1.2.276.0.76.3.1.261.1.11.3/static-2017-11-13T112711: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hl7wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Automated ADBot page content)
(Automated ADBot page content)
Zeile 1: Zeile 1:
  
<table xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" class="artdecor" width="100%" border="0" cellspacing="3" cellpadding="2" style="background: transparent;"><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Id</th><td style="text-align: left;">1.2.276.0.76.3.1.261.1.11.3</td><th style="width: 20em; text-align: left;">Gültigkeit</th><td style="text-align: left;"> gültig ab 2017‑11‑13 11:27:11</td></tr><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Status</th><td style="text-align: left;">[[File:Kyellow.png|14px]] Entwurf</td><th style="width: 20em; text-align: left;">Versions-Label</th><td style="text-align: left;"></td></tr><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Name</th><td style="text-align: left;">DGUVSAVCode</td><th style="width: 20em; text-align: left;">Anzeigename</th><td style="text-align: left;">Schwerstverletzungsartenverzeichnis (SAV)</td></tr><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Beschreibung</th><td style="text-align: left;" colspan="3">Die stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung ist dreistufig gegliedert:<br />
+
<table xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" class="artdecor" width="100%" border="0" cellspacing="3" cellpadding="2" style="background: transparent;"><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Id</th><td style="text-align: left;">1.2.276.0.76.3.1.261.1.11.3</td><th style="width: 20em; text-align: left;">Gültigkeit</th><td style="text-align: left;">2017‑11‑13 11:27:11</td></tr><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Status</th><td style="text-align: left;">[[File:Kyellow.png|14px]] Entwurf</td><th style="width: 20em; text-align: left;">Versions-Label</th><td style="text-align: left;"></td></tr><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Name</th><td style="text-align: left;">DGUVSAVCode</td><th style="width: 20em; text-align: left;">Anzeigename</th><td style="text-align: left;">Schwerstverletzungsartenverzeichnis (SAV)</td></tr><tr style="vertical-align: top;"><th style="width: 20em; text-align: left;">Beschreibung</th><td style="text-align: left;" colspan="3">Die stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung ist dreistufig gegliedert:<br />
 
<br />
 
<br />
 
<ul class="list-type-bullet" style="font-family: Verdana, Arial, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(51, 51, 51);">
 
<ul class="list-type-bullet" style="font-family: Verdana, Arial, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(51, 51, 51);">

Version vom 14. April 2018, 03:53 Uhr

Id1.2.276.0.76.3.1.261.1.11.3Gültigkeit2017‑11‑13 11:27:11
StatusKyellow.png EntwurfVersions-Label
NameDGUVSAVCodeAnzeigenameSchwerstverletzungsartenverzeichnis (SAV)
BeschreibungDie stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung ist dreistufig gegliedert:


  • Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
  • Verletzungsartenverfahren (VAV)
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) 

Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen, benötigen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung vorgestellt werden.
Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis. Hierin ist geregelt, welche Fälle dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind.

Die Gesetzliche Unfallversicherung beteiligt ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser am Verletzungsartenverfahren. Diese müssen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungen spezielle personelle,
apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein. Bundesweit sind über 600 Krankenhäuser und Kliniken in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. 
Jährlich werden ca. 69.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Verletzungsartenverfahren versorgt.

       
Quell-Codesystem
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Level/ TypCodeAnzeigenameCodesystemBeschreibung
0‑S
1
Ausgedehnte oder tiefgehende Verletzungen der Haut und des Weichteilmantels
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Ausgedehnte oder tiefgehende Verletzungen der Haut und des Weichteilmantels; Amputationsverletzungen; 
Muskelkompressionssyndrome (Kompartmentsyndrome);
Thermische oder chemische Schädigungen
   
1‑L
1.1
Amputationsverletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Amputationsverletzungen bei 
  • gegebener oder abzuklärender Replantationsmöglichkeit
  • operativer Stumpfkorrektur im Verlauf
  • tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln im Verlauf.
   
1‑L
1.2
Muskelkompressionssyndrome (Kompartmentsyndrome)
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Muskelkompressionssyndrome (Kompartmentsyndrome) bei
  • tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln im Verlauf.
   
