Abstimmungsankündigung 20170705: Unterschied zwischen den Versionen

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(Abstimmungsankündigung "Medikationsplan Plus" vom 5. Juli 2017)
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Der '''Patientenbezogene Medikationsplan (PMP)''' ist eine umfassende Aufzeichnung der Medikamente des Patienten (Verordnungen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Kräuterprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und andere) für den Patienten. Zur vereinheitlichten elektronischen Wiedergabe derartiger Medikationspläne wurde bereits 2015 ein offizieller CDA-basierter Medikationsplan in ISO/HL7 27932:2009 Fassung vorgelegt und abgestimmt.
 
Der '''Patientenbezogene Medikationsplan (PMP)''' ist eine umfassende Aufzeichnung der Medikamente des Patienten (Verordnungen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Kräuterprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und andere) für den Patienten. Zur vereinheitlichten elektronischen Wiedergabe derartiger Medikationspläne wurde bereits 2015 ein offizieller CDA-basierter Medikationsplan in ISO/HL7 27932:2009 Fassung vorgelegt und abgestimmt.
  
Zwischenzeitlich ist der Medikationsplan auch im so genannten eHealth-Gesetz verankert, wonach ab dem 1. Oktober 2016 für Patienten unter bestimmten Gegebenheiten einen gesetzlichen Anspruch auf einen einheitlich definierten und papiergebundenen Medikationsplan („Bundeseinheitlicher Medikationsplan“; § 31a SGB V) haben. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Medikationsplan auch auf der elektronischen Gesundheitskarte vorliegen und eine Basis für softwaregestützte Prüfungen im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bilden. In 2016 wurde die Version 2.3 des Bundeseinheitlichen Medikationsplans herausgegeben, seit dem 30. April 2017 liegt die Fortschreibung in der Version 2.4 vor.  
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Zwischenzeitlich ist der Medikationsplan auch im so genannten eHealth-Gesetz verankert, wonach ab dem 1. Oktober 2016 für Patienten unter bestimmten Gegebenheiten einen gesetzlichen Anspruch auf einen einheitlich definierten und papiergebundenen Medikationsplan (genannt '''Bundeseinheitlicher Medikationsplan''', § 31a SGB V) haben. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Medikationsplan auch auf der elektronischen Gesundheitskarte vorliegen und eine Basis für softwaregestützte Prüfungen im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bilden. In 2016 wurde die Version 2.3 des Bundeseinheitlichen Medikationsplans herausgegeben, seit dem 30. April 2017 liegt die Fortschreibung in der Version 2.4 vor.  
  
Für den im Bundeseinheitlichen Medikationsplan verwendeten Barcode wurde das so genannte Ultrakurzformat (UFK) definiert, ein von HL7 FHIR abgeleitetes Format für kapazitätslimitierte Datenträger wie dem Barcode oder auch der Gesundheitskarte. Die Spezifikationen dazu finden sich im Addendum zum Implementierungsleitfaden Patientenbezogener Medikationsplan: Ultrakurzformat für kapazitätslimitierte Datenträger (UKFPMP). Das Format wurde in von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Bundesärztekammer (BÄK) herausgegeben und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Apothekensoftwarehäuser (ADAS e.V.), dem Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.) und HL7 Deutschland e. V. entwickelt.
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Für den im Bundeseinheitlichen Medikationsplan verwendeten Barcode wurde das so genannte '''Ultrakurzformat (UFK)''' definiert, ein von HL7 FHIR abgeleitetes Format für kapazitätslimitierte Datenträger wie dem Barcode oder auch der Gesundheitskarte. Die Spezifikationen dazu finden sich im Addendum zum Implementierungsleitfaden Patientenbezogener Medikationsplan: Ultrakurzformat für kapazitätslimitierte Datenträger (UKFPMP). Das Format wurde in von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Bundesärztekammer (BÄK) herausgegeben und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Apothekensoftwarehäuser (ADAS e.V.), dem Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.) und HL7 Deutschland e. V. entwickelt.
  
Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes „Medikationsplan PLUS“ werden aktuell Entwicklungsmöglichkeiten bezüglich der intersektoralen Nutzbarkeit von semantischen Standards im bundeseinheitlichen Medikationsplan und seinen Fortschreibungen untersucht und umgesetzt.  
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Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes '''Medikationsplan PLUS''' werden aktuell Entwicklungsmöglichkeiten bezüglich der intersektoralen Nutzbarkeit von semantischen Standards im bundeseinheitlichen Medikationsplan und seinen Fortschreibungen untersucht und umgesetzt.  
  
