Durchführung der Konformitätsprüfung

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Aktuelle Version vom 26. Januar 2015, 16:13 Uhr

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Verfahren zur Konformitätsfeststellung

Das Verfahren zur Ausstellung eines Konformitätsnachweises läuft in den folgenden Schritten ab:

  1. Der Hersteller setzt die EFAv2.0-Spezifikation in seinem Produkt um und testet die Konformität zu den Spezifikationen.
  2. Der Hersteller kategorisiert sein Produkt gemäß den aufgeführten Kriterien als „EFA-Provider“, „EFA-Consumer“ oder „EFA-Connector“.
  3. Der Hersteller füllt das zur Produktkategorie passende Formular einer Selbsterklärung aus und unterschreibt dieses.
  4. Der Hersteller sendet das ausgefüllte Formular per eMail und per Post an
    EFA-Verein
    c/o Universitätsklinikum Aachen
    Geschäftsbereich IT
    Pauwelsstraße 30
    52074 Aachen
    IT-Sekretariat@ukaachen.de
  5. Sofern der Logo-Verwendung durch den EFA-Verein zugestimmt wird, sendet der Hersteller zusätzlich druckfähige Dateien des Logos (min. 300dpi, eps, jpg oder tiff) an die oben angegebene eMail-Adresse.
  6. Der EFA-Verein leitet die elektronische Fassung der Selbsterklärung an das Fraunhofer FOKUS weiter.
  7. Das Fraunhofer FOKUS prüft die Selbsterklärung auf Vollständigkeit und Umsetzung der konformitätsrelevanten Kriterien.
  8. Bei Umsetzung aller konformitätsrelevanten Kriterien bestätigt das Fraunhofer FOKUS die Konformitätserklärung, erstellt einen Konformitätsnachweis und sendet diesen an den Vorstand des EFA-Vereins.
  9. Der Vorstand des EFA-Vereins zeichnet den Konformitätsnachweis ab und sendet dieses an den Hersteller (elektronisch und per Post). Zusätzlich wird dem Hersteller eine druckfähige Version des EFA-Logos per eMail übersandt, dass im Rahmen der Gültigkeit des Konformitätsnachweises zu Zwecken der Produktwerbung verwendet werden kann.
  10. Der EFA-Verein veröffentlicht den Konformitätsnachweis auf seiner Webseite (www.fallakte.de).