1‑L
1.3
Thermische Schädigungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Thermische Schädigungen einschließlich Stromverletzungen oder chemische Schädigungen mit einer Ausdehnung über 15 % der Körperoberfläche (2.-gradig), 3.-gradige Schädigungen über 10 % (beachte abweichende Berechnung der brandverletzten Körperoberfläche bei Kindern).
1‑L
1.4
Alle thermischen Schädigungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Alle thermischen Schädigungen einschließlich Stromverletzungen und alle chemischen Schädigungen in Kombination mit
  • Inhalationstrauma
  • relevanten Verletzungen entsprechend VAV
  • Schock
  • Beteiligung von Händen, Füßen, Gesicht oder Anogenitalregion.
   
Alle Verletzten mit ausgedehnten oder tiefgreifenden Verätzungen (z.B. Flusssäure) insbesondere an Gesicht, Händen oder Füßen.
   
1‑L
1.5
Weichteilverletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Weichteilverletzungen bei 
  • gegebener bzw. abzuklärender Notwendigkeit einer Lappenplastik
  • tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln im Verlauf.
   
0‑S
2
Verletzungen der großen Gefäße
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Verletzungen der großen Gefäße
1‑L
2.2
Gefäßverletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Gefäßverletzungen in Kombination mit
  • Knochen-Gelenk-Verletzungen
  • hochgradiger Weichteilschädigung (Vorrang der Notfallindikation, siehe Präambel)
  • tiefgehenden, ausgedehnten oder fortschreitenden Entzündungen
  • bei Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln im Verlauf.
   
0‑S
3
Verletzungen der großen Nervenbahnen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Verletzungen der großen Nervenbahnen einschließlich 
Wirbelsäulenverletzungen mit neurologischer Symptomatik
   
1‑L
3.1
Verletzungen des Rückenmarks
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Verletzungen des Rückenmarks.
1‑L
3.2
Verletzungen der Nervenwurzeln
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Verletzungen der Nervenwurzeln oder der großen Nervengeflechte des Armes oder des Beines mit entsprechendem Funktionsausfall.
1‑L
3.3
Rekonstruktionsbedürftige Verletzungen der Stammnerven
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
   Rekonstruktionsbedürftige Verletzungen der Stammnerven
  • des Armes (Nervus radialis, Nervus medianus, Nervus ulnaris) siehe auch Ziffer 8.
  • des Beines (Nervus ischiadicus, Nervus fermoralis) einschließlich des Unterschenkels (Nervus peronaeus, Nervus tibialis).
   
0‑S
4
Offene oder gedeckte mittelschwere oder schwere Schädel-Hirnverletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Offene oder gedeckte mittelschwere oder schwere Schädel-Hirnverletzungen (ab SHT Grad II)
1‑L
4.2
Alle offenen Verletzungen mit Hirnbeteiligung
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Alle offenen Verletzungen mit Hirnbeteiligung, alle schweren Schädel-Hirn-Traumen mit 
  • substantiell lokalisierter Hirnverletzung
  • diffus-axonaler Hirnverletzung
  • intrakranieller Blutung
  • wesentlicher Verschlechterung im Verlauf.
Brüche des Gehirnschädels bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.
   
0‑S
5
Brustkorb- oder Bauch-Verletzungen mit Organbeteiligung
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Brustkorb- oder Bauch-Verletzungen mit Organbeteiligung einschließlich Nieren oder Harnwege
1‑L
5.1
Alle Verletzungen des Brustkorbs
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Alle Verletzungen des Brustkorbs bei 
  • gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit 
  • septischen Verläufen z. B. mit Verschlechterung der Beatmungssituation.
   
