Abstimmungsankündigung 20190731

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Beginn der Abstimmung "ePflegebericht" zur Kommentierung als Standard zur Probe (STU) vom 19. Juli 2019

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2012 sowie das Versorgungsstärkungsgesetz 2015 haben das Entlassungsmanagement als ein Teil der Krankenhausbehandlung definiert. Die Krankenhäuser sind hierbei verpflichtet, ein Versorgungsmanagement zur Gewährleistung des nahtlosen Übergangs von der Krankenhausbehandlung in eine stationäre oder ambulante Rehabilitation oder Pflege sicherzustellen. Ein solches nahtloses Versorgungsmanagement bedarf eines kontinuierlichen Informationsflusses.

Ähnlich dem Arztbrief dient der Pflegebericht in Verlegungs- oder Entlassungsszenarien als Dokument zur Informationsweiterleitung (hier: pflegerischer Informationen) über Institutionsgrenzen hinweg. Dies gilt unabhängig von der Form der Versorgung oder Institution.

Mithilfe des Pflegeberichts aggregieren ausgebildete Pflegekräfte ihre Pflegedokumentation, die auf dem gesetzlich festgeschriebenen Pflegeprozess basiert. Der Pflegebericht bildet auf diesem Wege die Basis für die Kommunikation mit nachgeordneten pflegerischen Einrichtungen, darf aber nicht als Weiterleitung der pflegerischen Verlaufsdokumentation gesehen werden. Bisherige Pflegeberichte sind oftmals formularbasiert ("Pflegeüberleitungsbogen"), wobei sich die Struktur oder die abgefragten Inhalte zwischen einzelnen Einrichtungen deutlich unterscheiden können. Der ePflegebericht geht einen neuen Weg, indem u.a. eine am Pflegeprozess orientierte Struktur vorgegeben wird, die übermittelten Inhalte in diesem Abschnitt jedoch teilweise offengelassen werden.

Ausgehend von einem regionalen Datensatz wurde dieser erweitert und die Ergebnisse auf regionaler und nationaler Ebene im Konsensus-Verfahren abgestimmt und ballotiert. Das Ergebnis wurde im Rahmen einer Promotionsarbeit mehreren Evaluationen unterzogen, die u.a. ergaben, dass

  • die in verschiedenen Überleitungsbögen dargestellten pflegerischen Inhalte im ePflegebericht abgebildet werden konnten,
  • dass eine elektronische Überleitung mittels des ePflegeberichts sich in den pflegerischen Alltag integrieren lässt und technisch machbar ist
  • und dass die übermittelten Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an Quantität und Relevanz übertrafen.

Auf Basis dieser verschiedenen Entwicklungsstufen, der damit verbundenen publizierten wissenschaftlichen Arbeiten und der konsensualen Vorgehensweise kann man davon ausgehen, dass der ePflegebericht eine hohe Validität besitzt. Dieser ePflegebericht soll nun zur Abstimmung gestellt werden. Der Implementierungsleitfaden nutzt Templates und Value Sets bestehender nationaler und internationaler Standards und Vorarbeiten anderer Implementierungsleitfäden.

Zur Abstimmung steht die Spezifikation unter https://art-decor.org/art-decor/decor-project--epflb- und der dazugehörige Implementierungsleitfaden unter http://wiki.hl7.de/index.php?title=IG:Pflegebericht (PDF: http://download.hl7.de/documents/cdar2-ePflegebericht/ePflegebericht-090.pdf)

Allgemeine Hinweise

Art der Abstimmung: die Dokumente werden als Standard zur Probe zur Abstimmung gebracht. Nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren mit Einarbeitung der Erfahrungswerte wird die Spezifikation zur normativen Abstimmung erneut vorgelegt. Das Material ist in dem jeweiligen Abschnitt unter Abstimmungsverfahren zu finden. Die Kommentare bitten wir über die Exceltabelle einzureichen.

Wir bitten um rege sowie breite Beteiligung aller Interessierten. Außerdem stehen wir Ihnen für Anregungen und Diskussionen ab sofort zur Verfügung.

Eine formlose Email als Anmeldung zum Abstimmungsverfahren an info@hl7.de oder info@interoperabilitaetsforum.de ist erforderlich. Bitte geben Sie dann nach Eröffnung und vor der Beendigung des Abstimmungsverfahrens Ihre Stimme formlos per Email an info@hl7.de oder info@interoperabilitaetsforum.de ab, wenn Sie zustimmen oder sich enthalten wollen. Bei negativen Kommentaren bitten wir Sie, zur Kommentierung das Excel-Spreadsheet zu nutzen (näheres wird zur Eröffnung des Abstimmungsverfahrens bekanntgegeben).

Wichtige Zeitangaben

  • Eröffnung des Abstimmungsverfahrens: 31. Juli 2019
  • Schließen des Abstimmungsverfahrens: 16. September 2019

Kommentarauflösung

Die Besprechung der Kommentare inkl. Auflösungsvorschläge soll auf dem Treffen des Interoperabilitätsforums am 5./6. Dezember 2019 in Köln stattfinden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter info@hl7.de / info@interoperabilitaetsforum.de.