Interaktionsmuster zum Schließen einer Fallakte

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Die Existenz einer Fallakte hängt an der vom Patienten gegebenen Einwilligung. Läuft diese mit Erreichen der maximalen Gültigkeit aus oder wird sie vom Patienten zurückgenommen, so muss die Fallakte geschlossen werden. Während unmittelbar und formal aus einer bestehenden Akte ableitbare Schließungen (z.B. Ablauf der Gültigkeit) vom EFA-Provider mit internen Verfahren realisiert werden, erfordern die durch fachliche Gründe oder den Patientenwunsch motivierten Schließungen eine Interaktion von Patient, Arzt und EFA-Provider.
 
Die Existenz einer Fallakte hängt an der vom Patienten gegebenen Einwilligung. Läuft diese mit Erreichen der maximalen Gültigkeit aus oder wird sie vom Patienten zurückgenommen, so muss die Fallakte geschlossen werden. Während unmittelbar und formal aus einer bestehenden Akte ableitbare Schließungen (z.B. Ablauf der Gültigkeit) vom EFA-Provider mit internen Verfahren realisiert werden, erfordern die durch fachliche Gründe oder den Patientenwunsch motivierten Schließungen eine Interaktion von Patient, Arzt und EFA-Provider.
  
== Interaktionsmuster ==
 
 
=== Anwendungsszenario: Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten ===
 
=== Anwendungsszenario: Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten ===
Der Patient hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung einer Akte und zur Bereitstellung seine Daten über eine Akte jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall muss die Akte in einem geregelten Prozess geschlossen werden (siehe auch ...).
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Der Patient hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung einer Akte und zur Bereitstellung seine Daten über eine Akte jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall muss die Akte in einem geregelten Prozess geschlossen werden (siehe auch ''[[cdaefa:EFA Business Lebenszyklus|Lebenszyklus einer Fallakte]]'').
  
 
Zur Rücknahme einer Einwilligung und der damit verbundenen Schließung einer EFA sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:
 
Zur Rücknahme einer Einwilligung und der damit verbundenen Schließung einer EFA sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:
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Mit dem Wegfall des Zwecks der Fallakte (z.B. durch Heilung oder Tod des Patienten oder durch gravierende Änderungen in der Diagnose oder der Behandlungsplanung) entfällt auch die an diesen Zweck gebundene Einwilligung. In diesem Fall muss von den beteiligten Leistungserbringern die Schließung der Akte angestoßen werden. Sofern möglich ist der Patient hierüber zu informieren.
 
Mit dem Wegfall des Zwecks der Fallakte (z.B. durch Heilung oder Tod des Patienten oder durch gravierende Änderungen in der Diagnose oder der Behandlungsplanung) entfällt auch die an diesen Zweck gebundene Einwilligung. In diesem Fall muss von den beteiligten Leistungserbringern die Schließung der Akte angestoßen werden. Sofern möglich ist der Patient hierüber zu informieren.
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Die IT-gestützten Abläufe dieser Variante sind analog zum Hauptszenario.
 
Die IT-gestützten Abläufe dieser Variante sind analog zum Hauptszenario.
  
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== Definition der Interaktionsmuster ==
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== Peer-to-Peer Semantik ==
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Der EFA-Provider leitet die Aufforderung zur Schließung der Akte an alle EFA-Provider weiter, bei denen Partitionen dieser Akte verwaltet werden. Diese leiten die Schließung der bei ihnen verwalteten Partitionen gemäß des Lebenszyklus einer EFA ein.
 
Der EFA-Provider leitet die Aufforderung zur Schließung der Akte an alle EFA-Provider weiter, bei denen Partitionen dieser Akte verwaltet werden. Diese leiten die Schließung der bei ihnen verwalteten Partitionen gemäß des Lebenszyklus einer EFA ein.
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Jeder dieser Provider stellt das Dokument zur Begründung der Schließung in eine der bei ihm verwalteten Partitionen ein. Ggf. weitere Dokumente werden nur dem EFA-Provider eingestellt, der die Aufforderung zur Schließung entgegen genommen hat. Dieser leitet diese Dokumente auch garnicht erst an die anderen Provider weiter.
 
Jeder dieser Provider stellt das Dokument zur Begründung der Schließung in eine der bei ihm verwalteten Partitionen ein. Ggf. weitere Dokumente werden nur dem EFA-Provider eingestellt, der die Aufforderung zur Schließung entgegen genommen hat. Dieser leitet diese Dokumente auch garnicht erst an die anderen Provider weiter.
  
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Version vom 19. April 2013, 20:58 Uhr


Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".


Interaktionsmuster "Schließen einer Fallakte"

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01}

Die Existenz einer Fallakte hängt an der vom Patienten gegebenen Einwilligung. Läuft diese mit Erreichen der maximalen Gültigkeit aus oder wird sie vom Patienten zurückgenommen, so muss die Fallakte geschlossen werden. Während unmittelbar und formal aus einer bestehenden Akte ableitbare Schließungen (z.B. Ablauf der Gültigkeit) vom EFA-Provider mit internen Verfahren realisiert werden, erfordern die durch fachliche Gründe oder den Patientenwunsch motivierten Schließungen eine Interaktion von Patient, Arzt und EFA-Provider.

Anwendungsszenario: Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.01}

Der Patient hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung einer Akte und zur Bereitstellung seine Daten über eine Akte jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall muss die Akte in einem geregelten Prozess geschlossen werden (siehe auch Lebenszyklus einer Fallakte).

Zur Rücknahme einer Einwilligung und der damit verbundenen Schließung einer EFA sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:

  1. Der Patient entscheidet sich, die Einwilligung zur Anlage und Nutzung einer Fallakte zurückzunehmen. Er informiert einen der EFA-Teilnehmer über diese Entscheidung.
  2. Der Teilnehmer dokumentiert den Patientenwunsch (eine Begründung des Patienten ist nicht erforderlich) und übermittelt eine entsprechende Benachrichtigung an den EFA-Provider.
  3. Der EFA-Provider nimmt die Benachrichtigung zur EFA-Schließung entgegen und stößt die erforderlichen Änderungen im Status der Akte und den damit verbundenen Zugriffsberechtigungen an.

CIM EFA Close.png

Varianten des Anwendungsszenarios

Wegfall des Zwecks der Akte

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.02.01}

Mit dem Wegfall des Zwecks der Fallakte (z.B. durch Heilung oder Tod des Patienten oder durch gravierende Änderungen in der Diagnose oder der Behandlungsplanung) entfällt auch die an diesen Zweck gebundene Einwilligung. In diesem Fall muss von den beteiligten Leistungserbringern die Schließung der Akte angestoßen werden. Sofern möglich ist der Patient hierüber zu informieren.

CIM EFA Close var1.png

Die IT-gestützten Abläufe dieser Variante sind analog zum Hauptszenario.

Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.03}

Interaktion Funktionalität, Vorbedingungen, Nachbedingungen Muster
CIM EFA Close Singleton1.png Vorbedingungen:
  • Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der zuletzt gegebenen Einwilligung des Patienten nutzbar.
  • Der Patient hat den Wunsch zur Rücknahme der Einwilligung gegenüber einem berechtigten Teilnehmer der zu schließenden Akte geäußert.
  • Der EFA-Teilnehmer hat den Wunsch des Patienten zur Schließung der Akte schriftlich dokumentiert und sich ggf. vom Patienten unterschreiben lassen.

Funktionalität:

  • Entgegennahme der Einwilligungsrücknahme beim EFA-Provider und Dokumentation der Einwilligungsrücknahme in der EFA.
  • Schließen der Akte gemäß des Zustandsmodells der EFA.

Nachbedingungen:

  • Die Akte wird geschlossen.

