CIM Zusammenführen von Fallakten
(Teildokument von CDA für die elektronische Fallakte)
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+ | *Kennung der Fallakte, deren Zweck geändert wird, | ||
+ | *angepasster Zweck der Akte, | ||
+ | *angepasster Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen): das sind die EFA-Teilnehmer der beiden ursprünglichen Fallakten, | ||
+ | *elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt. | ||
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+ | *Die Einwilligungserklärungen der ursprünglichen Fallakten werden mit der neuen Einwilligungserklärung ersetzt. | ||
=== Querverweise und Referenzen === | === Querverweise und Referenzen === | ||
* [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] | * [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] |
Version vom 15. September 2014, 16:14 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Inhaltsverzeichnis
Interaktionsmuster zum Zusammenführen von Fallakten
Anwendungsszenario: Zusammenführen von Fallakten
Für einen Patienten wurden zwei Fallakten mit unterschiedlichen Zwecken angelegt. Der Arzt des Patienten möchte die beiden Fallakten zusammenführen, da sie den gleichen medizinischen Fall dokumentieren.
- Vorbedingungen
- Für den Patienten werden zwei Fallakten geführt, die nicht mit dem gleichen Zweck angelegt wurden.
- Der Arzt ist ein EFA-Teilnehmer beider Fallakten.
- Der Arzt kann die Identität des Patienten vertrauenswürdig feststellen.
- Ablauf
- Der Arzt informiert den Patienten darüber, dass beide Fallakten zusammengeführt werden können. Er nennt die Vorteile und Risiken der Zusammenführung der Fallakten und erklärt, welche Daten zwischen welchen Akteuren ausgetauscht werden. Er weist den Patienten darauf hin, dass die Zusammenführung der Fallakten ein freiwilliges Angebot ist und dass er jederzeit die Schließung der zusammengeführten Fallakte verlangen kann ohne dass es einen Abbruch der Behandlungen zur Folge hat. Er weist auch darauf hin, dass mit der Zusammenführung der Fallakten die Einwilligungen zu den beiden bestehenden Fallakten erlöschen.
- Der Arzt nennt dem Patienten, den Zweck der Zusammengeführten Fallakte, das Verfallsdatum sowie den Kreis der EFA-Teilnehmer.
- Der Arzt authentifziert den Patienten. Das heißt er stellt dessen Identität vertrauenswürdig ggf. auch mit organisatorischen Mitteln fest.
- Der Arzt überführt die Daten der Einwilligungserklärung in ein elektronisches Formular, wenn sie zunächst schriftlich erfasst wurden.
- Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung eigenhändig in papierform und gibt sie dem Arzt.
- Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein der vom Patienten unterschriebenen Kopie.
- Der Arzt übermittelt die für die Zusammenführung der Fallakten erforderlichen Informationen einschließlich einer Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider.
- Der EFA-Provider führt die Fallakten gemäß den Vorgaben des Arztes zusammen. Die Berechtigungen zum Zugriff auf die zusammengeführte Fallakte werden gemäß den Vorgaben der Einwilligungserklärung aufgesetzt.
- Ergebnis
- Die zusammengeführte Fallakte ist verfügbar. Ihre Konfiguration entspricht den Daten der Einwilligungserklärung und den Vorgaben des Arztes. Sie enthält die Partitionen und Dokumente der beiden ursprünglichen Fallakten.
- Die beiden ursprünglichen Fallakten sind nicht mehr verfügbar.
- Ausnahmen
- Der Patient willigt nicht in die Zusammenführung der Fallakten ein.
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
Das Anwendungsszenario "Zusammenführen von Fallakten" ist äquivalent zum Anwendungsszenario Anpassung der Zweck-Parameter: Der Zweck der einen Fallakte wird geändert, sodass beide Fallakten den gleichen Zweck haben und somit zusammengeführt sind.
- Bereitgestellte Informationen
- Kennung der Fallakte, deren Zweck geändert wird,
- angepasster Zweck der Akte,
- angepasster Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen): das sind die EFA-Teilnehmer der beiden ursprünglichen Fallakten,
- elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt.
- Nachbedingungen
- Die Einwilligungserklärungen der ursprünglichen Fallakten werden mit der neuen Einwilligungserklärung ersetzt.