CIM Anlegen und Registrieren einer Partition

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(Teildokument von CDA für die elektronische Fallakte)
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(Anwendungsszenario: Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte)
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{{Infobox Dokument
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{{DocumentPart
|Title    = Interaktionsmuster zum Anlegen und Registrieren einer Partition
 
|Short    = Interaktionsmuster zum Anlegen und Registrieren einer Partition
 
|Namespace = cdaefa
 
|Type      = Implementierungsleitfaden
 
|Version  = 0.9
 
|Submitted = February 2013
 
|Author    = Jörg Caumanns, Raik Kuhlisch
 
|Date      = March 2013
 
|Copyright = 2012-2013
 
|Status    = Draft
 
|Period    = xxx
 
|OID      = n.n.
 
|Realm    = Deutschland
 
 
}}
 
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''Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".''
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=== Interaktionsmuster zum Anlegen und Registrieren einer Partition ===
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==== Anwendungsszenario: Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte ====
  
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.01.01}</tt>
  
== Interaktionsmuster ==
 
=== Anwendungsszenario: Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte ===
 
 
EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch [[cdaefa:EFA_Geschäftsobjekte#Klasse_Partition|Geschäftsobjekt ''Partition'']]).
 
EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch [[cdaefa:EFA_Geschäftsobjekte#Klasse_Partition|Geschäftsobjekt ''Partition'']]).
  
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# Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert.
 
# Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert.
 
# Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar.
 
# Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar.
# Der Teilnehmer registriert in seinen IT-Systemen erstellte Daten an der neuen Partition. Dies kann z.B. vereinfacht werden, indem ein Kommunikationsserver so konfiguriert werden, dass freigegebene Daten zu einer bestimmten internen Fallnummer automatisch mit Verweis auf die Partition zur Übernahme in die EFA an den entsprechenden EFA-Provider übermittelt werden.
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# Der Teilnehmer registriert in seinen IT-Systemen erstellte Daten an der neuen Partition.
  
 
[[Datei:CIM_Partition_Anlegen.png|560px]]
 
[[Datei:CIM_Partition_Anlegen.png|560px]]
  
== Varianten des Anwendungsszenarios ==
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==== Varianten des Anwendungsszenarios ====
=== Variante: Implizites Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte ===
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.02}</tt>
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''Aktuell sind keine Varianten definiert.''
  
=== Variante: Implizites Anlegen einer Fallakte durch eine "isolierte" Partition ===
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==== Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster ====
  
== Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster ==
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.03}</tt>
  
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
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{|class="wikitable"
!Interaktion
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!Interaktion
!Funktionalität, Vorbedingungen, Nachbedingungen
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|[[Datei:CIM_Partition_Anlegen_Singleton1.png|320px]]
!Muster
 
 
|-
 
|-
|[[Datei:CIM_EFA_Anlegen_Singleton1.png|320px]]
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!
|Vorbedingungen:
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Funktionalität,
* Die Einwilligung des Patienten zur Anlage und Nutzung einer Fallakte liegt vor.  
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* Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
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Vorbedingungen,
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Nachbedingungen
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Vorbedingungen:
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* Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der Einwilligung des Patienten nutzbar.
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* Der die neue Partition anlegende Arzt ist als Teilnehmer an der Fallakte registriert und zum Zugriff auf die Akte berechtigt.
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* Der die neue Partition anlegende Arzt besitzt die Berechtigung, bei einem EFA-Provider eine neue Partition zu einer Fallakte anzulegen und dort Daten zu speichern.
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* Die neu anzulegende Partition fasst Daten zusammen, die ausschließlich im Rahmen der Zweckbindung der Akte innerhalb des Teilnehmerkreises der Akte kommuniziert werden sollen.
 
Funktionalität:
 
Funktionalität:
* Eine neue Fallakte wird für einen Patienten zu einem definierten Zweck angelegt.  
+
* Eine neue Partition wird zu einer bestehenden Fallakte angelegt.
* Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen werden als EFA-Teilnehmer registriert und autorisiert.
+
* Zweckbindungen und Teilnehmer/Berechtigungen der Fallakte gelten ohne Änderungen und Ergänzungen auch für die neu angelegte Partition.
 
Nachbedingungen:
 
Nachbedingungen:
* Eine neue Fallakte ist angelegt und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
+
* Eine neue Partition ist mit der Fallakte verknüpft und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
* Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
 
 
Verpflichtungen:
 
Verpflichtungen:
* Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
+
* Es ist nachvollziehbar, welche Person die Partition auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
|Muster '''Fallakte anlegen'''
+
|-
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!Muster
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|
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Muster '''Partition anlegen'''
 
*Bereit gestellte Informationen:
 
*Bereit gestellte Informationen:
** Patient (identifizierende Daten)
+
** Zu erweiternde Akte (Identifier, etc.)
** Zweck der Akte
+
** Titel der Partition
** Teilnehmer der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
 
** Gültigkeit der Akte
 
** elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
 
 
*Erforderliche Konfigurationsdaten:
 
*Erforderliche Konfigurationsdaten:
** EFA Provider
 
|-
 
|[[Datei:CIM_EFA_Klonen_Singleton2.png|320px]]
 
|Vorbedingungen:
 
* Eine EFA ist zu einem definierten Zweck für einen festgelegten Teilnehmerkreis angelegt.
 
* Der diese Interaktion auslösende EFA-Teilnehmer hat die Berechtigung zum Beschreiben der Akte
 
* Die Einwilligung des Patienten zur Weiterführung der Fallakte zu einem konkretisierten/modifizierten Zweck liegt vor.
 
* Die im Weiteren an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
 
Funktionalität:
 
* Eine neue Akte wird angelegt.
 
* Die Berechtigungen auf der neuen Akte werden gesetzt.
 
* Die in der bestehenden Akte enthaltenen Dokumente werden mit der neuen Akte verknüpft bzw. in diese kopiert.
 
Nachbedingungen:
 
* Die neue Fallakte kann von den berechtigten EFA-Teilnehmern genutzt werden.
 
* Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
 
* Die vorherige Akte kann deaktiviert werden. Alle Dokumente sind weiterhin über die neue Akte zugreifbar.
 
Verpflichtungen:
 
* Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
 
|Muster '''Fallakte (partiell) klonen'''
 
* Bereit gestellte Informationen:
 
** bestehende Akte
 
** angepasster/konkretisierter Zweck der Akte
 
** Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
 
** Gültigkeit der Akte
 
** elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
 
* Erforderliche Konfigurationsdaten:
 
** EFA Provider
 
|-
 
|[[Datei:CIM_EFA_Klonen_Singleton2.png|320px]]
 
|Vorbedingungen:
 
* Eine EFA ist zu einem definierten Zweck für einen festgelegten Teilnehmerkreis angelegt.
 
* Der diese Interaktion auslösende EFA-Teilnehmer hat die Berechtigung zum Beschreiben der Akte
 
* Die Einwilligung des Patienten zur Anlage einer weiteren Akte zu anderem Zweck aber mit Inhalten der bestehenden Akte liegt vor.
 
* Die die neue Akte nutzenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
 
Funktionalität:
 
* Eine neue Akte wird angelegt.
 
* Die Berechtigungen auf der neuen Akte werden gesetzt.
 
* Benannte Dokumente der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft bzw. in diese kopiert.
 
Nachbedingungen:
 
* Die neue Fallakte kann von den berechtigten EFA-Teilnehmern genutzt werden.
 
* Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
 
* Die benannten Dokumente sind über beide Akten zugreifbar.
 
Verpflichtungen:
 
* Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
 
|Muster '''Fallakte (partiell) klonen'''
 
* Bereit gestellte Informationen:
 
** bestehende Akte
 
** angepasster/konkretisierter Zweck der Akte
 
** Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
 
** Gültigkeit der Akte
 
** zu übernehmende Dokumente
 
** elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
 
* Erforderliche Konfigurationsdaten:
 
 
** EFA Provider
 
** EFA Provider
 
|}
 
|}
  
== Definition der Interaktionsmuster ==
+
==== Definition der Interaktionsmuster ====
 +
 
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===== Interaktionsmuster: Partition anlegen und registrieren =====
  
=== Interaktionsmuster: Fallakte anlegen ===
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.04.01}</tt>
  
 
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
 
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
 
!Motivation
 
!Motivation
|Anlegen einer neuen Fallakte zu einem definierten Zweck.  
+
|Anlegen und Registrieren einer neuen Partition zu einer bestehenden Fallakte. Die Partition repräsentiert innerhalb der Fallakte eine einzelne Behandlungsepisode, einen administrativen Fall oder eine andere semantische Klammer um Behandlungsdaten.  
 
|-
 
|-
 
!Akteure und Rollen
 
!Akteure und Rollen
 
|
 
|
 
;Leistungserbringer (LE)
 
;Leistungserbringer (LE)
:Die Anlage einer Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Basis der von Leistungserbringer angeforderten Aktenkonfiguration ist üblicherweise die informierte, schriftliche Einwilligung des Betroffenen. Wenn keine solche Einwilligung vorliegt, kann eine Akte zwar über dieses Interaktionsmuster angelegt werden, es ist jedoch keine Nutzung der Akte und insbesondere kein Zugriff auf die in der Akte registrierten Daten möglich.
+
:Die Anlage einer Partition zu einer bestehenden Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Eine Einwilligung durch den Patienten ist nicht erforderlich, da für die Partition alle relevanten Konfigurationsdaten der übergeordneten Fallakte - insbesondere die Zweckbindung und die Berechtigungen - übernommen werden.
 
;EFA-Provider
 
;EFA-Provider
:Der EFA-Provider legt die angeforderte Akte gemäß der vom LE vorgegebenen Konfiguration an. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Aktenzugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen zugewiesenen Rollen erfolgen können.
+
:Der EFA-Provider legt die angeforderte Partition an und bindet diese an die bei der Anlage angegebene Fallakte. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Zugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen für die übergeordnete Fallakte zugewiesenen Rollen erfolgen können.
 
|-
 
|-
 
!Interaktion
 
!Interaktion
|Arzt --> (Patientenidentifikation, Zweck der Akte, [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider
+
|Arzt --> (Aktenidentifikation, Name der Partition, [Anker der Partition], [initiale Dokumente]) --> EFA-Provider
 
|-
 
|-
 
!Vorbedingungen
 
!Vorbedingungen
 
|
 
|
* Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer EFA sind gegeben. Insbesondere ist der Zweck der Akte benennbar.
+
* Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer Partition und deren Verknüpfung mit einer bestehenden Akte sind gegeben. Insbesondere unterstützt die Partition den Zweck der bestehenden Fallakte.
* Der die Akte anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
+
* Der LE ist autorisierter Teilnehmer der übergeordneten Fallakte.
 +
* Der die Partition anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
 
* Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
 
* Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
* Der LE hat den Patienten sicher identifiziert und von diesem Daten erfasst, die auch für andere EFA-Teilnehmer eine eindeutige Identifizierung des Patienten ermöglichen.
+
* Der LE hat die Akte, der die Partition zugeordnet werden soll, sicher identifiziert und den Zweck der Akte mit der Motivation zur Anlage der neuen Partition abgeglichen.
 
|-
 
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!Ablauf
 
!Ablauf
 
|
 
|
# Der LE übermittelt die zur Anlage der Fallakte erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
+
# Der LE übermittelt die zur Anlage der Partition erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
 
# Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
 
# Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
# Der EFA-Provider legt eine Fallakte in der gewünschten Konfiguration an.
+
# Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Partition anlegende LE in einem vertraglichen Verhältnis zum EFA-Provider steht, das die Anlage einer Partition ermöglicht.
# Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen der Fallakte analog zu den Rollen der benannten EFA-Teilnehmer. Sofern keine Einwilligung des Patienten vorliegt oder keine EFA-Teilnehmer benannt wurden, wird lediglich ein Schreibrecht für die Organisation des LE vergeben.
+
# Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Partition anlegende LE als Teilnehmer an der übergeordnete Akte registriert ist.
# Sofern im Rahmen der EFA-Anlage eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars übermittelt wurde, wird dieses in der neu aufgesetzten Fallakte abgelegt.
+
# Der EFA-Provider verknüpft die angegebene Fallakte und deren Konfiguration (Zweckbindung, Berechtigungen) mit der neuen Partition.
 
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|-
 
!Eingangsinformationen
 
!Eingangsinformationen
 
|
 
|
;Patientenidentifikation
+
;Aktenidentifikation
:Zur Anlage einer Fallakte müssen Angaben zum Patienten übergeben werden, die auch anderen EFA-Teilnehmern die (1) Identifikation des Patienten, (2) die Prüfung der Zuordnung der Akte zum Patienten und (3)das Auffinden der Fallakte anhand von Identitätsinformationen zum Patienten ermöglichen.  
+
:Zur Anlage und Verknüpfung einer Partition müssen Angaben zu der übergeordneten Akte übermittelt werden, die dem EFA-Provider die Identifizierung dieser Akte und die Durchsetzung der damit verknüpften Berechtigungen ermöglichen.  
;Zweck
+
;Name der Partition
:Der Zweck der Anlage und Nutzung der Fallakte muss möglichst konkret angegeben werden.
+
:Jede Partition hat einen vom anlegenden LE frei vergebbaren Namen, der beim Browsing über einer Akte angezeigt wird. Der Name sollte so gewählt sein, dass die anderen EFA-Teilnehmer anhand des Namens der Partition eine Vorstellung von den dort verfügbaren Daten haben. Innerhalb eines EFA-Netzwerks können weiter gehende Konventionen zur Vergabe von Partitionsnamen definiert werden.
;Gültigkeit (optional)
+
;Anker der Partition (optional)
:Für die anzulegende Fallakte kann eine maximale Gültigkeitsdauer angegeben werden. Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, wird als Default eine beim Provider vorgegebene Mindest-Gültigkeit angenommen.
+
:Wie in der Darstellung der [[cdaefa:EFA Geschäftsobjekte|EFA Geschäftsobjekte]] beschrieben, kann eine Partition mit einem Containerobjekt des EFA-Teilnehmers wie z.B. einem Aufenthalt oder einem Abrechnungsfall verknüpft werden. In diesem Fall kann z.B. ein Kommunikationsserver eine automatisierte Synchronisierung zwischen den Daten in der Partition und dem damit verknüpften internen Container durchführen. Um dieses zu unterstützen kann zu einer Partition ein Anker zu dem damit verknüpften internen Containerobjekt angegeben werden. Dieser Wert ist für den EFA-Provider und die anderen Teilnehmer semantikfrei und transparent.
;EFA-Teilnehmer (optional)
+
;Initiale Dokumente (optional)
:Die Teilnehmer der anzulegenden Fallakte können/sollen bereits bei der Anlage der Akte benannt werden. Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anlage der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, werden lediglich Berechtigungen für den Initiator der Aktenanlage eingerichtet.
+
:Bei der Anlage einer Partition können initial in diese Partition einzustellende Dokumente angegeben werden.  
;Einwilligungsformular (optional)
 
:Eine elektronische Kopie der Einwilligungsformulars kann bei der Anlage der Akte übergeben werden. Dieses wird als Dokument in der Akte abgelegt. Der die Aktenanlage initiierende LE stellt sicher, dass die zur Konfiguration der EFA genutzten Angaben zum Patienten und zu den EFA-Teilnehmern mit den vom Patienten im Rahmen der Einwilligung gemachten Vorgaben übereinstimmen.  
 
 
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|-
 
!Nachbedingungen
 
!Nachbedingungen
 
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|
* Die Fallakte ist angelegt und für berechtigte EFA-Teilnehmer eindeutig adressierbar. Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Akte einstellen und aus dieser auslesen.
+
* Die Partition ist angelegt, mit einer Fallakte verknüpft und damit für berechtigte EFA-Teilnehmer dieser Fallakte sichtbar.  
* Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.
+
* Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Partition einstellen und aus dieser auslesen.
* An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken.
+
* Sofern bei der Anlage der Partition Patientendaten übergeben wurden, sind diese als Dokumente in der Partition abrufbar.
* Sofern eine elktronische Kopie der Einwilligung bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar.
 
 
|-
 
|-
 
!Ausnahmeszenarien
 
!Ausnahmeszenarien
 
|
 
|
* Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist nicht zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt.
+
''Aktuell sind keine Ausnahmeszenarien definiert''
** Die neue Akte wird als Partition zu der bestehenden Akte hinzugefügt.
 
** Die Berechtigungen ergeben sich aus dem bestehenden Kreis von EFA-Teilnehmern und den den bei der Anlage der neuen Partition benannten neu hinzu kommenden Teilnehmern.
 
* Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt.
 
** Die neue Akte wird als Partition zu der bestehenden Akte hinzugefügt.
 
** Die Berechtigungen ergeben sich aus dem bestehenden Kreis von EFA-Teilnehmern und den den bei der Anlage der
 
* Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt, möchte aber explizit eine zweite Akte mit anderem Nutzerkreis anlegen.
 
** Die neue Akte muss mit einem differenzierten Zweck angelegt werden.
 
 
|}
 
|}
  
=== Interaktionsmuster: Fallakte (partiell) klonen ===
+
==== Peer-to-Peer Semantik ====
  
tbd (für die Kommentierungsversion der EFA 2.0 von geringer Relevanz, da die Umsetzung über eine Sequenz von auch an anderer Stelle genutzter Kommunikationsmuster erfolgt. Der wesentliche Wert dieses Musters für diese Spezifikation ist, dass damit noch einmal die gegenüber Version 1.2 veränderte Semantik des Fall-Konstrukts verdeutlicht wird.)
+
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.05}</tt>
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Ist ein EFA-Teilnehmer einem EFA-Provider organisatorisch zugehörig, dann legt der EFA-Teilnehmer die neue Partition bevorzugt bei diesem EFA-Provider an.  
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 +
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Partition immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]).
  
== Peer-to-Peer Semantik ==
 
  
Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt bei diesem "eigenen" Provider angelegt.
 
  
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]).
 
 
----
 
----
  
 +
 +
{{NoteBox|'''Referenzen und Querverweise'''
 
* zurück zur [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]]
 
* zurück zur [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]]
 +
<nowiki></nowiki>
 +
}}

Aktuelle Version vom 26. Januar 2015, 15:45 Uhr

Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
  • Direkt im Wiki geändert werden sollten Schreibfehler, ergänzende Hinweise.
  • Offene Fragen, die der Diskussionen bedürfen, sollten auf der Diskussionsseite aufgenommen werden.
  • Liste der Seiten dieses Leitfadens: hier, Liste der Seiten, in denen dieses Material verwendet (transkludiert) siehe hier .

Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".


Interaktionsmuster zum Anlegen und Registrieren einer Partition

Anwendungsszenario: Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.01.01}

EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch Geschäftsobjekt Partition).

Aus der Semantik der Fallakte heraus bilden alle zu dem selben Zweck angelegten Partitionen implizit eine Fallakte. Um eine neue Partition (z.B. zu einem stationären Aufenthalt) anzulegen und einer bestehenden Fallakte hinzuzufügen sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:

  1. Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert.
  2. Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar.
  3. Der Teilnehmer registriert in seinen IT-Systemen erstellte Daten an der neuen Partition.

CIM Partition Anlegen.png

Varianten des Anwendungsszenarios

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.02}

Aktuell sind keine Varianten definiert.

Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.03}

Interaktion CIM Partition Anlegen Singleton1.png

Funktionalität,

Vorbedingungen,

Nachbedingungen

Vorbedingungen:

  • Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der Einwilligung des Patienten nutzbar.
  • Der die neue Partition anlegende Arzt ist als Teilnehmer an der Fallakte registriert und zum Zugriff auf die Akte berechtigt.
  • Der die neue Partition anlegende Arzt besitzt die Berechtigung, bei einem EFA-Provider eine neue Partition zu einer Fallakte anzulegen und dort Daten zu speichern.
  • Die neu anzulegende Partition fasst Daten zusammen, die ausschließlich im Rahmen der Zweckbindung der Akte innerhalb des Teilnehmerkreises der Akte kommuniziert werden sollen.

Funktionalität:

  • Eine neue Partition wird zu einer bestehenden Fallakte angelegt.
  • Zweckbindungen und Teilnehmer/Berechtigungen der Fallakte gelten ohne Änderungen und Ergänzungen auch für die neu angelegte Partition.

Nachbedingungen:

  • Eine neue Partition ist mit der Fallakte verknüpft und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.

