Interaktionsmuster zum Schließen einer Fallakte
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Die Existenz einer Fallakte hängt an der vom Patienten gegebenen Einwilligung. Läuft diese mit Erreichen der maximalen Gültigkeit aus oder wird sie vom Patienten zurückgenommen, so muss die Fallakte geschlossen werden. Während unmittelbar und formal aus einer bestehenden Akte ableitbare Schließungen (z.B. Ablauf der Gültigkeit) vom EFA-Provider mit internen Verfahren realisiert werden, erfordern die durch fachliche Gründe oder den Patientenwunsch motivierten Schließungen eine Interaktion von Patient, Arzt und EFA-Provider. | Die Existenz einer Fallakte hängt an der vom Patienten gegebenen Einwilligung. Läuft diese mit Erreichen der maximalen Gültigkeit aus oder wird sie vom Patienten zurückgenommen, so muss die Fallakte geschlossen werden. Während unmittelbar und formal aus einer bestehenden Akte ableitbare Schließungen (z.B. Ablauf der Gültigkeit) vom EFA-Provider mit internen Verfahren realisiert werden, erfordern die durch fachliche Gründe oder den Patientenwunsch motivierten Schließungen eine Interaktion von Patient, Arzt und EFA-Provider. | ||
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=== Anwendungsszenario: Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten === | === Anwendungsszenario: Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten === | ||
− | Der Patient hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung einer Akte und zur Bereitstellung seine Daten über eine Akte jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall muss die Akte in einem geregelten Prozess geschlossen werden (siehe auch | + | <tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.01}</tt> |
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+ | Der Patient hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung einer Akte und zur Bereitstellung seine Daten über eine Akte jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall muss die Akte in einem geregelten Prozess geschlossen werden (siehe auch ''[[cdaefa:EFA Business Lebenszyklus|Lebenszyklus einer Fallakte]]''). | ||
Zur Rücknahme einer Einwilligung und der damit verbundenen Schließung einer EFA sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich: | Zur Rücknahme einer Einwilligung und der damit verbundenen Schließung einer EFA sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich: | ||
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Mit dem Wegfall des Zwecks der Fallakte (z.B. durch Heilung oder Tod des Patienten oder durch gravierende Änderungen in der Diagnose oder der Behandlungsplanung) entfällt auch die an diesen Zweck gebundene Einwilligung. In diesem Fall muss von den beteiligten Leistungserbringern die Schließung der Akte angestoßen werden. Sofern möglich ist der Patient hierüber zu informieren. | Mit dem Wegfall des Zwecks der Fallakte (z.B. durch Heilung oder Tod des Patienten oder durch gravierende Änderungen in der Diagnose oder der Behandlungsplanung) entfällt auch die an diesen Zweck gebundene Einwilligung. In diesem Fall muss von den beteiligten Leistungserbringern die Schließung der Akte angestoßen werden. Sofern möglich ist der Patient hierüber zu informieren. | ||
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Die IT-gestützten Abläufe dieser Variante sind analog zum Hauptszenario. | Die IT-gestützten Abläufe dieser Variante sind analog zum Hauptszenario. | ||
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Der EFA-Provider leitet die Aufforderung zur Schließung der Akte an alle EFA-Provider weiter, bei denen Partitionen dieser Akte verwaltet werden. Diese leiten die Schließung der bei ihnen verwalteten Partitionen gemäß des Lebenszyklus einer EFA ein. | Der EFA-Provider leitet die Aufforderung zur Schließung der Akte an alle EFA-Provider weiter, bei denen Partitionen dieser Akte verwaltet werden. Diese leiten die Schließung der bei ihnen verwalteten Partitionen gemäß des Lebenszyklus einer EFA ein. | ||
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Jeder dieser Provider stellt das Dokument zur Begründung der Schließung in eine der bei ihm verwalteten Partitionen ein. Ggf. weitere Dokumente werden nur dem EFA-Provider eingestellt, der die Aufforderung zur Schließung entgegen genommen hat. Dieser leitet diese Dokumente auch garnicht erst an die anderen Provider weiter. | Jeder dieser Provider stellt das Dokument zur Begründung der Schließung in eine der bei ihm verwalteten Partitionen ein. Ggf. weitere Dokumente werden nur dem EFA-Provider eingestellt, der die Aufforderung zur Schließung entgegen genommen hat. Dieser leitet diese Dokumente auch garnicht erst an die anderen Provider weiter. | ||
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− | * | + | * [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]] |
Version vom 19. April 2013, 20:58 Uhr
Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Interaktionsmuster zum Schließen einer Fallakte (0.9). Die Teilmaterialien gehören der Kategorie cdaefa an. |
February 2013
Jörg Caumanns, Raik Kuhlisch
Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Inhaltsverzeichnis
- 1 Interaktionsmuster "Schließen einer Fallakte"
Interaktionsmuster "Schließen einer Fallakte"
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01}
Die Existenz einer Fallakte hängt an der vom Patienten gegebenen Einwilligung. Läuft diese mit Erreichen der maximalen Gültigkeit aus oder wird sie vom Patienten zurückgenommen, so muss die Fallakte geschlossen werden. Während unmittelbar und formal aus einer bestehenden Akte ableitbare Schließungen (z.B. Ablauf der Gültigkeit) vom EFA-Provider mit internen Verfahren realisiert werden, erfordern die durch fachliche Gründe oder den Patientenwunsch motivierten Schließungen eine Interaktion von Patient, Arzt und EFA-Provider.
Anwendungsszenario: Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.01}
Der Patient hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung einer Akte und zur Bereitstellung seine Daten über eine Akte jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall muss die Akte in einem geregelten Prozess geschlossen werden (siehe auch Lebenszyklus einer Fallakte).
Zur Rücknahme einer Einwilligung und der damit verbundenen Schließung einer EFA sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:
- Der Patient entscheidet sich, die Einwilligung zur Anlage und Nutzung einer Fallakte zurückzunehmen. Er informiert einen der EFA-Teilnehmer über diese Entscheidung.
- Der Teilnehmer dokumentiert den Patientenwunsch (eine Begründung des Patienten ist nicht erforderlich) und übermittelt eine entsprechende Benachrichtigung an den EFA-Provider.
- Der EFA-Provider nimmt die Benachrichtigung zur EFA-Schließung entgegen und stößt die erforderlichen Änderungen im Status der Akte und den damit verbundenen Zugriffsberechtigungen an.
Varianten des Anwendungsszenarios
Wegfall des Zwecks der Akte
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.02.01}
Mit dem Wegfall des Zwecks der Fallakte (z.B. durch Heilung oder Tod des Patienten oder durch gravierende Änderungen in der Diagnose oder der Behandlungsplanung) entfällt auch die an diesen Zweck gebundene Einwilligung. In diesem Fall muss von den beteiligten Leistungserbringern die Schließung der Akte angestoßen werden. Sofern möglich ist der Patient hierüber zu informieren.
Die IT-gestützten Abläufe dieser Variante sind analog zum Hauptszenario.
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.03}
Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: EFA Schließen
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.04.01}
Motivation | Schließen einer bestehenden Fallakte. |
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Akteure und Rollen |
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Interaktion | Arzt --> (Aktenidentifikation, Grund der Schließung, [Erklärungen]) --> EFA-Provider |
Vorbedingungen |
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Ablauf |
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Eingangsinformationen |
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Nachbedingungen |
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Ausnahmeszenarien |
Aktuell sind keine Ausnahmeszenarien definiert |
Peer-to-Peer Semantik
Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.05}
Der EFA-Provider leitet die Aufforderung zur Schließung der Akte an alle EFA-Provider weiter, bei denen Partitionen dieser Akte verwaltet werden. Diese leiten die Schließung der bei ihnen verwalteten Partitionen gemäß des Lebenszyklus einer EFA ein.
Jeder dieser Provider stellt das Dokument zur Begründung der Schließung in eine der bei ihm verwalteten Partitionen ein. Ggf. weitere Dokumente werden nur dem EFA-Provider eingestellt, der die Aufforderung zur Schließung entgegen genommen hat. Dieser leitet diese Dokumente auch garnicht erst an die anderen Provider weiter.