cdaefa Diskussion:CIM Anlegen einer Fallakte: Unterschied zwischen den Versionen

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(Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte)
 
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== Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte ==
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:Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
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|style="background-color: white;"|Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. (bk)
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|style="background-color: white;"|elektronische Einwilligung
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|style="background-color: white;"|es muss geklärt werden, ob die Einwilligung elektronisch vorliegen muss oder nicht, ansonsten greift das Policy-Konzept nicht.
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Wenn es keine elektr. Erklärung gibt, dann muss - sicherlich nicht hier - beschrieben werden, wie das funktionieren soll.
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Dabei ist eine zusätzliche manuelle Interaktion über ein Portal aber nicht akzeptabel.
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|style="background-color: white;"|Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
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|style="background-color: white;"|Die Partitionen der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft.
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|style="background-color: white;"|anscheinend entsprechend "Partitionen" Akten bei unterschiedllichen Providern?!
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|style="background-color: white;"|Richtig, gemeint sind alle Partitionen der Fallakte. Diese können bei verschiedenen Providern liegen. (bk)
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|style="background-color: white;"|Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt
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bei diesem "eigenen" Provider angelegt.
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|style="background-color: white;"|Es sollte streng darauf geachtet werden, welche Terminologie verwendet wird: Gemäß Diskussion und zur Klarstellung ist ein EFA-Teilnehmer niemals "Provider"!
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Es kann aber durchaus sein, dass ein Haus für seine Ärzte selber einen solchen Dienst anbietet.
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|style="background-color: white;"|Formulierung wurde angepasst. (bk)
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|style="background-color: white;"|Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch [[cdaefa_Diskussion:Akteure_und_Rollen_der_EFA|Diskussion zu Rollen der EFA]]).
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|style="background-color: white;"|Die Anforderung einen rein schreibenden Zugriff für den Aktenersteller auch ohne eine Patientenzustimmung zu ermöglichen ist mir neu. Abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit einer Datenverarbeitung ohne Einwilligungserklärung, entsteht hier die Frage wie das auf der technischen Ebene auf Basis von XDS umzusetzen ist (falls dies weiter unten noch ausgeführt wird mag sich dieser Kommentar erübrigen). Prinzipiell könnte ansteller einer Patientenzustimmung auch ein anderes CDA Document eingesetzt werden, das die gleiche Funktion erfüllt. Dies wäre als eine Art "Policy Activation Document" zu verstehen, dass im Policy Repository die Vergabe eines zeitlichen begrenzten Schreibrechts für den Aktenersteller auslöst (d.h. ein PolicySet das auf eine Policy verweist die dem spezifischen Benutzer Zugriff auf die "Provide and Register" und "Register" Schnittstelle ermöglicht). Der komplette Verzicht auf ein initial hochzuladendes Dokument ist über XDS kaum umzusetzen, da eine P&R Transaktion (die den entsprechenden Folder mit Zweckcode anlegt) nicht ohne einen zu registrierenden DocumentEntry durchgeführt werden kann. (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
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|style="background-color: white;"|Patientenidentifikation
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Zur Anlage einer Fallakte müssen Angaben zum Patienten übergeben werden, die auch anderen EFA-Teilnehmern die (1) Identifikation des Patienten, (2) die Prüfung der Zuordnung der Akte zum Patienten und (3)das Auffinden der Fallakte anhand von Identitätsinformationen zum Patienten ermöglichen.
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|style="background-color: white;"|Wie genau erfolgt das technisch bzw. in welchem Format werden die demografischen Daten übermittelt? (15.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Primär handelt es sich hier um die Kennung des Patienten in der jeweiligen Community. Diese Kennung(en) ist mit den Stammdaten des Patienten in den jeweiligen Communities in der Patient-Registry abgelegt. Die Stammdaten selbst werden nicht direkt ausgetauscht, sind aber in der Einwilligungserklärung zur EFA enthalten. Das Format der Einwilligungserklärung wird mit dem IHE-D-Cookbook abgestimmt, um zu einer deutschlandweit einheitlichen Lösung zu kommen. (bk, 12.09.2014)
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|style="background-color: white;"|Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, wird als Default eine beim Provider vorgegebene Mindest-Gültigkeit angenommen.
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|style="background-color: white;"|Woher kennt der Client die maximale Gültigkeitsfrist des Providers? Wird die minimale Gültigkeitsfrist des Providers forciert und falls ja wann und durch wen? (15.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Konzeptuelle Sicht: Der EFA-Teilnehmer muss die Gültigkeitsdauer nicht kennen. Der EFA-Provider gibt sie zur Zeit der Aktenanlage vor und setzt sie zur Laufzeit durch. Technische Sicht: Die Access Policy der Fallakte enthält das Gültigkeitsdatum. Die PEPs setzen es durch. Der Fallaktenmanager kann das Gültigkeitsdatum ändern. (bk, 22.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren.
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|style="background-color: white;"|In welchem Format müssen mindestens welche Informationen verfügbar sein? (15.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Siehe [[cdaefa:EFA_Identity_Assertion_SAML2_Binding]]. (bk, 22.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen
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|style="background-color: white;"|EFA-Teilnehmer (optional)
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Die Teilnehmer der anzulegenden Fallakte können/sollen bereits bei der Anlage der Akte benannt werden. Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anlage der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, werden lediglich Berechtigungen für den Initiator der Aktenanlage eingerichtet.
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|style="background-color: white;"|Woher kennt der Client die möglichen Benutzer? Aus unserer Sicht sollte hier ein spezifizierter Dienst eingebunden werden, der ein Benutzerverzeichnis zur Auswahl liefert. Wie könnte sonst sichergestellt werden, dass die "identifizierenden Daten" auch "geeignet" sind, einen authentisierten Nutzer als EFA Teilnehmer zu identifizieren? (15.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Die Standardisierung von Leistungserbringerverzeichnissen hat aktuell noch keinen Stand erreicht, auf den sich die EFA-Spezifikation beziehen kann. Einigungen müssen daher zur Zeit in den EFA-Netzen selbst gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass EFA-Netze, die in der deutschen TI betrieben werden, auf die TI-eigenen Verzeichnisse zurückgreifen können. In diesem Fall gilt das TI-Profil der EFA: [[cdaefa:EFA_Identity_Assertion_SAML2_Binding#German_Extensions]]. (bk, 22.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.
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|style="background-color: white;"|Wie werden Akten, die mit einem bereits existierenden Zweck neu angelegt werden, zusammengeführt, insbesondere im Hinblick auf die Patienteneinwilligung und Merging der Zugriffsrechte? Erfolgt das implizit und ohne Transparenz für den Benutzer? (15.08.2014)
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|style="background-color: white;"|Die Darstellung des Interaktionsmusters wird überarbeitet, um das Verfahren klarer darzustellen. Die Details zur Zusammenführung der Einwilligungen können erst final geklärt werden, wenn das für mit dem IHE Cookbook abzustimmende Format der elektronsichen Einwilligungsdokumentation finalisiert ist.
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;Kommentar
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= Authors =
:Einwilligung: Es ist zu überlegen, ob das einstellen der Einwilligung als Policy nicht als separate Interaktion aufgeführt werden sollte?!
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{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
 
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!Kürzel
== {Cngea.01.04.01} ==
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!Name
 
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!Organisation
=== Fallaktenmanager ===
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!E-Mail
Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch [[cdaefa_Diskussion:Akteure_und_Rollen_der_EFA|Diskussion zu Rollen der EFA]]).
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:[[Benutzer:Jcaumanns|Dr. Jörg Caumanns]], Fraunhofer FOKUS<br>joerg.caumanns@fokus.fraunhofer.de
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Aktuelle Version vom 16. September 2014, 11:53 Uhr

Kommentare

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18 fo rejected Cngea.01.01 : Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte Einwilligung Es ist zu überlegen, ob das einstellen der Einwilligung als Policy nicht als separate Interaktion aufgeführt werden sollte?! Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
19 ti included Cngea.01.01 : Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013) Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. (bk)
20 fo included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster elektronische Einwilligung es muss geklärt werden, ob die Einwilligung elektronisch vorliegen muss oder nicht, ansonsten greift das Policy-Konzept nicht.

Wenn es keine elektr. Erklärung gibt, dann muss - sicherlich nicht hier - beschrieben werden, wie das funktionieren soll. Dabei ist eine zusätzliche manuelle Interaktion über ein Portal aber nicht akzeptabel.

Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
21 fo included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster Die Partitionen der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft. anscheinend entsprechend "Partitionen" Akten bei unterschiedllichen Providern?! Richtig, gemeint sind alle Partitionen der Fallakte. Diese können bei verschiedenen Providern liegen. (bk)
22 fo included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt

bei diesem "eigenen" Provider angelegt.

Es sollte streng darauf geachtet werden, welche Terminologie verwendet wird: Gemäß Diskussion und zur Klarstellung ist ein EFA-Teilnehmer niemals "Provider"!

Es kann aber durchaus sein, dass ein Haus für seine Ärzte selber einen solchen Dienst anbietet.

Formulierung wurde angepasst. (bk)
23 sh included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster patient Patient
24 jc included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Fallaktenmanager Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch Diskussion zu Rollen der EFA).
25 sh included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen elktronische elektronische
26 ti included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Die Anforderung einen rein schreibenden Zugriff für den Aktenersteller auch ohne eine Patientenzustimmung zu ermöglichen ist mir neu. Abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit einer Datenverarbeitung ohne Einwilligungserklärung, entsteht hier die Frage wie das auf der technischen Ebene auf Basis von XDS umzusetzen ist (falls dies weiter unten noch ausgeführt wird mag sich dieser Kommentar erübrigen). Prinzipiell könnte ansteller einer Patientenzustimmung auch ein anderes CDA Document eingesetzt werden, das die gleiche Funktion erfüllt. Dies wäre als eine Art "Policy Activation Document" zu verstehen, dass im Policy Repository die Vergabe eines zeitlichen begrenzten Schreibrechts für den Aktenersteller auslöst (d.h. ein PolicySet das auf eine Policy verweist die dem spezifischen Benutzer Zugriff auf die "Provide and Register" und "Register" Schnittstelle ermöglicht). Der komplette Verzicht auf ein initial hochzuladendes Dokument ist über XDS kaum umzusetzen, da eine P&R Transaktion (die den entsprechenden Folder mit Zweckcode anlegt) nicht ohne einen zu registrierenden DocumentEntry durchgeführt werden kann. (ti, 28.05.2013) Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
27 mk postponed Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Patientenidentifikation

Zur Anlage einer Fallakte müssen Angaben zum Patienten übergeben werden, die auch anderen EFA-Teilnehmern die (1) Identifikation des Patienten, (2) die Prüfung der Zuordnung der Akte zum Patienten und (3)das Auffinden der Fallakte anhand von Identitätsinformationen zum Patienten ermöglichen.

Wie genau erfolgt das technisch bzw. in welchem Format werden die demografischen Daten übermittelt? (15.08.2014) Primär handelt es sich hier um die Kennung des Patienten in der jeweiligen Community. Diese Kennung(en) ist mit den Stammdaten des Patienten in den jeweiligen Communities in der Patient-Registry abgelegt. Die Stammdaten selbst werden nicht direkt ausgetauscht, sind aber in der Einwilligungserklärung zur EFA enthalten. Das Format der Einwilligungserklärung wird mit dem IHE-D-Cookbook abgestimmt, um zu einer deutschlandweit einheitlichen Lösung zu kommen. (bk, 12.09.2014)
28 mk included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, wird als Default eine beim Provider vorgegebene Mindest-Gültigkeit angenommen. Woher kennt der Client die maximale Gültigkeitsfrist des Providers? Wird die minimale Gültigkeitsfrist des Providers forciert und falls ja wann und durch wen? (15.08.2014) Konzeptuelle Sicht: Der EFA-Teilnehmer muss die Gültigkeitsdauer nicht kennen. Der EFA-Provider gibt sie zur Zeit der Aktenanlage vor und setzt sie zur Laufzeit durch. Technische Sicht: Die Access Policy der Fallakte enthält das Gültigkeitsdatum. Die PEPs setzen es durch. Der Fallaktenmanager kann das Gültigkeitsdatum ändern. (bk, 22.08.2014)
29 mk included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. In welchem Format müssen mindestens welche Informationen verfügbar sein? (15.08.2014) Siehe cdaefa:EFA_Identity_Assertion_SAML2_Binding. (bk, 22.08.2014)
30 mk included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen EFA-Teilnehmer (optional)

Die Teilnehmer der anzulegenden Fallakte können/sollen bereits bei der Anlage der Akte benannt werden. Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anlage der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, werden lediglich Berechtigungen für den Initiator der Aktenanlage eingerichtet.

Woher kennt der Client die möglichen Benutzer? Aus unserer Sicht sollte hier ein spezifizierter Dienst eingebunden werden, der ein Benutzerverzeichnis zur Auswahl liefert. Wie könnte sonst sichergestellt werden, dass die "identifizierenden Daten" auch "geeignet" sind, einen authentisierten Nutzer als EFA Teilnehmer zu identifizieren? (15.08.2014) Die Standardisierung von Leistungserbringerverzeichnissen hat aktuell noch keinen Stand erreicht, auf den sich die EFA-Spezifikation beziehen kann. Einigungen müssen daher zur Zeit in den EFA-Netzen selbst gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass EFA-Netze, die in der deutschen TI betrieben werden, auf die TI-eigenen Verzeichnisse zurückgreifen können. In diesem Fall gilt das TI-Profil der EFA: cdaefa:EFA_Identity_Assertion_SAML2_Binding#German_Extensions. (bk, 22.08.2014)
31 mk postponed Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar. Wie werden Akten, die mit einem bereits existierenden Zweck neu angelegt werden, zusammengeführt, insbesondere im Hinblick auf die Patienteneinwilligung und Merging der Zugriffsrechte? Erfolgt das implizit und ohne Transparenz für den Benutzer? (15.08.2014) Die Darstellung des Interaktionsmusters wird überarbeitet, um das Verfahren klarer darzustellen. Die Details zur Zusammenführung der Einwilligungen können erst final geklärt werden, wenn das für mit dem IHE Cookbook abzustimmende Format der elektronsichen Einwilligungsdokumentation finalisiert ist.

Authors

Kürzel Name Organisation E-Mail
fh Frank Oemig Agfa Healthcare
ti Tarik Idris InterComponentWare AG
mr Michael Rübener X-tension
sh Salima Houta Fraunhofer ISST
jc Jörg Caumanns Fraunhofer FOKUS
bk Ben Kraufmann Fraunhofer FOKUS
iw Ingo Wolf gematik
mk Marcel Klötgen CompuGroup Medical