Interaktionsmuster: Fallakte anlegen === | + | === Interaktionsmuster: Fallakte anlegen {Cngea.04.01} === |
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;" | {|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;" | ||
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− | === Interaktionsmuster: Fallakte (partiell) klonen === | + | === Interaktionsmuster: Fallakte (partiell) klonen {Cngea.04.02} === |
tbd (für die Kommentierungsversion der EFA 2.0 von geringer Relevanz, da die Umsetzung über eine Sequenz von auch an anderer Stelle genutzter Kommunikationsmuster erfolgt. Der wesentliche Wert dieses Musters für diese Spezifikation ist, dass damit noch einmal die gegenüber Version 1.2 veränderte Semantik des Fall-Konstrukts verdeutlicht wird.) | tbd (für die Kommentierungsversion der EFA 2.0 von geringer Relevanz, da die Umsetzung über eine Sequenz von auch an anderer Stelle genutzter Kommunikationsmuster erfolgt. Der wesentliche Wert dieses Musters für diese Spezifikation ist, dass damit noch einmal die gegenüber Version 1.2 veränderte Semantik des Fall-Konstrukts verdeutlicht wird.) | ||
− | == Peer-to-Peer Semantik == | + | == Peer-to-Peer Semantik {Cngea.05} == |
Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt bei diesem "eigenen" Provider angelegt. | Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt bei diesem "eigenen" Provider angelegt. | ||
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]). | Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]). | ||
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− | * | + | === Querverweise und Referenzen === |
+ | * [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] |
Version vom 7. April 2013, 21:21 Uhr
Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Interaktionsmuster zum Anlegen einer EFA (0.9). Die Teilmaterialien gehören der Kategorie cdaefa an. |
February 2013
Jörg Caumanns, Raik Kuhlisch
Anmerkung: Die Kürzel hinter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Inhaltsverzeichnis
Interaktionsmuster {Cngea.01}
Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte {Cngea.01.01}
In kooperativen Behandlungsszenarien mit einem Erfordernis eines effizienten Datenaustauschs zwischen den behandelnden Einrichtungen kann eine elektronische Fallakte angelegt werden. Die Anlage einer Fallakte erfolgt in Abstimmung zwischen Patienten und behandelndem Arzt und folgt typischerweise dem folgenden Ablauf:
- Aufgrund der Diagnose des Patienten bzw. des eingeschlagenen Behandlungspfads wird in einem regionalen Verbund die Nutzung einer Fallakte empfohlen. Sofern noch keine Fallakte für den Patienten besteht, klärt einer der behandelnden Ärzte den Patienten über die Vorteile und Risiken der Nutzung einer Fallakte auf und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren über die Fallakte ausgetauscht werden. Insbesondere wird der Patient darauf hingewiesen, dass die Anlage der Fallakte ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der Akte verlangen kann ohne dass dieses einen Abbruch der Behandlung zur Folge hätte.
- Zwischen Arzt und Patient werden im Rahmen der innerhalb des regionalen Verbunds vorgegebenen Konfigurationsspielräume die Modalitäten der Nutzung einer Fallakte zur Behandlungsunterstützung abgestimmt. Insbesondere wird der Zweck der Fallaktennutzung möglichst konkret erfasst und es wird ein Datum festgelegt, zu dem die Fallakte ausläuft (sofern sie nicht vorher verlängert wurde).
- Der Arzt legt dem Patienten dar, welche Fachdisziplinen und Einrichtungen idealerweise in die Behandlung und damit auch in die Teilnahme an der EFA eingebunden sein sollten. Arzt und Patient verständigen sich auf einen initialen Kreis von behandelnden Ärzten/Einrichtungen.
- Die getroffenen Vereinbarungen werden in einer Einwilligungserklärung festgehalten. Die Einwilligung wird vom Patienten unterschrieben und an den Arzt übergeben.
- Sofern die Einwilligung nicht bereits aus einem elektronischen Formular erzeugt worden war, erfasst der Arzt die Daten der Einwilligung in einem elektronischen Formular. Er bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein einer vom Patienten unterschriebenen Kopie.
- Der Arzt übermittelt die für die Anlage der Akte erforderlichen Informationen einschließlich einer Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider.
- Der EFA-Provider legt in einem Aktensystem eine Fallakte gemäß den Vorgaben des Arztes an. Die Berechtigungen zum Zugriff auf die Akte werden gemäß den Vorgaben der Einwilligungserklärung aufgesetzt.
- Der Arzt kann nun die ihm bereits vorliegenden, EFA-relevanten Dokumente in die Akte einstellen.
Varianten des Anwendungsszenarios {Cngea.02}
Das oben skizzierte Szenario der Aktenanlage geht implizit davon aus,
- dass alle für die vollständige Anlage einer Fallakte erforderlichen Schritte unmittelbar nach Vorliegen einer 'EFA-relevanten' Diagnose erfolgen, d.h. bevor der über die Akte zu unterstützende Behandlungsprozess beginnt.
- dass die Zusammensetzung des EFA-Teilnehmerkreises einer Fallakte patienten-individuell festgelegt wird.
Abweichungen von diesen Annahmen führen zu Varianten des oben skizzierten Ablaufs, die bei der konkreten Ausgestaltung der technischen Umsetzung zu berücksichtigen sind.
Variante: Überführung einer bestehenden Fallakte in eine neue Fallakte {Cngea.02.01}
Insbesondere wenn die genaue Diagnose vom Patienten benannter Beschwerden schwierig ist und verschiedene Optionen durch unterschiedliche Fachdisziplinen abgeklärt werden müssen, kann die Effizienz dieses Prozesses dadurch erhöht werden, dass eine Fallakte bereits im Rahmen der Diagnosestellung angelegt und genutzt wird.
Soll die Fallakte auch im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, ist aufgrund des veränderten Nutzungszwecks und des potentiell grundlegend anderen Teilnehmerkreises eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich. Faktisch wird damit eine neue Fallakte aufgesetzt, die initial mit den Daten einer bestehenden Fallakte befüllt wird. Nach Aktivierung der neuen Akte wird die vorherige Akte obsolet.
Variante: Ausschnitt einer Fallakte zu einem anderen Zweck verfügbar machen {Cngea.02.02}
In Szenarien wie z.B. der Einholung einer Zweitmeinung durch den Patienten sollen bestimmte Daten einer EFA zu einem anderen Zweck für einen anderen Teilnehmerkreis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich wäre dies durch eine differenziertere Rechtevergabe auf Ebene von Einzeldokumenten sowie eine feingranularare Bindung von Zwecken an Dokumente realisierbar (Bildung von nutzerspezifischen Sichten auf einer Akte). Hierdurch würde aber das aktuell sehr einfach umsetzbare und für die Nutzer sehr angenehm handhabbare Berechtigungskonzept der EFA unterlaufen, was eine geringere Usability zur Folge hätte.
Daher sollten für einen anderen Zweck genutzte Ausschnitte einer Fallakte immer als neue Akte angelegt werden. Hierzu wird eine neue Akte mit Ausschnitten der Datenbasis einer bestehenden Akte aufgesetzt.
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster {Cngea.03}
Definition der Interaktionsmuster {Cngea.04}
Interaktionsmuster: Fallakte anlegen {Cngea.04.01}
Motivation | Anlegen einer neuen Fallakte zu einem definierten Zweck. |
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Akteure und Rollen |
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Interaktion | Arzt --> (Patientenidentifikation, Zweck der Akte, [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider |
Vorbedingungen |
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Ablauf |
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Eingangsinformationen |
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Nachbedingungen |
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Ausnahmeszenarien |
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Interaktionsmuster: Fallakte (partiell) klonen {Cngea.04.02}
tbd (für die Kommentierungsversion der EFA 2.0 von geringer Relevanz, da die Umsetzung über eine Sequenz von auch an anderer Stelle genutzter Kommunikationsmuster erfolgt. Der wesentliche Wert dieses Musters für diese Spezifikation ist, dass damit noch einmal die gegenüber Version 1.2 veränderte Semantik des Fall-Konstrukts verdeutlicht wird.)
Peer-to-Peer Semantik {Cngea.05}
Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt bei diesem "eigenen" Provider angelegt.
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung).