EFA Geschäftsobjekte

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(Teildokument von CDA für die elektronische Fallakte)
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(Verteilung von Fallakten über mehrere EFA-Provider)
(Klasse EFA-Teilnehmer)
 
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{{Infobox Dokument
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{{DocumentPart
|Title    = EFA Geschäftsobjekte
 
|Short    = EFA Geschäftsobjekte
 
|Namespace = cdaefa
 
|Type      = Implementierungsleitfaden
 
|Version  = 0.9
 
|Submitted = February 2013
 
|Author    = Jörg Caumanns, Raik Kuhlisch
 
|Date      = March 2013
 
|Copyright = 2012-2013
 
|Status    = Draft
 
|Period    = xxx
 
|OID      = n.n.
 
|Realm    = Deutschland
 
 
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''Anmerkung: Die unter den einzelnen Überschriften in geschweiften Klammern angegebenen Kürzel dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".''
 
''Anmerkung: Die unter den einzelnen Überschriften in geschweiften Klammern angegebenen Kürzel dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".''
 
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01}</tt>
 
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01}</tt>
  
Die eFA besitzt ein hierarchisches, vierstufiges Informationsmodell mit den Klassen „Patient“, „Fallakte“, „Partition“ und „medizinisches Datenobjekt“. Zwischen den Hierarchieebenen besteht jeweils ein 1:m Verhältnis, d. h. einem Patient können beliebig viele Fallakten zugeordnet sein, eine Fallakte kann beliebig viele Partitionen (z. B. für einzelne Klinikaufenthalte) subsumieren und jeder Partition können beliebig viele Dokumente zugeordnet sein. Die einzelnen Klassen des EFA Informationsmodells bilden damit die Modularisierung der Organisation eines "medizinischen Falls" ab.
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Das Informationsmodell der EFA hat die Klassen Patient, Einwilligungserklärung, Fallakte, Partition sowie medizinisches Datenobjekt:
  
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*Ein Patient kann beliebig viele Fallakten haben. Eine Fallakte gehört zu genau einem Patienten. Ein Patient darf nicht mehr als eine Fallakte mit der gleichen Zweckbindung haben.
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*Jede Patient-Fallakte-Beziehung wird mit genau einer Einwilligungserklärung legitimiert. Eine Einwilligungserklärung bezieht sich auf genau eine Fallakte und deren untergeordneten Geschäftsobjekte Partition und medizinisches Datenobjekt.
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*Eine Fallakte kann beliebig viele Partitionen haben. Eine Partition gehört zu genau einer Fallakte.
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*Eine Partition kann beliebig viele medizinische Datenobjekte enthalten. Ein medizinisches Datenobjekt kann muss zu mindestens einer Partition gehören.
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{{FAQBox
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| Mit EFA v2.0 ist es nicht zulässig, dass die in der Einwilligungserklärung des Patienten benannten EFA-Provider mehrere Fallakten zum gleichen Zweck für diesen Patienten führen und so das Prinzip der vollständigen Dokumentation des medizinischen Falls verletzen. Während Berechtigungen in EFA v1.2 den Zugriff auf eine bestimmte Fallakte regeln, müssen Berechtigungen in EFA v2.0 den Zugriff auf die Beziehung Patient-zu-Zweck regeln. Soll dennoch eine Fallakte zum gleichen Zweck angelegt werden, um beispielsweise eine Zweitmeinung einzuholen, dann muss diese Fallakte mit dem entsprechenden Zweck (z. B. "Zweitmeinung") erstellt werden.}}
  
 
[[Datei:EFA_Geschaeftsobjekte.png|420px]]
 
[[Datei:EFA_Geschaeftsobjekte.png|420px]]
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Da der in der eFA Version 1.2 für Partitionen genutzte Begriff des "Ordners" auch für Strukturierungselemente in für den Nutzer generierten Sichten genutzt wurde und jetzt zusätzlich auch noch im IHE Cookbook mit dem technischen Konstrukt des XDS-Ordners gleichgesetzt ist, wird in der EFA 2.0 Spezifikation zur Wiederherstellung begrifflicher Klarheiten wieder auf den in der ersten EFA Spezifikation benutzten und konzeptionell passendsten Begriff "Partition" zurückgegriffen. Für diese Spezifikation gilt damit grundsätzlich:
 
Da der in der eFA Version 1.2 für Partitionen genutzte Begriff des "Ordners" auch für Strukturierungselemente in für den Nutzer generierten Sichten genutzt wurde und jetzt zusätzlich auch noch im IHE Cookbook mit dem technischen Konstrukt des XDS-Ordners gleichgesetzt ist, wird in der EFA 2.0 Spezifikation zur Wiederherstellung begrifflicher Klarheiten wieder auf den in der ersten EFA Spezifikation benutzten und konzeptionell passendsten Begriff "Partition" zurückgegriffen. Für diese Spezifikation gilt damit grundsätzlich:
 
* Eine Partition bezeichnet einen Speicherbereich, in dem Dokumente bei einem EFA-Provider verwaltet werden. Die Semantik dieses Speicherbereich bestimmt derjenige, der diesen anlegt und darin von ihm verantwortete Dokumente einstellt. Üblicherweise wird man versuchen, eine Korrespondenz zwischen einer Partition und einer Behandlungsepisode herzustellen. Partitionen sind damit "physikalische" Objekte der EFA.
 
* Eine Partition bezeichnet einen Speicherbereich, in dem Dokumente bei einem EFA-Provider verwaltet werden. Die Semantik dieses Speicherbereich bestimmt derjenige, der diesen anlegt und darin von ihm verantwortete Dokumente einstellt. Üblicherweise wird man versuchen, eine Korrespondenz zwischen einer Partition und einer Behandlungsepisode herzustellen. Partitionen sind damit "physikalische" Objekte der EFA.
* Ein Ordner bezeichnet ein Strukturierungselement in für den Nutzer generierten Sichten auf eine Fallakte. Ob diese Strukturierung anhand von Partitionszugehörigkeiten oder Metadaten der in einer Fallakte zusammengefassten Dokumente erfolgt, ist in der EFA-Spezifikation nicht reglementiert. Ordner sind damit rein "logische" Konstrukte für die Visualisierung von Fallakten.}}
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* Ein Ordner bezeichnet ein Strukturierungselement in für den Nutzer generierten Sichten auf eine Fallakte. Ob diese Strukturierung anhand von Partitionszugehörigkeiten oder Metadaten der in einer Fallakte zusammengefassten Dokumente erfolgt, ist in der EFA-Spezifikation nicht reglementiert. Ordner sind damit rein "logische" Konstrukte für die Visualisierung von Fallakten.
 
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<nowiki></nowiki>}}
 
=== Klasse ''Patient '' ===
 
=== Klasse ''Patient '' ===
 
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01.01}</tt>
 
<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01.01}</tt>
  
Jede EFA ist eindeutig einem Patienten zugeordnet und verfolgt einen klar benannten [[cdaefa:Die EFA als zweckgebundene Akte|Zweck]], z.B. die Unterstützung der Behandlung einer bestimmten Erkrankung des Patienten.
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Die Klasse "Patient" ist in der [[cdaefa:IHE Access Control Domains|IHE-ACS-Domäne]] ''patient'' angesiedelt und bindet alle zur Identifikation des Patienten erforderlichen Informationen sowie die Einwilligungserklärung(en) des Patienten zur Führung einer Fallakte.
Die EFA-Klasse "Patient" ist in der [[cdaefa:IHE Access Control Domains|IHE-ACS-Domäne]] ''patient'' angesiedelt und bindet alle zur Identifikation des Patienten erforderlichen Informationen sowie die Einwilligungserklärung(en) des Patienten zur Führung einer Fallakte zu einem definierten Zweck.
 
  
 
=== Klasse ''Fallakte (Medizinischer Fall)''  ===
 
=== Klasse ''Fallakte (Medizinischer Fall)''  ===
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Eine Fallakte bildet einen konkreten Behandlungskontext wie z.B. einer konkrete Erkrankung oder einen bestimmten Versorgungsvertrag zwischen dem Patienten und den behandelnden Einrichtungen auf eine Zweckbindung ab. Der der Fallakte zugrunde liegende medizinische Fall determiniert, welche Arten von Dokumenten über eine Fallakte ausgetauscht werden können. Zusätzlich können in strukturierten Versorgungskontexten ggf. bereits aus dem medizinischen Fall  auch Einschränkungen bezüglich der berechtigten EFA-Teilnehmer abgeleitet werden.  
 
Eine Fallakte bildet einen konkreten Behandlungskontext wie z.B. einer konkrete Erkrankung oder einen bestimmten Versorgungsvertrag zwischen dem Patienten und den behandelnden Einrichtungen auf eine Zweckbindung ab. Der der Fallakte zugrunde liegende medizinische Fall determiniert, welche Arten von Dokumenten über eine Fallakte ausgetauscht werden können. Zusätzlich können in strukturierten Versorgungskontexten ggf. bereits aus dem medizinischen Fall  auch Einschränkungen bezüglich der berechtigten EFA-Teilnehmer abgeleitet werden.  
 
Einem Patienten können mehrere Fallakten mit unterschiedlichen Zweckbindungen zugeordnet sein, zu einer konkreten Zweckbindung kann jedoch immer nur eine Fallakte bestehen. Dieses spiegelt die Motivation der Fallakte wider, dass diese den effizienten Austausch von Informationen zwischen allen Personen unterstützen soll, die an der den Zweck abbildenden Behandlung beteiligt sind. Zwei Fallakten zum gleichen Zweck aber mit unterschiedlichen Teilnehmern und Inhalten würden diesem zuwider laufen, da in diesem Fall eben nicht allen Teilnehmern alle fall-relevanten Informationen zur Verfügung stehen würden. Diesem spricht nicht entgegen, dass es z.B. zur Einholung einer Zweitmeinung zwei Fallakten mit inhaltlichen Überschneidungen geben kann; in diesem Fall wäre jedoch eine Akte zum Zweck der Behandlung angelegt und die zweite zum Zweck der Einholung einer Zweitmeinung.
 
  
 
Die Klasse "Fallakte" verbindet die IHE-ACS-Domänen ''resource'' und ''application'' und spiegelt damit wider, dass eine Fallakte sowohl Plattform als auch Anwendung ist:
 
Die Klasse "Fallakte" verbindet die IHE-ACS-Domänen ''resource'' und ''application'' und spiegelt damit wider, dass eine Fallakte sowohl Plattform als auch Anwendung ist:
 
* das generische Konstrukt einer zweckgebundenen Akte ist eine ''resource'' im Sinne der gleichnamigen IHE-ACS-Domäne.
 
* das generische Konstrukt einer zweckgebundenen Akte ist eine ''resource'' im Sinne der gleichnamigen IHE-ACS-Domäne.
 
* eine standardisierte, diagnose-spezifische Ausprägung einer Fallakte (z.B. eine Herz-Akte) ist zusätzlich eine Anwendung (''application'') im Sinne des IHE-ACS-Domänenmodells, da in diesem Fall eine vordefinierte Nutzungssemantik besteht, aus der heraus sich spezifische Anforderungen und Einschränkungen an den Zugang zu der ''resource'' der Fallakte und deren Inhalte ableiten.
 
* eine standardisierte, diagnose-spezifische Ausprägung einer Fallakte (z.B. eine Herz-Akte) ist zusätzlich eine Anwendung (''application'') im Sinne des IHE-ACS-Domänenmodells, da in diesem Fall eine vordefinierte Nutzungssemantik besteht, aus der heraus sich spezifische Anforderungen und Einschränkungen an den Zugang zu der ''resource'' der Fallakte und deren Inhalte ableiten.
 
{{AlertBox|
 
Die hier beschriebene EFA-2.0-Semantik weicht von der Semantik der EFA 1.2 ab, in der mehrere Akten eines Patienten mit der gleichen Zweckbindung möglich waren. Diese "alte" Semantik erlaubte zwar ein flexibleres Berechtigungsmanagement, hatte jedoch zur Folge, dass immer dann implizit parallele Akten aufgebaut wurden, wenn eine Einrichtung in eine Behandlung neu eingebunden wurde und bislang nicht auf eine bereits existierende Akte berechtigt war. In diesem Fall würde aus der Patienteneinwilligung zur EFA heraus von dieser Einrichtung eine neue Akte aufgesetzt, was potenziell jedoch für keinen der Teilnehmer sichtbar wäre. Die "neue" Semantik hat hingegen das fach-semantisch schlüssigere Verhalten, dass in einem solchen Szenario die neue Akte automatisch Bestandteil der bereits zum gleichen Zweck existierenden Akte wird. Will man dennoch explizit zwei parallele Akten im Kontext des gleichen medizinischen Falls (z.B. zur Einholung einer Zweitmeinung) so müssen beide Akten explizit mit unterschiedlichen Zweckbindungen klassifiziert werden. }}
 
