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| EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch [[cdaefa:EFA_Geschäftsobjekte#Klasse_Partition|Geschäftsobjekt ''Partition'']]). | | EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch [[cdaefa:EFA_Geschäftsobjekte#Klasse_Partition|Geschäftsobjekt ''Partition'']]). |
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− | Aus der [[EFA Geschäftsobjekte|Semantik der Fallakte]] heraus bilden alle zu dem selben Zweck angelegten Partitionen implizit eine Fallakte. Um eine neue Partition (z.B. zu einem stationären Aufenthalt) anzulegen und einer bestehenden Fallakte hinzuzufügen sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich: | + | Aus der [[cdaefa:EFA Geschäftsobjekte|Semantik der Fallakte]] heraus bilden alle zu dem selben Zweck angelegten Partitionen implizit eine Fallakte. Um eine neue Partition (z.B. zu einem stationären Aufenthalt) anzulegen und einer bestehenden Fallakte hinzuzufügen sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich: |
| # Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert. | | # Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert. |
| # Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar. | | # Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar. |
Version vom 31. März 2013, 07:10 Uhr
Interaktionsmuster
Anwendungsszenario: Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte
EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch Geschäftsobjekt Partition).
Aus der Semantik der Fallakte heraus bilden alle zu dem selben Zweck angelegten Partitionen implizit eine Fallakte. Um eine neue Partition (z.B. zu einem stationären Aufenthalt) anzulegen und einer bestehenden Fallakte hinzuzufügen sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:
- Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert.
- Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar.
- Der Teilnehmer registriert in seinen IT-Systemen erstellte Daten an der neuen Partition. Dies kann z.B. vereinfacht werden, indem ein Kommunikationsserver so konfiguriert werden, dass freigegebene Daten zu einer bestimmten internen Fallnummer automatisch mit Verweis auf die Partition zur Übernahme in die EFA an den entsprechenden EFA-Provider übermittelt werden.
Varianten des Anwendungsszenarios
Variante: Implizites Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte
Variante: Implizites Anlegen einer Fallakte durch eine "isolierte" Partition
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
Interaktion
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Funktionalität, Vorbedingungen, Nachbedingungen
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Muster
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Vorbedingungen:
- Die Einwilligung des Patienten zur Anlage und Nutzung einer Fallakte liegt vor.
- Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
Funktionalität:
- Eine neue Fallakte wird für einen Patienten zu einem definierten Zweck angelegt.
- Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen werden als EFA-Teilnehmer registriert und autorisiert.
Nachbedingungen:
- Eine neue Fallakte ist angelegt und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
- Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
Verpflichtungen:
- Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
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Muster Fallakte anlegen
- Bereit gestellte Informationen:
- Patient (identifizierende Daten)
- Zweck der Akte
- Teilnehmer der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
- Gültigkeit der Akte
- elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
- Erforderliche Konfigurationsdaten:
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Vorbedingungen:
- Eine EFA ist zu einem definierten Zweck für einen festgelegten Teilnehmerkreis angelegt.
- Der diese Interaktion auslösende EFA-Teilnehmer hat die Berechtigung zum Beschreiben der Akte
- Die Einwilligung des Patienten zur Weiterführung der Fallakte zu einem konkretisierten/modifizierten Zweck liegt vor.
- Die im Weiteren an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
Funktionalität:
- Eine neue Akte wird angelegt.
- Die Berechtigungen auf der neuen Akte werden gesetzt.
- Die in der bestehenden Akte enthaltenen Dokumente werden mit der neuen Akte verknüpft bzw. in diese kopiert.
Nachbedingungen:
- Die neue Fallakte kann von den berechtigten EFA-Teilnehmern genutzt werden.
- Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
- Die vorherige Akte kann deaktiviert werden. Alle Dokumente sind weiterhin über die neue Akte zugreifbar.
Verpflichtungen:
- Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
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Muster Fallakte (partiell) klonen
- Bereit gestellte Informationen:
- bestehende Akte
- angepasster/konkretisierter Zweck der Akte
- Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
- Gültigkeit der Akte
- elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
- Erforderliche Konfigurationsdaten:
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Vorbedingungen:
- Eine EFA ist zu einem definierten Zweck für einen festgelegten Teilnehmerkreis angelegt.
- Der diese Interaktion auslösende EFA-Teilnehmer hat die Berechtigung zum Beschreiben der Akte
- Die Einwilligung des Patienten zur Anlage einer weiteren Akte zu anderem Zweck aber mit Inhalten der bestehenden Akte liegt vor.
- Die die neue Akte nutzenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
Funktionalität:
- Eine neue Akte wird angelegt.
- Die Berechtigungen auf der neuen Akte werden gesetzt.
- Benannte Dokumente der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft bzw. in diese kopiert.
Nachbedingungen:
- Die neue Fallakte kann von den berechtigten EFA-Teilnehmern genutzt werden.
- Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
- Die benannten Dokumente sind über beide Akten zugreifbar.