Verpflichtungen:

  • Es ist nachvollziehbar, welche Person die Partition auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
Muster

Muster Partition anlegen

  • Bereit gestellte Informationen:
    • Zu erweiternde Akte (Identifier, etc.)
    • Titel der Partition
  • Erforderliche Konfigurationsdaten:
    • EFA Provider

Definition der Interaktionsmuster

Interaktionsmuster: Partition anlegen und registrieren

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngei.04.01}

Motivation Anlegen und Registrieren einer neuen Partition zu einer bestehenden Fallakte. Die Partition repräsentiert innerhalb der Fallakte eine einzelne Behandlungsepisode, einen administrativen Fall oder eine andere semantische Klammer um Behandlungsdaten.
Akteure und Rollen
Leistungserbringer (LE)
Die Anlage einer Partition zu einer bestehenden Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Eine Einwilligung durch den Patienten ist nicht erforderlich, da für die Partition alle relevanten Konfigurationsdaten der übergeordneten Fallakte - insbesondere die Zweckbindung und die Berechtigungen - übernommen werden.
EFA-Provider
Der EFA-Provider legt die angeforderte Partition an und bindet diese an die bei der Anlage angegebene Fallakte. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Zugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen für die übergeordnete Fallakte zugewiesenen Rollen erfolgen können.
Interaktion Arzt --> (Aktenidentifikation, Name der Partition, [Anker der Partition], [initiale Dokumente]) --> EFA-Provider
Vorbedingungen
  • Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer Partition und deren Verknüpfung mit einer bestehenden Akte sind gegeben. Insbesondere unterstützt die Partition den Zweck der bestehenden Fallakte.
  • Der LE ist autorisierter Teilnehmer der übergeordneten Fallakte.
  • Der die Partition anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
  • Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
  • Der LE hat die Akte, der die Partition zugeordnet werden soll, sicher identifiziert und den Zweck der Akte mit der Motivation zur Anlage der neuen Partition abgeglichen.
Ablauf
  1. Der LE übermittelt die zur Anlage der Partition erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
  2. Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
  3. Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Partition anlegende LE in einem vertraglichen Verhältnis zum EFA-Provider steht, das die Anlage einer Partition ermöglicht.
  4. Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Partition anlegende LE als Teilnehmer an der übergeordnete Akte registriert ist.
  5. Der EFA-Provider verknüpft die angegebene Fallakte und deren Konfiguration (Zweckbindung, Berechtigungen) mit der neuen Partition.
Eingangsinformationen
Aktenidentifikation
Zur Anlage und Verknüpfung einer Partition müssen Angaben zu der übergeordneten Akte übermittelt werden, die dem EFA-Provider die Identifizierung dieser Akte und die Durchsetzung der damit verknüpften Berechtigungen ermöglichen.
Name der Partition
Jede Partition hat einen vom anlegenden LE frei vergebbaren Namen, der beim Browsing über einer Akte angezeigt wird. Der Name sollte so gewählt sein, dass die anderen EFA-Teilnehmer anhand des Namens der Partition eine Vorstellung von den dort verfügbaren Daten haben. Innerhalb eines EFA-Netzwerks können weiter gehende Konventionen zur Vergabe von Partitionsnamen definiert werden.
Anker der Partition (optional)
Wie in der Darstellung der EFA Geschäftsobjekte beschrieben, kann eine Partition mit einem Containerobjekt des EFA-Teilnehmers wie z.B. einem Aufenthalt oder einem Abrechnungsfall verknüpft werden. In diesem Fall kann z.B. ein Kommunikationsserver eine automatisierte Synchronisierung zwischen den Daten in der Partition und dem damit verknüpften internen Container durchführen. Um dieses zu unterstützen kann zu einer Partition ein Anker zu dem damit verknüpften internen Containerobjekt angegeben werden. Dieser Wert ist für den EFA-Provider und die anderen Teilnehmer semantikfrei und transparent.
Initiale Dokumente (optional)
Bei der Anlage einer Partition können initial in diese Partition einzustellende Dokumente angegeben werden.
Nachbedingungen
  • Die Partition ist angelegt, mit einer Fallakte verknüpft und damit für berechtigte EFA-Teilnehmer dieser Fallakte sichtbar.
  • Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Partition einstellen und aus dieser auslesen.
  • Sofern bei der Anlage der Partition Patientendaten übergeben wurden, sind diese als Dokumente in der Partition abrufbar.
Ausnahmeszenarien

Aktuell sind keine Ausnahmeszenarien definiert

Peer-to-Peer Semantik

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Ist ein EFA-Teilnehmer einem EFA-Provider organisatorisch zugehörig, dann legt der EFA-Teilnehmer die neue Partition bevorzugt bei diesem EFA-Provider an.

Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Partition immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung).