Durchführung der Konformitätsprüfung
(Teildokument von CDA für die elektronische Fallakte)
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2015, 16:13 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Verfahren zur Konformitätsfeststellung
Das Verfahren zur Ausstellung eines Konformitätsnachweises läuft in den folgenden Schritten ab:
- Der Hersteller setzt die EFAv2.0-Spezifikation in seinem Produkt um und testet die Konformität zu den Spezifikationen.
- Der Hersteller kategorisiert sein Produkt gemäß den aufgeführten Kriterien als „EFA-Provider“, „EFA-Consumer“ oder „EFA-Connector“.
- Der Hersteller füllt das zur Produktkategorie passende Formular einer Selbsterklärung aus und unterschreibt dieses.
- Der Hersteller sendet das ausgefüllte Formular per eMail und per Post an
EFA-Verein
c/o Universitätsklinikum Aachen
Geschäftsbereich IT
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
IT-Sekretariat@ukaachen.de - Sofern der Logo-Verwendung durch den EFA-Verein zugestimmt wird, sendet der Hersteller zusätzlich druckfähige Dateien des Logos (min. 300dpi, eps, jpg oder tiff) an die oben angegebene eMail-Adresse.
- Der EFA-Verein leitet die elektronische Fassung der Selbsterklärung an das Fraunhofer FOKUS weiter.
- Das Fraunhofer FOKUS prüft die Selbsterklärung auf Vollständigkeit und Umsetzung der konformitätsrelevanten Kriterien.
- Bei Umsetzung aller konformitätsrelevanten Kriterien bestätigt das Fraunhofer FOKUS die Konformitätserklärung, erstellt einen Konformitätsnachweis und sendet diesen an den Vorstand des EFA-Vereins.
- Der Vorstand des EFA-Vereins zeichnet den Konformitätsnachweis ab und sendet dieses an den Hersteller (elektronisch und per Post). Zusätzlich wird dem Hersteller eine druckfähige Version des EFA-Logos per eMail übersandt, dass im Rahmen der Gültigkeit des Konformitätsnachweises zu Zwecken der Produktwerbung verwendet werden kann.
- Der EFA-Verein veröffentlicht den Konformitätsnachweis auf seiner Webseite (www.fallakte.de).
Referenzen und Querverweise |