CIM Anlegen einer Fallakte
K (Beschreibung des Anwendungsfalls strukturiert.) |
K (Ebene der Überschriften für transclude.) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
---- | ---- | ||
− | == Interaktionsmuster zum Anlegen einer EFA | + | === Interaktionsmuster zum Anlegen einer EFA === |
− | === Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte === | + | |
+ | ==== Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte ==== | ||
+ | |||
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.01}</tt> | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.01}</tt> | ||
Zeile 29: | Zeile 31: | ||
*Der Patient willigt nicht in die Nutzung der Fallakte ein. | *Der Patient willigt nicht in die Nutzung der Fallakte ein. | ||
*Für den Patienten existiert bereits eine Fallakte zum medizinschen Fall. | *Für den Patienten existiert bereits eine Fallakte zum medizinschen Fall. | ||
− | === Varianten des Anwendungsszenarios === | + | ==== Varianten des Anwendungsszenarios ==== |
+ | |||
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.02}</tt> | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.02}</tt> | ||
''Aktuell sind keine Varianten definiert'' | ''Aktuell sind keine Varianten definiert'' | ||
− | === Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster | + | ==== Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster ==== |
+ | |||
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.03}</tt> | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.03}</tt> | ||
Zeile 67: | Zeile 71: | ||
|} | |} | ||
− | === Definition der Interaktionsmuster === | + | ==== Definition der Interaktionsmuster ==== |
+ | |||
+ | ===== Interaktionsmuster: Fallakte anlegen ===== | ||
− | |||
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.04.01}</tt> | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.04.01}</tt> | ||
Zeile 130: | Zeile 135: | ||
|} | |} | ||
− | === Peer-to-Peer Semantik | + | ==== Peer-to-Peer Semantik ==== |
+ | |||
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.05}</tt> | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.05}</tt> | ||
Zeile 137: | Zeile 143: | ||
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]). | Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]). | ||
− | === Querverweise und Referenzen === | + | ==== Querverweise und Referenzen ==== |
+ | |||
* [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] | * [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] |
Version vom 16. September 2014, 18:33 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
|
Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Inhaltsverzeichnis
Interaktionsmuster zum Anlegen einer EFA
Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.01}
- Vorbedingungen
- Der Arzt ist ein behandelnder Arzt des Patienten.
- Der Arzt kann die Identität des Patienten vertrauenswürdig feststellen.
- Ein kooperatives Behandlungsszenario mit der Erfordernis eines effizienten Datenaustauschs zwischen den behandelnden Einrichtungen liegt vor.
- Für die Diagnose und den eingeschlagene Behandlungspfad eignet sich für eine Fallakte.
- Ablauf
- Der Arzt informiert den Patienten über die Fallakte. Er nennt die Vorteile und Risiken der Nutzung der Fallakte und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren ausgetauscht werden. Er weist den Patienten darauf hin, dass die Anlage der Fallakte ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der Akte verlangen kann ohne dass es einen Abbruch der Behandlung zur Folge hat.
- Der Arzt stimmt mit dem Patienten die Modalitäten zur Nutzung der Fallakte ab. Der Zweck der Fallakte wird möglichst konkret erfasst und es wird das Verfallsdatum der Fallakte festgelegt. Hierbei müssen die Vorgaben des regionalen EFA-Verbunds eingehalten werden.
- Der Arzt stimmt mit dem Patienten den initialen Kreis der EFA-Teilnehmer ab. Hierfür erläutert der Arzt, welche Fachdisziplinen und Einrichtungen idealerweise in die Behandlung und damit auch in die Teilnahme an der EFA eingebunden sein sollten.
- Der Arzt authentifziert den Patienten. Das heißt er stellt dessen Identität vertrauenswürdig ggf. auch mit organisatorischen Mitteln fest.
- Der Arzt überführt die Daten der Einwilligungserklärung in ein elektronisches Formular, wenn sie zunächst schriftlich erfasst wurden.
- Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung eigenhändig in papierform und gibt sie dem Arzt.
- Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein der vom Patienten unterschriebenen Kopie.
- Der Arzt übermittelt die für die Anlage der Akte erforderlichen Informationen einschließlich einer Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider.
- Der EFA-Provider legt in einem Aktensystem eine Fallakte gemäß den Vorgaben des Arztes an. Die Berechtigungen zum Zugriff auf die Akte werden gemäß den Vorgaben der Einwilligungserklärung aufgesetzt.
- Ergebnis
- Die Fallakte ist verfügbar. Ihre Konfiguration entspricht den Daten der Einwilligungserklärung und den Vorgaben des Arztes.
- Ausnahmen
- Der Patient willigt nicht in die Nutzung der Fallakte ein.
- Für den Patienten existiert bereits eine Fallakte zum medizinschen Fall.
Varianten des Anwendungsszenarios
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.02}
Aktuell sind keine Varianten definiert
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.03}
Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: Fallakte anlegen
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.04.01}
Motivation | Anlegen einer neuen Fallakte zu einem definierten Zweck. |
---|---|
Akteure und Rollen |
|
Interaktion | Arzt --> (Patientenidentifikation, Zweck der Akte, [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider |
Vorbedingungen |
|
Ablauf |
|
Eingangsinformationen |
|
Nachbedingungen |
|
Ausnahmeszenarien |
|
Peer-to-Peer Semantik
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cngea.01.05}
Ist ein EFA-Teilnehmer einem EFA-Provider organisatorisch zugehörig, dann legt der EFA-Teilnehmer die neue Fallakte bevorzugt bei diesem EFA-Provider an.
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung).