cdaefa Diskussion:CIM Anlegen einer Fallakte: Unterschied zwischen den Versionen

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== Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte ==
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:Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)
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== {Cngea.01.04.01} ==
 
== {Cngea.01.04.01} ==
  

Version vom 13. September 2013, 11:49 Uhr

Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte

Kommentar
Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)

{Cngea.01.04.01}

Fallaktenmanager

Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch Diskussion zu Rollen der EFA).

Namenskürzel

jc
Dr. Jörg Caumanns, Fraunhofer FOKUS
joerg.caumanns@fokus.fraunhofer.de