  
 
==== Verteilung von Fallakten über mehrere EFA-Provider ====
 
==== Verteilung von Fallakten über mehrere EFA-Provider ====
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Um die konsistente Semantik der engen Korrespondenz von Zweck und Fallakte aufrecht zu erhalten, ohne die Essentials der EFA-Sicherheit zu unterlaufen, wird folgendes Vorgehen für verteilte Fallakten definiert:
 
Um die konsistente Semantik der engen Korrespondenz von Zweck und Fallakte aufrecht zu erhalten, ohne die Essentials der EFA-Sicherheit zu unterlaufen, wird folgendes Vorgehen für verteilte Fallakten definiert:
* Bei Anlage einer neuen Fallakte bei einem EFA-Provider prüft dieser Provider, ob bereits für diesen Patienten eine Fallakte zum benannten Zweck angelegt ist. Ist dies der Fall, wird die neue Akte der bestehenden Akte als Partition hinzugefügt, sofern dies durch die beiden Einwilligungen abgedeckt ist.  
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* Bei Anlage einer neuen Fallakte bei einem EFA-Provider prüft dieser Provider, ob bereits für diesen Patienten eine Fallakte zum benannten Zweck angelegt ist. Ist dies der Fall, wird die neue Akte der bestehenden Akte als [[cdaefa:EFA_Geschäftsobjekte#Klasse_Partition|Partition]] hinzugefügt, sofern dies durch die beiden Einwilligungen abgedeckt ist.  
 
* Eine neue Fallakte wird beim Provider nur angelegt, wenn nicht bereits eine Akte des Patienten zum selben Zweck bei diesem Provider existiert. Eine Anfrage, ob eine solche Akte bei einem anderen Provider existiert, erfolgt nicht.
 
* Eine neue Fallakte wird beim Provider nur angelegt, wenn nicht bereits eine Akte des Patienten zum selben Zweck bei diesem Provider existiert. Eine Anfrage, ob eine solche Akte bei einem anderen Provider existiert, erfolgt nicht.
 
* In der Konsequenz resultiert dies in zwei Akten bei zwei Providern, die zwar den selben Zweck erfüllen sollen, denen aber unterschiedliche Einwilligungserklärungen zugrunde liegen und für die entsprechend auch unterschiedliche Teilnehmer berechtigt sein können. Dieses ist im Einklang mit den Essentials der EFA-Sicherheit, da hierdurch jeder Provider in der Lage ist, "seine" Einwilligung durchzusetzen. Um jedoch das essentielle Grundkonzept der EFA - nur eine Fallakte pro Zweck - durchzusetzen, muss in einem solchen Szenario eine Zusammenführung der Akten und Einwilligungen erfolgen, da ansonsten keine der beiden "Halb-Akten" seinen medizinischen Mehrwert entfalten kann.
 
* In der Konsequenz resultiert dies in zwei Akten bei zwei Providern, die zwar den selben Zweck erfüllen sollen, denen aber unterschiedliche Einwilligungserklärungen zugrunde liegen und für die entsprechend auch unterschiedliche Teilnehmer berechtigt sein können. Dieses ist im Einklang mit den Essentials der EFA-Sicherheit, da hierdurch jeder Provider in der Lage ist, "seine" Einwilligung durchzusetzen. Um jedoch das essentielle Grundkonzept der EFA - nur eine Fallakte pro Zweck - durchzusetzen, muss in einem solchen Szenario eine Zusammenführung der Akten und Einwilligungen erfolgen, da ansonsten keine der beiden "Halb-Akten" seinen medizinischen Mehrwert entfalten kann.
* Um so verteilte, parallel existierende Akten zusammenzuführen, bedarf es der Einwilligung des Patienten, die dieser gegenüber einem Arzt geben muss, der Zugriff auf beide Akten hat (ggf. muss durch eine Änderung der Einwilligung zu einer der Akten dieser Zustand zunächst hergestellt werden). In der Einwilligung sind die zusammenzuführenden Akten sowie die Teilnehmer der so neu entstehenden integrierten Akte zu benennen. Die Inhalte der Einwilligungserklärung müssen an alle beteiligten Provider übermittelt werden ersetzen die jeweils bestehenden Einwilligungen.  
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* Wenn Aktenteile zusammengeführt werden sollen, die bei verschiedenen Providern geführt werden, muss für die Aktenteile eine Einwilligung des Patienten vorliegen, die das Zusammenführen erlaubt.
 
* Die betroffenen Provider stellen eine geeignete Verknüpfung zwischen den verteilt vorgehaltenen Teilen der Fallakte her, die es den berechtigten Nutzer ermöglicht, alle in der Akte enthaltenen Daten zu sehen und auf diese zuzugreifen.
 
* Die betroffenen Provider stellen eine geeignete Verknüpfung zwischen den verteilt vorgehaltenen Teilen der Fallakte her, die es den berechtigten Nutzer ermöglicht, alle in der Akte enthaltenen Daten zu sehen und auf diese zuzugreifen.
  
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:Ein Dokument ersetzt ein benanntes anderes Dokument. Das ersetzte Dokument wird (einschließlich seiner Ergänzungen/Anhänge) invalidiert und beim Abruf von Dokumenten aus einer Fallakte nur für bestimmte Rolleninhaber (z.B. Fallaktenmanager) bereitgestellt. Für alle anderen Teilnehmer ist nur noch das neue Dokument sichtbar. Dieses enthält jedoch einen Verweis auf das ersetzte Dokument.
 
:Ein Dokument ersetzt ein benanntes anderes Dokument. Das ersetzte Dokument wird (einschließlich seiner Ergänzungen/Anhänge) invalidiert und beim Abruf von Dokumenten aus einer Fallakte nur für bestimmte Rolleninhaber (z.B. Fallaktenmanager) bereitgestellt. Für alle anderen Teilnehmer ist nur noch das neue Dokument sichtbar. Dieses enthält jedoch einen Verweis auf das ersetzte Dokument.
  
=== Querverweise und Referenzen ===
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=== Klasse Einwilligungserklärung ===
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Siehe [[cdaefa:Patienteneinwilligung_zur_EFA|Patienteneinwilligung zur EFA]].
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Die Einwilligungserklärung hat verschiedene Ausprägungen:
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*menschenlesbar in Papierform,
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*menschenlesbar als elektronisch ausgefülltes Formular,
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*menschenlesbar als Scan der Papierform und
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*maschinenlesbar.
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=== Klasse Berechtigungstoken ===
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Ein Berechtigungstoken ist eine Fallaktenkennung, die ein Patient einem Arzt geben kann, damit sich dieser zugriffsberechtigter Teilnehmer der Fallakte registrieren kann. Der Patient kann das Berechtigungstoken von einem EFA-Teilnehmer erhalten. Das Einlösen des Berechtigungstokens durch einen Arzt an kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, beispielsweise die Fachrichtung des Arztes oder einen Gültigkeitszeitraum.
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=== Klasse EFA-Teilnehmer ===
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Diese Klasse repräsentiert den Akteur EFA-Teilnehmer. in EFA-Teilnehmer ist eine in der Einwilligung des Patienten benannte Organisation oder Person, die in die Behandlung des Patienten eingebunden ist. EFA-Teilnehmer müssen bei ihrer Benennung in der Einwilligung des Patienten eindeutig identifiziert werden und grundsätzlich zur Nutzung einer EFA befähigt sein.
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Alle EFA-Teilnehmer sind über die Einwilligung gleichermaßen zur Nutzung einer gemeinsamen Fallakte autorisiert und können über diese eine gemeinsame Behandlungsdokumentation führen und/oder erforderliche Informationen austauschen. Durch die Zuweisung einer EFA-Rolle zu einem EFA-Teilnehmer können diese ungeachtet des einheitlichen Zugangs zu den über die EFA ausgetauschten medizinischen Daten unterschiedliche administrative Berechtigungen erhalten.
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=== Klasse EFA-Nutzer ===
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Ein EFA-Nutzer ist eine Person, die im Rahmen des konkreten Einsatzes einer Fallakte die Berechtigung eines EFA-Teilnehmers wahrnimmt und damit auch die Rolle dieses EFA-Teilnehmers instanziiert. Sofern der EFA-Teilnehmer eine Person ist, kann nur diese Person als EFA-Nutzer in der Rolle dieses Teilnehmers agieren. Ist als EFA-Teilnehmer eine Organisation benannt, können alle Mitglieder dieser Organisation gemäß organisationsinternen Vorgaben und vorbehaltlich ihrer Einbindung in die Behandlung als EFA-Nutzer in der Rolle des EFA-Teilnehmers agieren.
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=== Klasse EFA-Provider ===
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Diese Klasse repräsentiert den Akteur EFA-Provider.
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{{NoteBox|'''Referenzen und Querverweise'''
 
* [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]]
 
* [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]]
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<nowiki></nowiki>
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2016, 09:55 Uhr

Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
  • Direkt im Wiki geändert werden sollten Schreibfehler, ergänzende Hinweise.
  • Offene Fragen, die der Diskussionen bedürfen, sollten auf der Diskussionsseite aufgenommen werden.
  • Liste der Seiten dieses Leitfadens: hier, Liste der Seiten, in denen dieses Material verwendet (transkludiert) siehe hier .

Anmerkung: Die unter den einzelnen Überschriften in geschweiften Klammern angegebenen Kürzel dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".


Hierarchisches Informationsmodell der EFA

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01}

Das Informationsmodell der EFA hat die Klassen Patient, Einwilligungserklärung, Fallakte, Partition sowie medizinisches Datenobjekt:

  • Ein Patient kann beliebig viele Fallakten haben. Eine Fallakte gehört zu genau einem Patienten. Ein Patient darf nicht mehr als eine Fallakte mit der gleichen Zweckbindung haben.
  • Jede Patient-Fallakte-Beziehung wird mit genau einer Einwilligungserklärung legitimiert. Eine Einwilligungserklärung bezieht sich auf genau eine Fallakte und deren untergeordneten Geschäftsobjekte Partition und medizinisches Datenobjekt.
  • Eine Fallakte kann beliebig viele Partitionen haben. Eine Partition gehört zu genau einer Fallakte.
  • Eine Partition kann beliebig viele medizinische Datenobjekte enthalten. Ein medizinisches Datenobjekt kann muss zu mindestens einer Partition gehören.

EFA Geschaeftsobjekte.png

Klasse Patient

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Die Klasse "Patient" ist in der IHE-ACS-Domäne patient angesiedelt und bindet alle zur Identifikation des Patienten erforderlichen Informationen sowie die Einwilligungserklärung(en) des Patienten zur Führung einer Fallakte.

Klasse Fallakte (Medizinischer Fall)

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01.02}

Eine Fallakte bildet einen konkreten Behandlungskontext wie z.B. einer konkrete Erkrankung oder einen bestimmten Versorgungsvertrag zwischen dem Patienten und den behandelnden Einrichtungen auf eine Zweckbindung ab. Der der Fallakte zugrunde liegende medizinische Fall determiniert, welche Arten von Dokumenten über eine Fallakte ausgetauscht werden können. Zusätzlich können in strukturierten Versorgungskontexten ggf. bereits aus dem medizinischen Fall auch Einschränkungen bezüglich der berechtigten EFA-Teilnehmer abgeleitet werden.

Die Klasse "Fallakte" verbindet die IHE-ACS-Domänen resource und application und spiegelt damit wider, dass eine Fallakte sowohl Plattform als auch Anwendung ist:

  • das generische Konstrukt einer zweckgebundenen Akte ist eine resource im Sinne der gleichnamigen IHE-ACS-Domäne.
  • eine standardisierte, diagnose-spezifische Ausprägung einer Fallakte (z.B. eine Herz-Akte) ist zusätzlich eine Anwendung (application) im Sinne des IHE-ACS-Domänenmodells, da in diesem Fall eine vordefinierte Nutzungssemantik besteht, aus der heraus sich spezifische Anforderungen und Einschränkungen an den Zugang zu der resource der Fallakte und deren Inhalte ableiten.

Verteilung von Fallakten über mehrere EFA-Provider

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01.02.01}

Die hier beschriebene Semantik ist jedoch rechtlich nur innerhalb eines EFA-Providers abbildbar, da ansonsten zwischen Providern abgefragt werden müsste, ob ggf. bei einem anderen Provider schon eine Fallakte zum selben Zweck besteht. Eine solche Abfrage ist durch die Einwilligung des Patienten nicht abgedeckt, da es unmöglich ist, in der Einwilligung alle Provider zu benennen, die angefragt werden. Daher ist eine solche Abfrage nicht zulässig.