Die nun zur Abstimmung anstehende Spezifikation "Medikationsplan Plus" beinhaltet im normativen Teil die angepasste Version des Patientenbezogenen Medikationsplans in CDA-Fassung inkl. der funktionalen Beschreibung, die zugehörigen entsprechenden FHIR-Resourcen (STU3) und deren Verbindung zur funktionalen Beschreibung sowie das angepasste Ultrakurzformat für kapazitätslimitierte Datenträger. Konversion-Skript zur Umwandlung der Formate ineinander werden informativ mitgeliefert. Dabei werden die im EFRE-Förderprojekt zum Thema semantischen Standards gewonnen Erkenntnisse berücksichtigt.
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Die nun zur Abstimmung anstehende Spezifikation "Medikationsplan PLUS" beinhaltet im normativen Teil die angepasste Version des Patientenbezogenen Medikationsplans in CDA-Fassung inkl. der funktionalen Beschreibung, die zugehörigen entsprechenden FHIR-Resourcen (STU3) und deren Verbindung zur funktionalen Beschreibung sowie das angepasste Ultrakurzformat für kapazitätslimitierte Datenträger. Konversion-Skript zur Umwandlung der Formate ineinander werden informativ mitgeliefert. Dabei werden die im EFRE-Förderprojekt zum Thema semantischen Standards gewonnen Erkenntnisse berücksichtigt.
  
 
In diesem Durchgang des Verfahrens gelangen alle neu erstellten Templates (CDA, UKF), Value Sets und FHIR-Profile zur Abstimmung.  
 
In diesem Durchgang des Verfahrens gelangen alle neu erstellten Templates (CDA, UKF), Value Sets und FHIR-Profile zur Abstimmung.  

Version vom 5. Juli 2017, 18:43 Uhr

Abstimmungsankündigung "Medikationsplan Plus" vom 5. Juli 2017

Der Patientenbezogene Medikationsplan (PMP) ist eine umfassende Aufzeichnung der Medikamente des Patienten (Verordnungen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Kräuterprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und andere) für den Patienten. Zur vereinheitlichten elektronischen Wiedergabe derartiger Medikationspläne wurde bereits 2015 ein offizieller CDA-basierter Medikationsplan in ISO/HL7 27932:2009 Fassung vorgelegt und abgestimmt.

Zwischenzeitlich ist der Medikationsplan auch im so genannten eHealth-Gesetz verankert, wonach ab dem 1. Oktober 2016 für Patienten unter bestimmten Gegebenheiten einen gesetzlichen Anspruch auf einen einheitlich definierten und papiergebundenen Medikationsplan (genannt Bundeseinheitlicher Medikationsplan, § 31a SGB V) haben. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Medikationsplan auch auf der elektronischen Gesundheitskarte vorliegen und eine Basis für softwaregestützte Prüfungen im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bilden. In 2016 wurde die Version 2.3 des Bundeseinheitlichen Medikationsplans herausgegeben, seit dem 30. April 2017 liegt die Fortschreibung in der Version 2.4 vor.

Für den im Bundeseinheitlichen Medikationsplan verwendeten Barcode wurde das so genannte Ultrakurzformat (UFK) definiert, ein von HL7 FHIR abgeleitetes Format für kapazitätslimitierte Datenträger wie dem Barcode oder auch der Gesundheitskarte. Die Spezifikationen dazu finden sich im Addendum zum Implementierungsleitfaden Patientenbezogener Medikationsplan: Ultrakurzformat für kapazitätslimitierte Datenträger (UKFPMP). Das Format wurde in von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Bundesärztekammer (BÄK) herausgegeben und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Apothekensoftwarehäuser (ADAS e.V.), dem Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.) und HL7 Deutschland e. V. entwickelt.

Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes Medikationsplan PLUS werden aktuell Entwicklungsmöglichkeiten bezüglich der intersektoralen Nutzbarkeit von semantischen Standards im bundeseinheitlichen Medikationsplan und seinen Fortschreibungen untersucht und umgesetzt.

Die nun zur Abstimmung anstehende Spezifikation "Medikationsplan PLUS" beinhaltet im normativen Teil die angepasste Version des Patientenbezogenen Medikationsplans in CDA-Fassung inkl. der funktionalen Beschreibung, die zugehörigen entsprechenden FHIR-Resourcen (STU3) und deren Verbindung zur funktionalen Beschreibung sowie das angepasste Ultrakurzformat für kapazitätslimitierte Datenträger. Konversion-Skript zur Umwandlung der Formate ineinander werden informativ mitgeliefert. Dabei werden die im EFRE-Förderprojekt zum Thema semantischen Standards gewonnen Erkenntnisse berücksichtigt.

In diesem Durchgang des Verfahrens gelangen alle neu erstellten Templates (CDA, UKF), Value Sets und FHIR-Profile zur Abstimmung.

Wichtige Zeitangaben:

  • Ankündigung des Ballots: 5. Juli 2017
  • Eröffnung des Abstimmungsverfahrens: 6. August 2017
  • Schließen des Abstimmungsverfahrens: 25. September 2017

Besprechung und Auflösung der Kommentare erfolgt auf dem Treffen des Interoperabilitätsforums am 28. und 29. September 2017 in Berlin.

Das PDF zur Abstimmung mit der gesamten Spezifikation sowie ein Excel-Spreadsheet wird bei Beginn des Abstimmungsverfahren veröffentlicht.

Eine formlose Email als Anmeldung zum Abstimmungsverfahren an info@hl7.de oder info@interoperabilitaetsforum.de ist erforderlich. Wir bitten um rege Beteiligung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter info@hl7.de / info@interoperabilitaetsforum.de.