Antrag auf Anschlussrehabilitation (Projekt): Unterschied zwischen den Versionen

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Für Patienten die nach einer Akutphase für die Erstbehandlung in einem Krankenhaus behandelt wurden stellt sich die Frage,
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Für Patienten, die nach einer Akutphase für die Erstbehandlung in einem Krankenhaus behandelt wurden, stellt sich die Frage,
 
wie es anschließend weitergeht. Um diese Patienten wieder auf das Arbeitsleben vorzubereiten bzw. für Aktivitäten des Alltags fit zu machen, gibt es die Anschlussrehabilitation.
 
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Die Anschlussrehabilitation kann ambulant, mobil oder stationär erfolgen.  
 
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Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.
 
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Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll.
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Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben ein bundeseinheitliches Antragsformular zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. Bestandteil des Formularsatzes sind der „Antrag auf Anschlußrehabilitation“ [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/amb_stat_vers/entlassmanagement/KH_2._AendVb_Rahmenvertrag_Entlassmanagement_12.12.2018_Anlage_3a.pdf] und der zugehörge Anhang „Ärztlicher Befundbericht“ [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/amb_stat_vers/entlassmanagement/KH_2._AendVb_Rahmenvertrag_Entlassmanagement_12.12.2018_Anlage_3b.pdf]).
 
 
  
 
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* CDA: Link zum ART-DECOR-Projekt [https://art-decor.org/art-decor/decor-project--vomgt-]
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* FHIR: Simplifier-Projekt [https://simplifier.net/eARA/]
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* FHIR: Implementation Guide [https://simplifier.net/guide/eARA/home]
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* AOK - Die Gesundheitskasse, https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/entlassmanagement/verordnungen/rehabilitation/index.html
* Kassenärztliche Bundesvereinigung [https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf]
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* Kassenärztliche Bundesvereinigung, https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
  
 
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Aktuelle Version vom 23. September 2020, 10:10 Uhr

Zusammenfassung

Für Patienten, die nach einer Akutphase für die Erstbehandlung in einem Krankenhaus behandelt wurden, stellt sich die Frage, wie es anschließend weitergeht. Um diese Patienten wieder auf das Arbeitsleben vorzubereiten bzw. für Aktivitäten des Alltags fit zu machen, gibt es die Anschlussrehabilitation. Die Anschlussrehabilitation kann ambulant, mobil oder stationär erfolgen. Sie wird in der Regel vom verantwortlichen Arzt im Krankenhaus veranlasst und vom Kostenträger geprüft. Die Krankenkasse kann eine Anschlussrehabilitation nur dann erbringen, wenn nach den für andere Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können. Sind die rechtlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung erfüllt, dann ist der Rentenversicherungsträger für die Rehabilitationsmaßnahme zuständig. Eine stationäre Anschlussrehabilitation dauert normalerweise bis zu drei Wochen, die ambulante oder mobile Form bis zu 20 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben ein bundeseinheitliches Antragsformular zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. Bestandteil des Formularsatzes sind der „Antrag auf Anschlußrehabilitation“ [1] und der zugehörge Anhang „Ärztlicher Befundbericht“ [2]).

Ergebnis

Anfangs- und geplantes Enddatum

Oktober 2018 - Dezember 2019

Status

vorbereitet zur Kommentierung

Fürsorger

  • Ralf Franke, gevko GmbH (Projektleitung)
  • Dr. Jens Schmidt, gevko GmbH (Projektmanagement)

Kontaktperson im Interoperabilitätsforum

  • Ralf Franke (ralf.franke [at] gevko.de)

Beteiligte Organisationen

  • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeber)
  • gevko GmbH

Nutznießer

  • Mediziner in der Krankenhausversorgung, stationären oder ambulanten Pflege
  • pflegende Angehörige, Patienten

Erwartete Produkte

  • CDA Document-Level-Templates
  • CDA Section-Level-Templates
  • CDA Entry-Level-Templates
  • Value Sets

Links