Verpflichtungen:

  • Es ist nachvollziehbar, welche Person die Einwilligungsrücknahme dokumentiert und gegenüber dem EFA-Provider angezeigt hat.
Muster EFA Schließen
  • Bereit gestellte Informationen:
    • Zu schließende Akte (Identifier, etc.)
    • Grund der Schließung ("Patientenwunsch")
  • Erforderliche Konfigurationsdaten:
    • EFA Provider

Definition der Interaktionsmuster

Interaktionsmuster: EFA Schließen

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.04.01}

Motivation Schließen einer bestehenden Fallakte.
Akteure und Rollen
Leistungserbringer (LE)
Die Schließung einer bestehenden Fallakte MUSS durch einen berechtigten Leistungserbringer angezeigt werden.
EFA-Provider
Der EFA-Provider leitet die Schließung der Akte (und aller diese aufspannenden Partitionen) ein und passt die Zugriffsberechtigungen entsprechend an. Ggf. erfolgt eine Information aller Teilnehmer der EFA (nicht Gegenstand der EFA-Spezifikation).
Interaktion Arzt --> (Aktenidentifikation, Grund der Schließung, [Erklärungen]) --> EFA-Provider
Vorbedingungen
  • Die Grundlage zur Führung und Nutzung der Fallakte ist entfallen (z.B. aufgrund einer Rücknahme der Einwilligung durch den Patienten).
  • Der LE ist autorisierter Teilnehmer der zu schließenden Fallakte.
  • Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
  • Der LE hat die zu schließende Akte sicher identifiziert.
Ablauf
  1. Der LE übermittelt die Aufforderung zur Schließung der Akte und eine Begründung der Schließung an den EFA-Provider.
  2. Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
  3. Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Akte schließende LE als Teilnehmer an dieser Akte registriert ist.
  4. Der EFA-Provider stellt die Begründung zur Schließung der Akte in eine beliebige Partition der Akte ein.
  5. Der EFA-Provider ändert den Status der Akte und ihrer Partitionen.
  6. Der EFA-Provider passt die Zugriffsberechtigungen der Akte an den neuen Status an.
  7. Der EFA-Provider initiiert die weiteren Schritte zur endgültigen Schließung der Akte entlang des definierten Lebenszyklus einer Fallakte.
Eingangsinformationen
Aktenidentifikation
Zur Schließung einer Akte müssen Informationen übermittelt werden, die dem EFA-Provider die Identifizierung dieser Akte und die Durchsetzung der damit verknüpften Berechtigungen ermöglichen.
Grund für die Schließung
Der Grund der Schließung (Patientenwunsch, Wegfall des Zwecks, etc.) muss an den EFA-Provider übermittelt und von diesem dokumentiert werden.
Erklärungen (optional)
Sofern weiter führende Dokumente zur Schließung der Akte elektronisch verfügbar sind, können diese im Sinne einer vollständigen Lebenszylus-Dokumentation noch vor der Schließung in die Akte eingestellt werden.
Nachbedingungen
  • Der Prozess zur Schließung der Akte ist beim EFA-Provider angestoßen und wird von diesem ohne weitere Notwendigkeit einer Interaktion mit dem Patienten oder den EFA-Teilnehmern durchgeführt.
  • Die Zugriffsberechtigungen der Akte sind entsprechend dem veränderten Status der Akte angepasst.
  • Die Begründung zur Schließung der Akte und ggf. weitere übergebene Dokumente sind für die Archivierung in die EFA eingestellt.
Ausnahmeszenarien

Aktuell sind keine Ausnahmeszenarien definiert

Peer-to-Peer Semantik

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Ccier.01.05}

Der EFA-Provider leitet die Aufforderung zur Schließung der Akte an alle EFA-Provider weiter, bei denen Partitionen dieser Akte verwaltet werden. Diese leiten die Schließung der bei ihnen verwalteten Partitionen gemäß des Lebenszyklus einer EFA ein.

Jeder dieser Provider stellt das Dokument zur Begründung der Schließung in eine der bei ihm verwalteten Partitionen ein. Ggf. weitere Dokumente werden nur dem EFA-Provider eingestellt, der die Aufforderung zur Schließung entgegen genommen hat. Dieser leitet diese Dokumente auch garnicht erst an die anderen Provider weiter.

Querverweise und Referenzen