CIM Anlegen einer Fallakte
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+ | ''Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".'' | ||
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− | # Der Arzt | + | |
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− | # | + | *Der Arzt ist ein behandelnder Arzt des Patienten. |
+ | *Der Arzt kann die Identität des Patienten vertrauenswürdig feststellen. | ||
+ | *Ein kooperatives Behandlungsszenario mit der Erfordernis eines effizienten Datenaustauschs zwischen den behandelnden Einrichtungen liegt vor. | ||
+ | *Für die Diagnose und den eingeschlagene Behandlungspfad eignet sich für eine Fallakte. | ||
+ | ;Ablauf | ||
+ | #Der Arzt informiert den Patienten über die Fallakte. Er nennt die Vorteile und Risiken der Nutzung der Fallakte und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren ausgetauscht werden. Er weist den Patienten darauf hin, dass die Anlage der Fallakte ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der Akte verlangen kann ohne dass es einen Abbruch der Behandlung zur Folge hat. | ||
+ | #Der Arzt stimmt mit dem Patienten die Modalitäten zur Nutzung der Fallakte ab. Der Zweck der Fallakte wird möglichst konkret erfasst und es wird das Verfallsdatum der Fallakte festgelegt. Hierbei müssen die Vorgaben des regionalen EFA-Verbunds eingehalten werden. | ||
+ | #Der Arzt stimmt mit dem Patienten den initialen Kreis der EFA-Teilnehmer ab. Hierfür erläutert der Arzt, welche Fachdisziplinen und Einrichtungen idealerweise in die Behandlung und damit auch in die Teilnahme an der EFA eingebunden sein sollten. | ||
+ | #Der Arzt authentifziert den Patienten. Das heißt er stellt dessen Identität vertrauenswürdig ggf. auch mit organisatorischen Mitteln fest. | ||
+ | #Der Arzt überführt die Daten der Einwilligungserklärung in ein elektronisches Formular, wenn sie zunächst schriftlich erfasst wurden. | ||
+ | #Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung eigenhändig in papierform und gibt sie dem Arzt. | ||
+ | #Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein der vom Patienten unterschriebenen Kopie. | ||
# Der Arzt übermittelt die für die Anlage der Akte erforderlichen Informationen einschließlich einer Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider. | # Der Arzt übermittelt die für die Anlage der Akte erforderlichen Informationen einschließlich einer Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider. | ||
# Der EFA-Provider legt in einem Aktensystem eine Fallakte gemäß den Vorgaben des Arztes an. Die Berechtigungen zum Zugriff auf die Akte werden gemäß den Vorgaben der Einwilligungserklärung aufgesetzt. | # Der EFA-Provider legt in einem Aktensystem eine Fallakte gemäß den Vorgaben des Arztes an. Die Berechtigungen zum Zugriff auf die Akte werden gemäß den Vorgaben der Einwilligungserklärung aufgesetzt. | ||
− | + | ;Ergebnis:Die Fallakte ist verfügbar. Ihre Konfiguration entspricht den Daten der Einwilligungserklärung und den Vorgaben des Arztes. | |
+ | ;Ausnahmen | ||
+ | *Der Patient willigt nicht in die Nutzung der Fallakte ein. | ||
+ | *Für den Patienten existiert bereits eine Fallakte zum medizinschen Fall. | ||
+ | ==== Varianten des Anwendungsszenarios ==== | ||
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+ | |[[Datei:CIM_EFA_Anlegen_Singleton1.png|289px]] | ||
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* Die Einwilligung des Patienten zur Anlage und Nutzung einer Fallakte liegt vor. | * Die Einwilligung des Patienten zur Anlage und Nutzung einer Fallakte liegt vor. | ||
* Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert. | * Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert. | ||
+ | * Der Patient ist eindeutig identifiziert und authentisiert (ggf. organisatorisch). | ||
Funktionalität: | Funktionalität: | ||
* Eine neue Fallakte wird für einen Patienten zu einem definierten Zweck angelegt. | * Eine neue Fallakte wird für einen Patienten zu einem definierten Zweck angelegt. | ||
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* Eine neue Fallakte ist angelegt und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden. | * Eine neue Fallakte ist angelegt und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden. | ||
* Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar. | * Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar. | ||
+ | ** Die Einwilligungserklärung und Stammdaten sind ggf. auch zur korrekten Identifikation des Patienten zu nutzen. | ||
Verpflichtungen: | Verpflichtungen: | ||
* Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat. | * Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat. | ||
− | |Muster '''Fallakte anlegen''' | + | |- |
+ | !Muster | ||
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+ | Muster '''Fallakte anlegen''' | ||
*Bereit gestellte Informationen: | *Bereit gestellte Informationen: | ||
** Patient (identifizierende Daten) | ** Patient (identifizierende Daten) | ||
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** elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt | ** elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt | ||
*Erforderliche Konfigurationsdaten: | *Erforderliche Konfigurationsdaten: | ||
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** EFA Provider | ** EFA Provider | ||
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− | == Definition der Interaktionsmuster == | + | ==== Definition der Interaktionsmuster ==== |
− | === Interaktionsmuster: Fallakte anlegen === | + | ===== Interaktionsmuster: Fallakte anlegen ===== |
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+ | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.04.01}</tt> | ||
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;" | {|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;" | ||
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* Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer EFA sind gegeben. Insbesondere ist der Zweck der Akte benennbar. | * Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer EFA sind gegeben. Insbesondere ist der Zweck der Akte benennbar. | ||
− | * Der die Akte anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden. | + | * Die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage einer EFA sind gegeben: |
+ | ** Der die Akte anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden. | ||
+ | ** Es existiert eine Festlegung zur Besetzung der Rolle des [[cdaefa:Akteure_und_Rollen_der_EFA#Fallaktenmanager|Fallaktenmanagers]] für die anzulegende Akte. | ||
* Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren. | * Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren. | ||
* Der LE hat den Patienten sicher identifiziert und von diesem Daten erfasst, die auch für andere EFA-Teilnehmer eine eindeutige Identifizierung des Patienten ermöglichen. | * Der LE hat den Patienten sicher identifiziert und von diesem Daten erfasst, die auch für andere EFA-Teilnehmer eine eindeutige Identifizierung des Patienten ermöglichen. | ||
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* Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar. | * Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar. | ||
* An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken. | * An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken. | ||
− | * Sofern eine | + | * Sofern eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar. |
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!Ausnahmeszenarien | !Ausnahmeszenarien | ||
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− | * Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck | + | * Für den Patienten besteht bei dem angesprochenen EFA-Provider bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. |
− | ** | + | ** Sofern die Einwilligung den expliziten Zusatz enthält, dass mit der neuen Akte eine ggf. bereits zu dem angegebenen Zweck angelegte Akte in die neue Akte überführt werden kann, wird die neue Akte angelegt. Die Partitionen der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft. Die neu abgegebene Einwilligung ersetzt alle zuvor abgegebenen Einwilligungen. Dem Arzt wird ein Hinweis angezeigt, dass eine bestehende Akte integriert wurde. |
− | + | ** Sofern die Einwilligung keinen solchen Zusatz enthält, wird die Operation mit einer Fehlermeldung abgebrochen. | |
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+ | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.05}</tt> | ||
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+ | Ist ein EFA-Teilnehmer einem EFA-Provider organisatorisch zugehörig, dann legt der EFA-Teilnehmer die neue Fallakte bevorzugt bei diesem EFA-Provider an. | ||
− | + | Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]). | |
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+ | {{NoteBox|'''Referenzen und Querverweise''' | ||
+ | * [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] | ||
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2015, 15:44 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Inhaltsverzeichnis
Interaktionsmuster zum Anlegen einer EFA
Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.01}
- Vorbedingungen
- Der Arzt ist ein behandelnder Arzt des Patienten.
- Der Arzt kann die Identität des Patienten vertrauenswürdig feststellen.
- Ein kooperatives Behandlungsszenario mit der Erfordernis eines effizienten Datenaustauschs zwischen den behandelnden Einrichtungen liegt vor.
- Für die Diagnose und den eingeschlagene Behandlungspfad eignet sich für eine Fallakte.
- Ablauf
- Der Arzt informiert den Patienten über die Fallakte. Er nennt die Vorteile und Risiken der Nutzung der Fallakte und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren ausgetauscht werden. Er weist den Patienten darauf hin, dass die Anlage der Fallakte ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der Akte verlangen kann ohne dass es einen Abbruch der Behandlung zur Folge hat.
- Der Arzt stimmt mit dem Patienten die Modalitäten zur Nutzung der Fallakte ab. Der Zweck der Fallakte wird möglichst konkret erfasst und es wird das Verfallsdatum der Fallakte festgelegt. Hierbei müssen die Vorgaben des regionalen EFA-Verbunds eingehalten werden.
- Der Arzt stimmt mit dem Patienten den initialen Kreis der EFA-Teilnehmer ab. Hierfür erläutert der Arzt, welche Fachdisziplinen und Einrichtungen idealerweise in die Behandlung und damit auch in die Teilnahme an der EFA eingebunden sein sollten.
- Der Arzt authentifziert den Patienten. Das heißt er stellt dessen Identität vertrauenswürdig ggf. auch mit organisatorischen Mitteln fest.
- Der Arzt überführt die Daten der Einwilligungserklärung in ein elektronisches Formular, wenn sie zunächst schriftlich erfasst wurden.
- Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung eigenhändig in papierform und gibt sie dem Arzt.
- Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein der vom Patienten unterschriebenen Kopie.
- Der Arzt übermittelt die für die Anlage der Akte erforderlichen Informationen einschließlich einer Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider.
- Der EFA-Provider legt in einem Aktensystem eine Fallakte gemäß den Vorgaben des Arztes an. Die Berechtigungen zum Zugriff auf die Akte werden gemäß den Vorgaben der Einwilligungserklärung aufgesetzt.
- Ergebnis
- Die Fallakte ist verfügbar. Ihre Konfiguration entspricht den Daten der Einwilligungserklärung und den Vorgaben des Arztes.
- Ausnahmen
- Der Patient willigt nicht in die Nutzung der Fallakte ein.
- Für den Patienten existiert bereits eine Fallakte zum medizinschen Fall.
Varianten des Anwendungsszenarios
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.02}
Aktuell sind keine Varianten definiert
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.03}
Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: Fallakte anlegen
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.04.01}
Motivation | Anlegen einer neuen Fallakte zu einem definierten Zweck. |
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Akteure und Rollen |
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Interaktion | Arzt --> (Patientenidentifikation, Zweck der Akte, [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider |
Vorbedingungen |
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Ablauf |
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Eingangsinformationen |
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Nachbedingungen |
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Ausnahmeszenarien |
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Peer-to-Peer Semantik
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.05}
Ist ein EFA-Teilnehmer einem EFA-Provider organisatorisch zugehörig, dann legt der EFA-Teilnehmer die neue Fallakte bevorzugt bei diesem EFA-Provider an.
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung).
Referenzen und Querverweise |