cdaaar:Einleitung

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Einleitung

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden

Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.

Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll.



Neuantrag OID

Papierformular Antrag auf Anschlussrehabilitation

Antrag auf Anschlussrehabilitation

[Abbildung 1] Formular Antrag auf Anschlussrehabilitation

Ärztlicher Befundbericht - Anlage zum Antrag auf Anschlussrehabilitation

[Abbildung 2] Formular Ärztlicher Befundbericht (Anhang zum Antrag auf Anschlussrehabilitation)


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