Verpflichtungen:
- Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
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Muster Fallakte (partiell) klonen
- Bereit gestellte Informationen:
- bestehende Akte
- angepasster/konkretisierter Zweck der Akte
- Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
- Gültigkeit der Akte
- zu übernehmende Dokumente
- elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
- Erforderliche Konfigurationsdaten:
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Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: Fallakte anlegen
Motivation
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Anlegen einer neuen Fallakte zu einem definierten Zweck.
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Akteure und Rollen
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- Leistungserbringer (LE)
- Die Anlage einer Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Basis der von Leistungserbringer angeforderten Aktenkonfiguration ist üblicherweise die informierte, schriftliche Einwilligung des Betroffenen. Wenn keine solche Einwilligung vorliegt, kann eine Akte zwar über dieses Interaktionsmuster angelegt werden, es ist jedoch keine Nutzung der Akte und insbesondere kein Zugriff auf die in der Akte registrierten Daten möglich.
- EFA-Provider
- Der EFA-Provider legt die angeforderte Akte gemäß der vom LE vorgegebenen Konfiguration an. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Aktenzugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen zugewiesenen Rollen erfolgen können.
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Interaktion
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Arzt --> (Patientenidentifikation, Zweck der Akte, [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider
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Vorbedingungen
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- Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer EFA sind gegeben. Insbesondere ist der Zweck der Akte benennbar.
- Der die Akte anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
- Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
- Der LE hat den Patienten sicher identifiziert und von diesem Daten erfasst, die auch für andere EFA-Teilnehmer eine eindeutige Identifizierung des Patienten ermöglichen.
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Ablauf
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- Der LE übermittelt die zur Anlage der Fallakte erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
- Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
- Der EFA-Provider legt eine Fallakte in der gewünschten Konfiguration an.
- Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen der Fallakte analog zu den Rollen der benannten EFA-Teilnehmer. Sofern keine Einwilligung des Patienten vorliegt oder keine EFA-Teilnehmer benannt wurden, wird lediglich ein Schreibrecht für die Organisation des LE vergeben.
- Sofern im Rahmen der EFA-Anlage eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars übermittelt wurde, wird dieses in der neu aufgesetzten Fallakte abgelegt.
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Eingangsinformationen
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- Patientenidentifikation
- Zur Anlage einer Fallakte müssen Angaben zum Patienten übergeben werden, die auch anderen EFA-Teilnehmern die (1) Identifikation des Patienten, (2) die Prüfung der Zuordnung der Akte zum Patienten und (3)das Auffinden der Fallakte anhand von Identitätsinformationen zum Patienten ermöglichen.
- Zweck
- Der Zweck der Anlage und Nutzung der Fallakte muss möglichst konkret angegeben werden.
- Gültigkeit (optional)
- Für die anzulegende Fallakte kann eine maximale Gültigkeitsdauer angegeben werden. Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, wird als Default eine beim Provider vorgegebene Mindest-Gültigkeit angenommen.
- EFA-Teilnehmer (optional)
- Die Teilnehmer der anzulegenden Fallakte können/sollen bereits bei der Anlage der Akte benannt werden. Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anlage der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, werden lediglich Berechtigungen für den Initiator der Aktenanlage eingerichtet.
- Einwilligungsformular (optional)
- Eine elektronische Kopie der Einwilligungsformulars kann bei der Anlage der Akte übergeben werden. Dieses wird als Dokument in der Akte abgelegt. Der die Aktenanlage initiierende LE stellt sicher, dass die zur Konfiguration der EFA genutzten Angaben zum Patienten und zu den EFA-Teilnehmern mit den vom Patienten im Rahmen der Einwilligung gemachten Vorgaben übereinstimmen.
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Nachbedingungen
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- Die Fallakte ist angelegt und für berechtigte EFA-Teilnehmer eindeutig adressierbar. Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Akte einstellen und aus dieser auslesen.
- Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.
- An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken.
- Sofern eine elktronische Kopie der Einwilligung bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar.
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Ausnahmeszenarien
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- Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist nicht zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt.
- Die neue Akte wird als Partition zu der bestehenden Akte hinzugefügt.
- Die Berechtigungen ergeben sich aus dem bestehenden Kreis von EFA-Teilnehmern und den den bei der Anlage der neuen Partition benannten neu hinzu kommenden Teilnehmern.
- Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt.
- Die neue Akte wird als Partition zu der bestehenden Akte hinzugefügt.
- Die Berechtigungen ergeben sich aus dem bestehenden Kreis von EFA-Teilnehmern und den den bei der Anlage der
- Für den Patienten besteht bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt, möchte aber explizit eine zweite Akte mit anderem Nutzerkreis anlegen.
- Die neue Akte muss mit einem differenzierten Zweck angelegt werden.
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Interaktionsmuster: Fallakte (partiell) klonen
tbd (für die Kommentierungsversion der EFA 2.0 von geringer Relevanz, da die Umsetzung über eine Sequenz von auch an anderer Stelle genutzter Kommunikationsmuster erfolgt. Der wesentliche Wert dieses Musters für diese Spezifikation ist, dass damit noch einmal die gegenüber Version 1.2 veränderte Semantik des Fall-Konstrukts verdeutlicht wird.)
Peer-to-Peer Semantik
Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt bei diesem "eigenen" Provider angelegt.
Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung).