Peer-to-Peer-Vernetzung von EFA-Providern
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Version vom 26. Januar 2015, 15:30 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Anmerkung: Die unter den einzelnen Überschriften in geschweiften Klammern angegebenen Kürzel dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Peer-to-Peer-Vernetzung von EFA-Providern
Verteilte Fallakten
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Bei einem einfachen, von einem Krankenhaus betriebenen Zuweiserportal kann zwar jeder Arzt mit mehreren solcher Portale interagieren, muss dazu jedoch an jedem Portal als Nutzer registriert sein und vor allem wissen, über welches Portal er die Daten welches Patienten abrufen kann.
Auch bei der elektronischen Fallakte ist es perspektivisch der Regelfall, dass die Fallaktendaten der Patienten eines Arztes bei verschiedenen EFA-Providern vorgehalten werden. Sofern mehrere in eine Fallbehandlung eingebundenen Einrichtungen selbst als EFA-Provider fungieren bzw. mit unterschiedlichen Providern zusammenarbeite, ist es auch möglich, dass die Daten einer Fallakte verteilt bei mehreren EFA-Providern vorgehalten werden.
Dedicated Peers und Trusted Peers
Referenzen und Querverweise |