Um die konsistente Semantik der engen Korrespondenz von Zweck und Fallakte aufrecht zu erhalten, ohne die Essentials der EFA-Sicherheit zu unterlaufen, wird folgendes Vorgehen für verteilte Fallakten definiert:

  • Bei Anlage einer neuen Fallakte bei einem EFA-Provider prüft dieser Provider, ob bereits für diesen Patienten eine Fallakte zum benannten Zweck angelegt ist. Ist dies der Fall, wird die neue Akte der bestehenden Akte als Partition hinzugefügt, sofern dies durch die beiden Einwilligungen abgedeckt ist.
  • Eine neue Fallakte wird beim Provider nur angelegt, wenn nicht bereits eine Akte des Patienten zum selben Zweck bei diesem Provider existiert. Eine Anfrage, ob eine solche Akte bei einem anderen Provider existiert, erfolgt nicht.
  • In der Konsequenz resultiert dies in zwei Akten bei zwei Providern, die zwar den selben Zweck erfüllen sollen, denen aber unterschiedliche Einwilligungserklärungen zugrunde liegen und für die entsprechend auch unterschiedliche Teilnehmer berechtigt sein können. Dieses ist im Einklang mit den Essentials der EFA-Sicherheit, da hierdurch jeder Provider in der Lage ist, "seine" Einwilligung durchzusetzen. Um jedoch das essentielle Grundkonzept der EFA - nur eine Fallakte pro Zweck - durchzusetzen, muss in einem solchen Szenario eine Zusammenführung der Akten und Einwilligungen erfolgen, da ansonsten keine der beiden "Halb-Akten" seinen medizinischen Mehrwert entfalten kann.
  • Wenn Aktenteile zusammengeführt werden sollen, die bei verschiedenen Providern geführt werden, muss für die Aktenteile eine Einwilligung des Patienten vorliegen, die das Zusammenführen erlaubt.
  • Die betroffenen Provider stellen eine geeignete Verknüpfung zwischen den verteilt vorgehaltenen Teilen der Fallakte her, die es den berechtigten Nutzer ermöglicht, alle in der Akte enthaltenen Daten zu sehen und auf diese zuzugreifen.

Klasse Partition

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01.03}

Kliniken und Ärzte nutzen jeweils spezifische Mechanismen zur internen Zusammenführung von medizinischen Daten, z.B. Abrechnungsfälle, Quartale oder Patientenkontakte. Insbesondere in Krankenhäusern mit einer weitgehend automatisierten Steuerung von Datenflüssen kann die Registrierung von Dokumenten an einer EFA vereinfacht werden, wenn sich ein solcher Strukturierungsmechanismus 1:1 auf ein Konstrukt des EFA-Informationsmodells abbilden lässt. In einem solchen Fall können intern freigegebene Dokumente bei ihrer Zuweisung zu einem internen Strukturierungsmechanismus automatisiert an dem korrespondierenden EFA-Konstrukt registriert und damit in die übergeordnete Fallakte eingestellt werden.

Diese skizzierte Rolle übernimmt in der EFA das Konstrukt der Partition. In Analogie zu dem gleichnamigen Konzept des UNIX-Dateisystems ist eine Partition ein eigenständiger Speicherbereich, der einen Teil einer gesamten Datenmenge vorhält aber auch autonom existieren kann.

Die konkrete Semantik einer Partition ist bei der EFA weitgehend frei definierbar, wodurch sie an beliebige bestehende Strukturierungsmechanismen gebunden werden kann. Somit kann eine Fallakte im einfachsten Szenario aus nur einer einzigen Partition bestehen, in die alle EFA-relevanten Daten eingestellt werden. In komplexeren Szenarien können jedoch in einer Fallakte Partitionen für einzelne Klinikaufenthalte und einzelne teilnehmende niedergelassene Ärzte angelegt werden, um eine IT-gesteuerte Filterung und Bereitstellung von Dokumenten aus diesen Einrichtungen zu unterstützen. Die gegebenen Freiheitsgrade erlauben es aber z.B. auch einem niedergelassenen Radiologen eine Partition in einer EFA anzulegen und diese mit einer internen Auftragsnummer zu verknüpfen. Alle Dokumente, die im Rahmen des Auftrags erstellt werden, können so automatisiert der richtigen Fallakte zugeordnet und an dieser registriert werden.

Da Partitionen lediglich ein Konstrukt zur Vereinfachung des Einstellens von Daten in eine Fallakte sind, sind sie auch üblicherweise dem Nutzer gegenüber verborgen.

Die Klasse "Partition" bildet im IHE-ACS-Modell eine Ressource, d.h. sie trägt weder eine Anwendungssemantik noch eigene Berechtigungen. Beides wird von der logisch übergeordneten Fallakte geerbt. Technisch gesehen können Partitionen auch ohne Fallakte existieren, aufgrund der fehlenden Semantik und Teilnehmer-Autorisierungen sind sie dann jedoch nicht als Fallakte nutzbar.

Klasse Datenobjekt

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Eehä.01.04}

Datenobjekte bilden die Blätter des EFA-Informationsmodells. Datenobjekte sind atomar und jeweils eindeutig einem Patienten zugeordnet. Jedes Datenobjekt ist mindestens einer Partition zugeordnet. Aktuell werden von der EFA ausschließlich Dokumente als Datenobjekte unterstützt.

Datenobjekte können zueinander in Beziehung stehen. Diese Beziehungen werden explizit festgelegt und sind für EFA-Teilnehmer sichtbar. Die folgenden Beziehungen zwischen Datenobjekten werden von der EFA v2.0 unterstützt:

Ergänzen eines Dokuments
Ein Dokument stellt eine Ergänzung eines anderen Dokuments dar (z.B. Befund zum Bild).
Ersetzen/Aktualisieren eines Dokuments
Ein Dokument ersetzt ein benanntes anderes Dokument. Das ersetzte Dokument wird (einschließlich seiner Ergänzungen/Anhänge) invalidiert und beim Abruf von Dokumenten aus einer Fallakte nur für bestimmte Rolleninhaber (z.B. Fallaktenmanager) bereitgestellt. Für alle anderen Teilnehmer ist nur noch das neue Dokument sichtbar. Dieses enthält jedoch einen Verweis auf das ersetzte Dokument.

Klasse Einwilligungserklärung

Siehe Patienteneinwilligung zur EFA.

Die Einwilligungserklärung hat verschiedene Ausprägungen:

  • menschenlesbar in Papierform,
  • menschenlesbar als elektronisch ausgefülltes Formular,
  • menschenlesbar als Scan der Papierform und
  • maschinenlesbar.

Klasse Berechtigungstoken

Ein Berechtigungstoken ist eine Fallaktenkennung, die ein Patient einem Arzt geben kann, damit sich dieser zugriffsberechtigter Teilnehmer der Fallakte registrieren kann. Der Patient kann das Berechtigungstoken von einem EFA-Teilnehmer erhalten. Das Einlösen des Berechtigungstokens durch einen Arzt an kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, beispielsweise die Fachrichtung des Arztes oder einen Gültigkeitszeitraum.

Klasse EFA-Teilnehmer

Diese Klasse repräsentiert den Akteur EFA-Teilnehmer. in EFA-Teilnehmer ist eine in der Einwilligung des Patienten benannte Organisation oder Person, die in die Behandlung des Patienten eingebunden ist. EFA-Teilnehmer müssen bei ihrer Benennung in der Einwilligung des Patienten eindeutig identifiziert werden und grundsätzlich zur Nutzung einer EFA befähigt sein.

Alle EFA-Teilnehmer sind über die Einwilligung gleichermaßen zur Nutzung einer gemeinsamen Fallakte autorisiert und können über diese eine gemeinsame Behandlungsdokumentation führen und/oder erforderliche Informationen austauschen. Durch die Zuweisung einer EFA-Rolle zu einem EFA-Teilnehmer können diese ungeachtet des einheitlichen Zugangs zu den über die EFA ausgetauschten medizinischen Daten unterschiedliche administrative Berechtigungen erhalten.

Klasse EFA-Nutzer

Ein EFA-Nutzer ist eine Person, die im Rahmen des konkreten Einsatzes einer Fallakte die Berechtigung eines EFA-Teilnehmers wahrnimmt und damit auch die Rolle dieses EFA-Teilnehmers instanziiert. Sofern der EFA-Teilnehmer eine Person ist, kann nur diese Person als EFA-Nutzer in der Rolle dieses Teilnehmers agieren. Ist als EFA-Teilnehmer eine Organisation benannt, können alle Mitglieder dieser Organisation gemäß organisationsinternen Vorgaben und vorbehaltlich ihrer Einbindung in die Behandlung als EFA-Nutzer in der Rolle des EFA-Teilnehmers agieren.

Klasse EFA-Provider

Diese Klasse repräsentiert den Akteur EFA-Provider.