0‑S
6
Komplexe Brüche der großen Röhrenknochen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Komplexe Brüche der großen Röhrenknochen, insbesondere mehrfache oder offene Brüche
1‑L
6.1
Schaftbrüche im Kindesalter
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Schaftbrüche im Kindesalter bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
6.2
Brüche des Schlüsselbeins
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des Schlüsselbeins bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
6.3
Brüche des Oberarmes
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des Oberarmes bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
1‑L
6.4
Brüche des Unterarmes
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des Unterarmes bei 
  • Gefäßverletzungen
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
6.5
Hüftgelenknahe Brüche des Oberschenkels
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Hüftgelenknahe Brüche des Oberschenkels bei
  • Gelenkbeteiligung (z. B. Pipkin-Fraktur)
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • Hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
6.6
Brüche des Oberschenkelschafts
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des Oberschenkelschafts bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • Kombination mit Gelenkfrakturen hüftgelenknah (siehe auch Ziffer 6.5(V) und 6.5(S), oder das Kniegelenk betreffend (siehe auch Ziffer 7.8(V) und 7.8(S)).
   
1‑L
6.7
Brüche des Unterschenkels
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des Unterschenkels bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
6.8
Brüche mehrerer Röhrenknochen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Brüche mehrerer Röhrenknochen bei 
  • komplexen Bruchformen (Typ C der AO-Klassifikation)
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln
  • Muskelkompressionssyndrom (Kompartmentsyndrom).
   
0‑S
7
Schwere Verletzungen großer Gelenke
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Schwere Verletzungen großer Gelenke
1‑L
7.1
Verletzungen bei Kindern
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Verletzungen bei Kindern mit
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
7.2
Verrenkungen des Brustbein-Schlüsselbein-Gelenke
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Verrenkungen des Brustbein-Schlüsselbein-Gelenkes bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.
1‑L
7.4
Brüche des Schulterblatts
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Brüche des Schulterblatts bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.
1‑L
7.5
Verrenkungsbrüche des Schultergelenkes oder Brüche des Oberarmkopfes
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Verrenkungsbrüche des Schultergelenkes oder Brüche des Oberarmkopfes bei
  • Gefäßverletzungen
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • gegebener oder abzuklärender Indikation zum Gelenkersatz.
   
1‑L
7.6
Brüche oder Verrenkungen des Ellenbogengelenkes
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche oder Verrenkungen des Ellenbogengelenkes bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung
  • gegebener oder abzuklärender Indikation zum Gelenkersatz.
   
1‑L
7.8
Gelenkbetreffende Brüche des körperfernen Oberschenkels
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Gelenkbetreffende Brüche des körperfernen Oberschenkels bei
  • Typ B3 oder C3 der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
7.10
Verletzungen des hinteren Kreuzbands
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Verletzungen des hinteren Kreuzbands, Kniegelenksverrenkungen mit Rupturen von mehreren Bandstrukturen oder knöchernen Begleitverletzungen.
1‑L
7.11
Brüche des körpernahen Unterschenkels mit Gelenkbeteiligung
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des körpernahen Unterschenkels mit Gelenkbeteiligung bei
  • Typ B3 und C der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
7.13
Brüche des körperfernen Schienbeines mit Gelenkbeteiligung
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des körperfernen Schienbeines mit Gelenkbeteiligung bei
  • Typ C der AO-Klassifikation
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
7.14
Brüche des Außenknöchels/Wadenbeins oder Verrenkungen der Knöchelgabel
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Brüche des Außenknöchels/Wadenbeins oder Verrenkungen der Knöchelgabel bei 
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
1‑L
7.15
Vorgenannte Verletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Verletzungen bei
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradigem Weichteilschaden
  • Fersenbeinfraktur mit komplexer Bruchform (Sanders III/IV)
Sprungbeinfraktur mit komplexer Bruchform (Hawkings II bis IV).
   
0‑S
8
Schwere Verletzungen der Hand
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Schwere Verletzungen der Hand
1‑L
8.1
Amputationsverletzungen (auch Avulsionen)
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Amputationsverletzungen (auch Avulsionen) einschließlich des Daumenendglieds, ausgenommen singuläre Endgliedamputationen D2 bis D5.
1‑L
8.3
Verletzungen der Handwurzel
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Verletzungen der Handwurzel bei 
  • Brüchen mehrerer Handwurzelknochen
  • Singulärer oder mehrfacher Bandverletzungen
  • Verrenkungen
  • Verrenkungsbrüchen.
   
1‑L
8.4
Verletzungen der Stammnerven und der funktionell bedeutsamen Nerven
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
   Verletzungen der Stammnerven und der funktionell bedeutsamen Nerven 
  • Nervus medianus
  • Nervus ulnaris
  • Ramus profundus
  • Nervus radialis
  • Fingernerven z. B. in der Greifzone des Daumens, des Zeigefingers oder der Außenseite des Kleinfingers.
   
1‑L
8.5
Gefäßverletzungen an Fingern, Hand oder Unterarm
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Gefäßverletzungen an Fingern, Hand oder Unterarm mit akuten oder drohenden Ernährungsstörungen, auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit.
1‑L
8.6
Beugesehnenverletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Beugesehnenverletzungen in den Zonen I-III.
1‑L
8.7
Alle Verletzungen an der Hand (auch am Unterarm)
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Alle Verletzungen an der Hand (auch am Unterarm) bei
  •  tiefgehenden, ausgedehnten und fortschreitenden Entzündungen (siehe auch Ziffer 11)
  • Hochdruckeinspritzverletzungen.
0‑S
9
Brüche des Gesichtsschädels und des Rumpfskeletts
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Brüche des Gesichtsschädels und des Rumpfskeletts
1‑L
9.1
Brüche des Gesichtsschädels
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Brüche des Gesichtsschädels bei
  • starker Verschiebung (z. B. Okklusionsstörung)
  • hoher Komplexität (z. B. beidseitige Kieferfraktur, panfaziale Fraktur)
  • hochgradiger Weichteilschädigung (z. B. Verletzung des Tränenkanals, Verletzungen mehrerer Gesichtsanteile, Amputationen von Gesichtsanteilen).
   
1‑L
9.2
Wirbelbrüche
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Wirbelbrüche bei 
  • neurologischen Ausfällen
  • Notwendigkeit der Rekonstruktion der vorderen Säule an unterer HWS (C3-C7), BWS, LWS.
   
Verletzungen der oberen Halswirbelsäule (Segmente C0-C2/C3) bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit.
   
1‑L
9.3
Beckenringbrüche bei hoher Instabilität
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Beckenringbrüche bei hoher Instabilität (insbesondere Typ B3 und C der AO-Klassifikation) bei
  • Rekonstruktionsnotwendigkeit des hinteren Beckenrings
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • Organverletzungen
  • hochgradiger Weichteilverletzung.
   
1‑L
9.4
Vorgenannte Verletzungen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Vorgenannte Verletzungen bei
  • Rekonstruktionsnotwendigkeit der Hüftpfanne infolge von Ein- oder Zweipfeilerbrüchen
  • Kombination mit Beckenringverletzungen.
  • Gefäßverletzung
  • Nervenverletzung
  • hochgradiger Weichteilschädigung.
   
0‑S
10
Mehrfachverletzungen mit schwerer Ausprägung
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Mehrfachverletzungen mit schwerer Ausprägung
besondere Verletzungskonstellationen bei Kindern
   
1‑L
10.1
Schwerste Verletzungen und Verletzungskombinationen (Polytrauma)
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
   Schwerste Verletzungen und Verletzungskombinationen (Polytrauma):
  • bei Erwachsenen mit ISS ab 25
  • bei Kindern mit ISS ab 16. 
Verläufe mit Sepsis oder Organversagen insbesondere bei Indikation zu Organersatzverfahren (siehe auch Ziffer 11).
   
1‑L
10.2
Kombinationsverletzungen oder Verletzungskonstellationen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Kombinationsverletzungen oder Verletzungskonstellationen, die z. B. 
  • zwei oder mehr Extremitäten mit Ausprägung entsprechend VAV betreffen
  • keine Belastungsfähigkeit simultan beider unterer Extremitäten zulassen
  • im weiteren Verlauf einen erheblich erhöhten Rehabilitationsaufwand erwarten lassen.
   
1‑L
10.3
Verletzungskombination oder –konstellation bei Kindern
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Verletzungskombination oder –konstellation bei Kindern, die eine besondere kindertraumatologische Kompetenz erfordern wie z. B.: 
  • Kopfverletzung mit Schädel-Hirn-Trauma II. oder III. Grades oder Impressionsfraktur, 
  • Organverletzungen wie Thoraxtrauma mit Lungenkontusion, 
  • Abdominaltrauma mit Organverletzung,
  • Instabile Beckenfraktur 
  • Frakturen von zwei langen Röhrenknochen der unteren Extremität,
  • Intensivtherapie über 24 Stunden.
   
1‑L
10.4
Kombinationen von Verletzungsformen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Kombinationen von Verletzungsformen (Ausprägung entsprechend VAV) mit bestehenden Erkrankungen oder Störungen, die den Heilverlauf oder die Rehabilitation erheblich beeinflussen wie z. B. schwerwiegende Vorerkrankungen kardialer oder pulmonaler Genese, Störungen des Sehens.
0‑S
11
Komplikationen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2Komplikationen
1‑L
11.1
Infektionen /Infektiöse Komplikationen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Infektionen /Infektiöse Komplikationen wie z. B. 
  • Systemische Infektion, Sepsis oder Organversagen vor allem bei Indikation zu Organersatzverfahren
  • Tiefgehende oder ausgedehnte oder fortschreitende postoperative Infektionen sowohl nach offenen wie auch nach geschlossenen Verletzungen, auch bei Verdacht.
  • Tiefgehende oder ausgedehnte oder fortschreitende postoperative Infektionen des Implantats, auch bei Verdacht.
  • Tiefgehende oder ausgedehnte oder fortschreitende postoperative Infektionen bei Osteitis, auch bei Verdacht.
  • Tiefgehende oder ausgedehnte Infektionen an der Hand (siehe aus Ziffer 8.7(S))
  • Neu auftretende oder weitergehende Infektionen nach Verletzungen der Ziffern 1-10 bei Nachweis von multiresistenten Keimen (z. B. MRE, MRSA, MRGN).
   
1‑L
11.2
Defektheilung
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
   Defektheilung des Weichteilmantels mit instabiler Narbenbildung, Funktionsbehinderungen oder gestörter Ästhetik nach Weichteiluntergang mit Nekrosen von Haut, Faszien oder Muskeln (z. B. nach Kompartmentsyndromen).
   
1‑L
11.3
Notwendigkeit ausgedehnter und aufwändiger Revisionseingriffe
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
   Notwendigkeit ausgedehnter und aufwändiger Revisionseingriffe z. B. bei 
  • schmerzhaften oder funktionsbehindernden Fehlstellungen oder Instabilitäten 
  • unzureichender Osteosynthese
  • notwendiger Knochenaufbau nach Osteitis
  • posttraumatisch aufgetretenen oder iatrogenen Gefäß- oder Nervenläsionen
  • Knochenheilungsstörung oder Pseudarthrosenbildung,
  • Knickbildung der Wirbelsäule insbesondere bei neurologischen Ausfällen
  • Fehlheilung oder Deformitäten des Beckenrings 
  • schmerzhaften oder funktionsbehindernden Gelenkveränderungen
  • Wiederherstellungseingriffe für die Funktionsfähigkeit der Hand wie Nerventransplantationen, Sehnentranfer.
   
1‑L
11.4
Verletzungs-Folgezustände beim Kind
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Verletzungs-Folgezustände beim Kind wie z. B.
  • Gelenkeinsteifung insbesondere am Ellenbogen,
  • Fehlstellungen oder Wachstumsstörungen nach Schädigungen der Wachstumsfugen
  • Beinlängendifferenzen nach Frakturen an den unteren Extremitäten.
   
1‑L
11.5
Spezielle Komplikationen und Unfallfolgen
1.2.276.0.76.3.1.261.1.5.2
Spezielle Komplikationen und Unfallfolgen wie z. B.
  • Chronische Schmerzsyndrome mit der Notwendigkeit einer besonderen (z. B. schmerzmedizinischen oder handchirugischen) Behandlung oder bei der Notwendigkeit zur Abklärung,
  • Chronisch regionales Schmerzsyndrom 
  • Phantomschmerzen nach Amputationen
  • Schmerzen nach Nervenverletzungen.
   

Legende: Typ L=leaf, S=specializable, A=abstract, D=deprecated. NullFlavors werden im @nullFlavor Attribut statt in @code angegeben.